Master - Wissenschaftliche Arbeit - nach Abschluss der Arbeit

Abgabe und Beurteilung

In Absprache mit der Betreuungsperson wird die Arbeit im PDF-Format hochgeladen.

Hinweis: Ab 05.03.2024 erfolgt die Einreichung der digitalen Version der wissenschaftlichen Arbeit über u:space.

Zunächst müssen Sie die Daten in u:space überprüfen, die auf das Titelblatt gedruckt werden. Sie werden direkt aus der Datenbank der Universität Wien übernommen und betreffen neben Ihrem Namen, Ihre bereits erworbenen akademischen Grade auch Angaben zur Betreuung und etwaiger Mitbetreuung Ihrer wissenschaftlichen Arbeit.

Jede Abschlussarbeit muss ein deutschsprachiges Abstract im Umfang von mindestens 500 Zeichen enthalten. Das Abstract ist eine kurze Zusammenfassung der zentralen Punkte Ihrer wissenschaftlichen Arbeit. Sie können optional zusätzlich ein englisches Abstract einfügen. Bitte beachten Sie, dass je nach Curriculum ein weiteres verpflichtendes fremdsprachiges Abstract erforderlich sein kann.

Ablauf der Einreichung

1.      Sie müssen die Arbeit zunächst elektronisch zur Plagiatsprüfung über u:space einreichen. Nach erfolgreichem Upload erhalten Sie eine Hochladebestätigung.

2.      Werden Textgleichheiten der Arbeit mit anderen Texten festgestellt, prüft die Studienprogrammleitung, ob es sich tatsächlich um ein Plagiat handelt. Bitte bringen Sie Ihre Arbeit erst zum Druck, nachdem Sie die Rückmeldung (Email an Ihren u:account) über eine erfolgreiche Plagiatsprüfung erhalten haben. Die Druckversion muss mit der elektronisch eingereichten Version genau übereinstimmen.

3.     Nach erfolgreicher Plagiatsprüfung müssen Sie die Arbeit hart gebunden im SSC einreichen. Sie benötigen hierzu die Hochladebestätigung.

4.  Bitte übermitteln Sie uns folgende Dokumente nach dem Hochladen der Arbeit via Antrag im Ticketsystem im Servicedesk (HIER über "Masterarbeit/Magisterarbeit"):

  • die unterschriebene Hochladebestätigung
  • das Beurteilungsformular (elektronisch ausgefüllt, muss bearbeitbar bleiben!)

Die Hochladebestätigung enthält automatisch die Eidesstattliche Erklärung. Dies gilt als Einreichung. Die Hochladebestätigung und das Beurteilungsformular müssen nicht in die Arbeit eingebunden werden. Nach Plagiatsfreigabe wird die PDF-Version der Arbeit an Ihre:n Betreuer:in zur Beurteilung weitergeleitet.

Die gedruckten Exemplare Ihrer Arbeit können Sie jederzeit beim Portier in unser Postfach legen lassen oder per Post an uns schicken. Innerhalb von 10 Tagen hat die Abgabe der Printversionen für das  StudienServiceCenter zu erfolgen.

Des Weiteren können Studierende individuell angeben, ob ihre Arbeit als Volltext im Netz (über den Bibliothekskatalog) zugänglich sein soll oder nicht. Dies ist nicht einer Sperre der Masterarbeit gleichzusetzen (siehe Sperre der wissenschaftlichen Arbeit).

Studierende werden automatisch via Email über das Ergebnis der Plagiatsprüfung informiert. Bitte beachten Sie dazu die Formvorschriften der Universität Wien. 

Für das Einreichen der Printversion sind folgende Kriterien zu beachten:

  • 3 Exemplare
  • Hartes Cover in Farbe schwarz
  • doppelseitig gedruckt

Nach Einreichen der Printversion hat die bzw. der Betreuer*in 2 Monate Zeit, die Arbeit zu beurteilen und ein Gutachten zu erstellen. Studierende haben das Recht auf Einsichtnahme in die Beurteilungsunterlagen ihrer wissenschaftlichen Arbeit. Eine Kopie des Gutachtens wird mit den Abschlussdokumenten ausgegeben.

