Allgemein – Anerkennung von Leistungen

Für eine Anerkennung von Leistungen müssen die erbrachten Prüfungsleistungen der durch das Curriculum vorgeschriebenen Prüfungsleistung gemäß Inhalt, Umfang und Prüfungsmodus weitgehend entsprechen.

Information Büro Studienpräses zum Thema Anerkennungen:


Informieren Sie sich bitte schon vorab selbstständig mit Hilfe der Modulbeschreibungen der Curricula und des Vorlesungsverzeichnisses u:find (detailierte Kursbeschreibung) über die Gleichwertigkeit der jeweiligen Prüfungsleistungen. Die zuständige Studienprogrammleitung entscheidet letztendlich über die Anerkennung der Prüfungsleistungen. Bei Antragstellung muss bereits eine aufrechte Zulassung vorliegen.

Besondere Anerkennungen:

Nicht anerkannt werden:

  • Bereits anerkannte Leistungen – es kann nur die ursprüngliche Prüfungsleistung anerkannt werden
  • Auflagenkurse – Sollten im Rahmen des Zulassungsverfahrens zu den Masterstudien Auflagenkurse vorgeschrieben worden sein, so müssen diese an der Fakultät absolviert werden

Ablauf der Antragstellung

Bitte reichen Sie Ihren Antrag über das Ticketsystem "Anerkennungen Wirtschaftswissenschaften" am Servicedesk der Universität Wien ein: https://servicedesk.univie.ac.at/plugins/servlet/desk/category/anerk

Wichtig - vorab bitte berücksichtigen:

  • Nur korrekte und vollständige Anerkennungsanträge werden zur Begutachtung an die Studienprogrammleitung weitergeleitet. Andernfalls muss der Antrag aus Formgründen zurückgewiesen werden.
  • Die eingereichten Unterlagen (Zeugnis , Inhaltsbeschreibungen) müssen offiziellen Charakter haben. Sie können dabei auch Links zu offiziellen Seiten (Inhalte in deutscher oder englischer Sprache), schicken. Selbsterstellte oder kopierte Inhaltsbeschreibungen werden nicht akzeptiert.
  • Die Kommunikation mit personenbezogenen Daten ist ausschließlich über das Ticketsystem in Verbindung mit Ihrem u:account möglich. E-Mails/Antworten von privaten Adressen können nicht berücksichtigt werden.
  • Bitte für alle Prüfungsleistungen einer Institution (Universität Wien, WU-Wien, externe Universität) nur jeweils einen Antrag stellen.

Formular zum Download

Sollten die vorhandenen Felder im Formular nicht ausreichen, bitte weitere Formulare entsprechend der Anzahl der Kurse ausfüllen und hochladen. (Achtung! Dieses Formular kann nur über das Ticketsystem eingereicht werden)

 

>> HOW TO ANERKENNUNG <<
(Step-by-step Ausfüllhilfe der Studienvertretung (2021-2023) by Michelle Herzog)

Standardisierte Anerkennungen

Sie finden nachfolgend Äquivalenzlisten zu vorab von der Studienprogrammleitung bereits genehmigten Prüfungsleistungen

Einreichung über den Servicedesk der Universität Wien - Anerkennungen Wirtschaftswissenschaften

In diesem Fall brauchen keine Inhaltsangaben mit übermittelt werden.

abgeschlossene Erweiterungscurricula aus Vorstudium

Falls Sie im Rahmen eines Bachelorstudiums an der Universität Wien bereits ein EC vollständig absolviert haben und dieses EC für ein weiteres Bachelorstudium anerkennen lassen wollen, so lesen Sie bitte im Erweiterungscurriculum nach, ob es für das gewünschte Studium verwendet werden darf. Zuständig für die Anerkennung des gesamten EC ist die Studienprogrammleitung des Hauptstudiums. Für die Anerkennung eines abgeschlossenen EC ist keine Registrierung über u:space erforderlich. Bitte reichen Sie das Formular für Anerkennungen innerhalb der Universität Wien ein und informieren Sie über das Anmerkungsfeld, dass es sich um die Anerkennung eines abgeschlossenen EC handelt.

Covid-19: Hilfstätigkeiten

Eine Anerkennung von Tätigkeiten, sofern sie den im Curriculum geforderten Praktika vergleichbar sind, ist zulässig (z.B. Praktika im Bereich der Pflegewissenschaften, sofern im Pflegebereich gearbeitet wurde). Hilftstätigkeiten können im Rahmen der Alternativen Erweiterung oder Wahlfächern anerkannt werden. Diese Leistungen können keine Pflichtkurse ersetzen! Es dürfen keine fachbezogenen Praktika und/oder Module zur Individuellen Vertiefung und/oder zur Individuellen Schwerpunktsetzung durch die Anerkennung von Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit COVID-19 stehen, ersetzt werden. Wenn Sie sich unsicher sind, für welches Modul in Ihrem Curriculum Sie diese anerkennen lassen können, wenden Sie sich bitte an Ihre*n zuständigen SPL.

Beginndatum und Zeitrahmen der Tätigkeit sind für die Anerkennung ausschlaggebend.

