Master - Wissenschaftliche Arbeit - während des Verfassens der Arbeit

Allgemeine Formvorschriften der Universität Wien

Die Formvorschriften für wissenschaftliche Arbeiten sind einzuhalten.  Aus Datenschutzgründen ist kein Lebenslauf bzw. keine eidesstattliche Erklärung einzufügen.

Weitere Informationen zur Verwendung von Publikationen in wissenschaftlichen Arbeiten finden Sie auf der Webseite des Büros Studienpräses.

Die Zusammenarbeit mit der Betreuungsperson

Es sollte während der Bearbeitung der Masterarbeit mindestens ein Treffen zwischen Betreuungsperson und Studierenden geben, jedenfalls bevor die erste Version der Arbeit fertiggestellt ist. Die Betreuung findet nicht im Rahmen des Konversatoriums statt.

Die Studierenden dürfen erwarten, während der Vorlesungszeiten innerhalb von 4 Wochen schriftlich oder mündlich Rückmeldung zu Fragen und vorläufigen schriftlichen Ausführungen zu erhalten. Betreuungspersonen dürfen erwarten, während der Vorlesungszeiten innerhalb von 4 Wochen schriftliche Rückmeldung zu Fragen und Anmerkungen zu bekommen.

Die Betreuungsperson darf in Absprache mit der SPL die Betreuungszusage zurücklegen, wenn über einen längeren Zeitraum und trotz wiederholter Mahnung offensichtlich kein Fortschritt bei der Bearbeitung der Masterarbeit erkennbar ist.

Format der Masterarbeit

Die Masterarbeit sollte – unter Rücksichtnahme auf die jeweilige Fachdisziplin – nach dem Muster von Artikeln in führenden wissenschaftlichen Journalen aufgebaut sein. Bitte sprechen Sie sich mit Ihrer bzw. Ihrem Betreuer*in bezüglich der konkreten Inhalte und des Aufbaus ab. Gemäß wissenschaftlicher Vorbilder sollte die Arbeit einen dem Thema angemessenen Umfang aufweisen. Bitte beachten Sie nachfolgende Richtlinien zur formalen Gestaltung. Verbindlich sind die allgemeinen Formvorschriften der Universität Wien einzuhalten.

Die gültigen Formvorschriften sind in der entsprechenden Verordnung der Universität Wien nachzulesen.

Titelblatt

Für das Titelblatt der wissenschaftlichen Arbeit gibt es konkrete Vorgaben an das Layout und die angeführten Daten. Um sicherzustellen, dass Ihr Titelblatt formal und inhaltlich korrekt ist, wird das System in u:space es automatisch aus Ihren Daten erstellen.

Bitte verwenden Sie kein vorab selbst erstelltes Titelblatt, da dieses bei der Formalkontrolle nicht akzeptiert wird.

Gemeinsames Verfassen

Wenn zwei Studierende gemeinsam die wissenschaftliche Arbeit verfassen wollen, ist folgendes zu beachten: 

  • Bereits bei der Anmeldung des Themas zur Genehmigung durch die Studienprogramm-leitung müssen beide eine eigene Anmeldung abgeben.
  • Beide Verfasser*innen müssen jeweils drei gebundene Versionen im StudienServiceCenter einreichen.
  • Es muss das Titelblatt für das Gemeinsame Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit verwendet werden.
  • Im Inhaltsverzeichnis muss klar angeführt werden, welches Kapitel von wem verfasst wurde. Nur so ist die Leistung der Studierenden getrennt beurteilbar (UG § 81 (3)).
  • Die wissenschaftliche Arbeit muss auf u:space hochgeladen werden und zwar von jeweils allen Verfasser*innen.

Nach erfolgreichem Hochladen erhalten Sie eine Hochladebestätigung (3-seitiges PDF), die Sie unterschrieben zusammen mit den gebundenen Arbeiten im StudienServiceCenter einreichen.

Das Masterkonversatorium

Das Konversatorium ist eine verpflichtende Lehrveranstaltung für alle Master-Studierenden in (Internationaler) Betriebswirtschaft, Economics sowie Banking und Finance, in der das wissenschaftliche Arbeiten geübt und der aktuelle Stand bzw. Fortschritt der Masterarbeit präsentiert werden. Die Themen und Inhalte, die in die eigene Masterarbeit einfließen (sollen), werden im Rahmen der Lehrveranstaltung vorgetragen und von anderen Studierenden kommentiert und diskutiert. Besonderer Wert ist auf das Einbringen und Umsetzen von erlernten Fähigkeiten aus dem Studium im Allgemeinen und speziell aus dem Fach, in dem das Konversatorium besucht wird, zu legen. Wenn die Masterarbeit nicht im Fach des besuchten Konversatoriums geschrieben wird, können jene Aspekte der Arbeit, die sich auf das Fach des besuchten Konversatoriums beziehen, eine besondere Rolle bei der Bewertung ausmachen.

Das Konversatorium ist eine eigene Lehrveranstaltung und die Bewertung der dort erbrachten Leistung ist klar von einer Beurteilung der Masterarbeit zu trennen. Die Bewertungskriterien für die Lehrveranstaltung werden vor dem Beginn der Anmeldephase im Vorlesungsverzeichnis u:find angekündigt und sollen sich nicht auf die eigentliche Masterarbeit beziehen.

Studierende dürfen nur für das Konversatorium angemeldet bleiben, wenn sie in der ersten Einheit eine Betreuungszusage vorlegen oder Anmeldung des Themas bereits erfolgt und durch SPL genehmigt sind. Dann dürfen sie nach der offiziellen Abmeldefrist nicht mehr abgemeldet werden. Das Konversatorium sollte dem Curriculum zugeordnet sein, Ausnahmen müssen durch die Studienprogrammleitung genehmigt werden. Es gibt keine weiteren Vorgaben, welches der angebotenen Konversatorien besucht werden kann bzw. muss, aber es darf nur einmal absolviert werden.