Neuerungen im Studienrecht ab 01.10.2022

14.06.2022

Änderungen im Studienrecht ("UG Novelle")

Mit 1.10.2022 treten einige gesetzliche Änderungen in Kraft (zum Beispiel: neue Fristen für die Einzahlung des ÖH-/Studienbeitrags, Änderungen bei Anerkennungen, neu: Mindeststudienleistung für Beginner*innen). Informieren Sie sich auf der folgenden Website über die Auswirkungen auf Ihr Studium.

Wichtige Information für alle Studierenden, die im WS 2021/22 bzw. davor zu einem Studium bzw. zu mehreren Studien zugelassen wurden: Die Anerkennung für bereits vor der Zulassung absolvierter Prüfungen muss bis spätestens 30.09.2022 beantragt werden. Nach dem 01.10.2022 ist eine Anerkennung von Leistungen, die bereits vor der Zulassung absolviert wurden, nicht mehr möglich. Formulare und organisatorische Hinweise zu Anerkennungen finden Sie auf den Websites der fachlich zuständigen SPL / SSC.

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