Plagiat und Plagiatsprüfung

Es gilt Null-Toleranz bei Plagiaten. Bei Nachweis eines Plagiats in einer vorläufigen Version der Arbeit kann die Betreuungsperson in Absprache mit der Studienprogrammleitung das Betreuungsverhältnis sofort auflösen. Jedes Zitat oder auch jede wörtlich übernommene Formulierung muss mit einem Hinweis auf die Quelle verknüpft werden. Wörtliche Zitate sollten allgemein vermieden werden, stattdessen sind eigene Formulierungen zu verwenden.

Wird nach der Einreichung im Zuge der Beurteilung aufgedeckt, dass die Masterarbeit den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis widerspricht, ist die Arbeit als Plagiat zu kennzeichnen und das Büro Studienpräses sowie die bzw. der Betreuer*in zu informieren.

Bei der Plagiatsprüfung wird kontrolliert, ob es sich bei der eingereichten wissenschaftlichen Arbeit bzw. Teilen davon um Plagiate handelt. 

Laut Universitätsgesetz 2002 versteht man unter dem Begriff Plagiat folgendes:

Ein Plagiat liegt eindeutig vor, wenn Texte, Inhalte oder Ideen übernommen und als eigene ausgegeben werden. Dies umfasst insbesondere die Aneignung und Verwendung von Textpassagen, Theorien, Hypothesen, Erkenntnissen oder Daten durch direkte, paraphrasierte oder übersetzte Übernahme ohne entsprechende Kenntlichmachung und Zitierung der Quelle und der Urheberin oder des Urhebers. (§ 51 Abs. 2 Ziffer 31 UG)

 

Bei der Plagiatsprüfung sind folgende Punkte zu beachten:  
Kein Probelauf

Die Plagiatsprüfung dient nicht als Probelauf! Sobald Sie Ihre Arbeit mit der eidesstattlichen Erklärung hochgeladen haben, können aufgedeckte Plagiate rechtliche Konsequenzen haben. 

PDF-Konvertierung

Sie müssen Ihre Arbeit in Form eines PDF auf den Hochschulschriftenserver hochladen. Achten Sie bei der Umwandlung in ein PDF darauf, dass Sie die aktuellste Version eines PDF-Konverters verwenden.

Dateigröße

Dateien mit mehr als 40 MB bereiten häufig Probleme und sind daher zu vermeiden. Achten Sie daher bitte bei Bildern, Tabellen, etc. auf die Formatierung. 

Kommentiertes Titelblatt

Wenn Sie Ihre Arbeit auf den Hochschulschriftenserver hochladen, erscheint ein kommentiertes Titelblatt. Dieses dient dazu, Ihnen zu erklären, wie ein Titelblatt ordnungsgemäß auszusehen hat. Klicken Sie sich durch das kommentierte Titelblatt durch und bestätigen Sie am Ende, dass das Titelblatt Ihrer eingereichten Arbeit den Titelblatt-Vorgaben der Universität Wien entspricht.  


 

Mehr über das Verfahren der Plagiatsprüfung finden Sie hier.

Sperre der wissenschaftlichen Arbeit

Der Antrag auf Sperre einer wissenschaftlichen Arbeit wurde optimalerweise bereits gemeinsam mit dem Antrag auf Anmeldung von Thema und Betreuer gestellt. Wenn nicht, bitte so rasch wie möglich nachreichen.

Anmeldung zur mündlichen Abschlussprüfung

Alle Master-Studierenden in (Internationaler) Betriebswirtschaft, Economics sowie Banking und Finance müssen zum Erlangen Ihres Abschlusses eine mündliche Abschlussprüfung ablegen. Sobald die Masterarbeit beurteilt und die Note eingetragen wurde, kann die Anmeldung zur Abschlussprüfung erfolgen. Betreuungsperson der Masterarbeit ist zugleich Prüfer*in für den Defensio-Teil in (Internationale) Betriebswirtschaft bzw. für das erste Prüfungsfach in Economics sowie Banking & Finance. In diesem Teil wird die Masterarbeit und deren Umfeld (Vertiefung, in der die Arbeit verfasst wurde) abgeprüft.

Falls die Betreuungsperson das Vertiefungsfach der Masterarbeit nicht prüfen kann, so muss sie sich gemeinsam mit den Studierenden bereits bei der Anmeldung der Masterarbeit darum kümmern, dass eine fachlich geeignete Prüfungsperson für das Vertiefungsfach zur Verfügung steht.

Alle Informationen zur Abschlussprüfung finden Sie hier.