Habilitationsrichtlinien

Die Habilitation ist die Erteilung der Lehrbefugnis (venia docendi) für ein Fachgebiet, das in den Wirkungsbereich der Universität Wien fällt.

Voraussetzung für die Erteilung der Lehrbefugnis für ein ganzes wissenschaftliches Fach ist der  Nachweis der hervorragenden wissenschaftlichen Qualifikation sowie der didaktischen Fähigkeiten (mehrmalige Lehrtätigkeit an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen) der Antragstellerin oder des Antragstellers.

Informationen zur Habilitation an der Universität Wien

Bitte senden Sie alle Antragsunterlagen an dekanat.wiwi@univie.ac.at.

Nachfolgend finden sich nähere Informationen zu den Habilitationsrichtlinien der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften sowie die spezifischen Richtlinien der einzelnen Fachbereiche.

Habilitationsrichtlinien der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Spezifische Richtlinien für Betriebs- und Finanzwirtschaft
Spezifische Richtlinien für Statistik und Operations Research
Spezifische Richtlinien für Volkswirtschaftslehre
Spezifische Richtlinien für Wirtschaftsrecht
Spezifische Richtlinien für Wirtschaftssoziologie