Als Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit COVID-19 stehen, werden u.a. Zivildienst, Präsenzdienst, Krankenhausdienst, Pflegedienst und Transportdienst von Pflegebedürftigen, Dienst bei Wasser- oder Stromversorgung, Betreuung von Minderjährigen in öffentlichen Einrichtungen, Erntehilfe, Verkauf von Lebensmitteln, etc. akzeptiert.

Bitte verwenden Sie dafür das Formular auf der Website des Büros Studienpräses unter studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/anerkennungen/hilfstaetigkeiten-covid-19/

Es können pro Monat Hilfstätigkeiten im Ausmaß von 4 ECTS-Punkte anerkannt werden. Der Berechnungsschlüssel für die Anerkennung von Hilfstätigkeiten ist wie folgt:

Stundenausmaß pro Monat

ECTS-Punkte

Anerkennung möglich/zulässig

0 – 15 Stunden

0 ECTS-Punkte

Nein

16 – 25 Stunden

1 ECTS-Punkt

Ja

26 – 50 Stunden

2 ECTS-Punkte

Ja

51 – 75 Stunden

3 ECTS-Punkte

Ja

Ab 76 Stunden

4 ECTS-Punkte

Ja

Auslandssemester

Sie haben ein Auslandsstudium oder eine Auslandspraxis absolviert. Bitte wenden Sie sich für Informationen zur Organisation und Anerkennung an unseren International Support.

Vorausgenehmigung

Wird eine Pflicht- oder Wahlpflichtlehrveranstaltung Ihres Curriculums an der Universität Wien nicht angeboten, so haben Sie die Möglichkeit, diese Lehrveranstaltung an einer anderen universitären Einrichtung zu absolvieren. VOR Absolvierung dieser Lehrveranstaltung müssen Sie allerdings einen Antrag auf Vorausgenehmigung bei Ihrer Studienprogrammleitung stellen. Eine Vorausgenehmigung ist nicht bei reinen Wahlfächern (Alternativer Erweiterung) zu stellen, da hier das Angebot zum Absolvieren des Moduls in breitem Ausmaß jedenfalls vorliegt.

Formular: Vorausgenehmigung
einreichen an: ssc.wiwi@univie.ac.at

Nostrifizierung

Die Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines österreichischen ordentlichen Studiums. Mit der Nostrifizierung erfolgt die völlige Gleichstellung mit dem österreichischen Studienabschluss. Es ist damit das Recht zur Führung eines inländischen akademischen Grades verbunden.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website des Büros Studienpräses.

Erstkontakt im Büro Studienpräses:
Claudia Fritz-Larott
Büro der Studienpräses
Universität Wien
1010 Wien, Universitätsring 1
Tel.: + 43- 1-4277-12154
Fax: +43-1-4277-12159
E-Mail: nostrifizierung@univie.ac.at

Validierungen

Andere berufliche oder außerberufliche Qualifikationen können nach Durchführung einer Validierung der Lernergebnisse bis zum Höchstausmaß von max. 60 ECTS anerkannt werden.

Bitte beachten Sie, dass Validierungen VOR einem Anerkennungsantrag zu stellen sind und der Prozess einiges an Zeit abverlangen kann.

Die Anerkennung für bereits VOR der Zulassung absolvierte Tätigkeiten und Qualifikationen nach Validierung ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters des Studienverlaufs zu beantragen.

§13h. (1) Im Verfahren zur Validierung der Lernergebnisse von Qualifikationen nach § 78 Abs. 3 UG sind folgende Standards als Kriterien heranzuziehen:

1. der aktuelle Stand der Wissenschaft und ihrer Lehre;

2. die im jeweiligen Curriculum festgelegten Ziele der relevanten Module und/oder Lehrveranstaltungen.

(2) Der*Die Antragsteller*in hat die Qualifikationen nach § 78 Abs. 3 UG durch geeignete Unterlagen zu belegen (§ 78 Abs. 4 Z 3 UG). Wenn die beantragten Lernergebnisse und Kompetenzen anhand der Unterlagen nicht feststellbar sind, kann der*die Studienpräses eine Beurteilung (z. B. Validierungsgespräch, Stichprobentest, Arbeitsproben) durch fachkundige Mitarbeiter*innen des wissenschaftlichen Personals anordnen.“

Der Antrag ist über den Servicedesk einzureichen

Bitte verwenden Sie dieses Formular

Eine Ausfüllhilfe finden Sie hier

Bitte beachten: eine Validierung für das Modul 'Alternative Erweiterung' ist nicht möglich, da dies durch die Verordnung zu anerkennbaren Leistungen (in welcher keine validierten Leistungen gelistet sind) für die Alternative Erweiterung ausgeschlossen ist.

Anerkennung aus außerordentlichem Studium

Leistungen, die außerordentliche Studierende abgelegt haben, sind für ordentliche Studien anerkennbar.

Ausnahme: Während eines außerordentlichen Studiums ist es nicht möglich, (Teil-)Diplomprüfungen, Modulprüfungen oder kommissionelle Abschlussprüfungen zu absolvieren.

 

Außerordentliches Studium zum Absolvieren der qualitativen Zulassungsvoraussetzungen:
studieren.univie.ac.at/zulassung/ausserordentliches-studium/qzb-nachholen/