Master - Masterprüfung

In den Masterstudien Betriebswirtschaft, Internationale Betriebswirtschaft, Applied Economics, Research in Economics and Finance und Banking and Finance ist eine mündliche Masterprüfung (Abschlussprüfung) zu absolvieren.

  • Voraussetzung für die Zulassung zur Masterprüfung aller Studien

Voraussetzung ist die positive Absolvierung aller vorgeschriebenen Module und Prüfungen sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit. Die Noten müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung für die Abschlussprüfung bereits eingetragen sein.

  • Antragstellung für alle Studien (mit vollständigem Püfungssenat)

Der Antrag auf Zulassung zur Masterprüfung ist via Servicedesk mit vollständig ausgefüllten nachfolgenden 2 Formularen (im pdf-Format) an das SSC zu stellen: HIER über den Button "Antrag auf Abschlussprüfung (Defensio)":

  1. Anmeldung zur Abschlussprüfung und
  2. Antrag Studienabschluss Ihres Studiums

Frist für die Einreichung der finalen Dokumente (mit fixiertem Datum und Prüfungssenat): spätestens 2 Wochen vor geplantem Termin 

Allgemeine Information zur Abschlussprüfung

  • Abschlussprüfungen können online als Videoprüfung oder vor Ort stattfinden. Das jeweilige Prüfungsformat ist vorab mit dem Prüfungssenat zu klären, alle Beteiligten müssen damit einverstanden sein. Die Sprache ist Deutsch oder Englisch und muss von allen Mitgleidern des Prüfungssenats verstanden werden.

  • Die Anmeldemodalitäten und Einreichfristen sind verbindlich einzuhalten. Bei unvollständigen Unterlagen, fehlenden Noten oder zu späten Einreichungen haben Sie keinen Anspruch auf den Termin. Bei Nachreichungen gilt erst das letzte Einreich-Datum. Bitte setzen Sie den Termin nicht zu knapp nach Einreichung der Masterarbeit an, da die Anmeldung erst erfolgen kann, wenn die Note eingetragen ist (Ihr*e Betreuer*in hat lt. Gesetz 8 Wochen Zeit zur Beurteilung). Unterlagen können nicht in Evidenz gehalten werden.
  • Im SSC werden die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Defensio geprüft und in Folge durch die Studienprogrammleitung (SPL) genehmigt. Erst mit Aussendung des Prüfungsprotokolls an Studierende*n und Prüfungssenat gilt der Termin als bestätigt. Bitte sehen Sie zwischendurch von Nachfragen über den Status Ihrer Anmeldung ab. Für die Buchung Ihres Prüfungstermins wenden Sie sich bitte rechtzeitig an das Sekretariat Ihrer bzw. Ihres Betreuer*in.
  • Den Prüfungsstoff oder prüfungsrelevante Inhalte legen die Prüfer*innen (oder der Fachbereich) fest. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig, was wie (in welchem Ausmaß) geprüft wird.
  • Bei Änderungen oder Absagen müssen alle Beteiligten (inkl. Institutsmitarbeiter*innen und SSC) direkt und rechtzeitig  informiert werden. Änderungen bei Termin, Prüfungsfach oder Prüfer*innen/Vorsitzenden müssen erneut von SPL genehmigt werden.
  • Prüfungen vor Ort sind grundsätzlich öffentlich zugänglich und können auch bekannt gemacht werden (z.B. damit andere MA-Studierende zuhören und sich einen Eindruck verschaffen können). Wenn ein Ausschluss der Öffentlichkeit ausdrücklich gewünscht wird, ist das im Vorfeld mit allen Beteiligten abzustimmen. Andernfalls sind Zuhörer:innen grundsätzlich gestattet (vorbehaltlich des verfügbaren Platzes)
  • Bei digitalen Prüfungen: Sie dürfen eine Vetrauensperson dabei haben. Der Prüfungssenat kann bei Bedarf eine Aufsichtsperson zuschalten. Weitere Personen sind nicht zur Prüfung zuzuschalten: einerseits, um die Verbindungsstabilität nicht zu gefährden, andererseits kann es auch zu rechtlichen Problemen kommen, wenn z. B. im Nachhinein nicht sicher ist, wer bei der nicht öffentlichen Sitzung der Prüfer*innen teilgenommen hat.

Organisation der Abschlussprüfung

  • Sobald die Note der Masterarbeit eingetragen wurde, bekommen Sie vom SSC eine E-Mail mit dem Gutachten. Sofern alle Kurse entsprechend Ihres Curriculums absolviert wurden, können Sie nun die Abschlussprüfung organisieren.
  • Wählen Sie aus dieser Liste eine Kontaktperson entsprechend der Vertiefung, in der Sie Ihre Masterarbeit geschrieben haben, aus. An diese*n Mitarbeiter*in schicken Sie das Formular zur Anmeldung der Abschlussprüfung und geben Sie an, wann Sie die Masterprüfung machen möchten (z.B. Ende November). Studierende aus BW oder IBW geben auch das zweite Prüfungsfach an, in welchem Sie antreten möchten und den*die Zweitprüfer*in Ihrer Wahl.
    • Achtung: Diese Kontaktaufnahme muss 4 Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin stattfinden. 
  • Die zuständige administrative Mitarbeiter*in koordiniert einen passenden Termin und organisiert den Prüfungssenat. 
  • Wurden Termin und Prüfungssenat fixiert, wird der*die Studierende informiert und reicht folgende Formulare (spätestens 2 Wochen vor geplantem Termin) via SSC-Servicedesk über den Button "Antrag zur Abschlussprüfung (Defensio)" HIER ein.
  • Das SSC überprüft die Vollständigkeit des Prüfungspasses, lässt den Prüfungssenat durch die SPL genehmigen und verschickt anschließend eine Einladung inkl. Prüfungsprotokoll an alle Beteiligten. Diese Einladung gilt als Terminbestätigung und enthält alle Kontaktdaten sowie weiteren Informationen.

Masterprüfung (I)BW

  • Die Masterprüfung besteht aus 2 Teilen und hat einen Umfang von 2 ECTS (Die Beurteilung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Satzung. Es werden beide Prüfungsteile unabhängig voneinander jeweils mit einer eigenen Note beurteilt. Wenn einer der beiden Prüfungsteile negativ absolviert wurde, muss die gesamte Masterprüfung in einem neuen Termin wiederholt werden.):
    • dem Defensio-Teil (1 ECTS) über die Masterarbeit und das wissenschaftliche Umfeld (Vertiefung, in der die Arbeit verortet ist) und
    • dem zweiten Prüfungsteil (1 ECTS) über ein weiteres Vertiefungsfach gemäß Curriculum im Ausmaß eines Minors (20 ECTS). Hier muss eine Vertiefung gewählt werden, die nicht jener der Masterarbeit entspricht.
  • Die Inhalte der beiden Prüfungsteile sind im Vorfeld mit den jeweiligen Prüfer*innen abzuklären. Bitte vorab die Literaturlisten beachten.

Die bzw. der Betreuer*in der Masterarbeit ist immer auch Erstprüfer*in. Ein*e Prüfer*in für den zweiten Prüfungsteil ist entsprechend des gewählten Vertiefungsfaches (laut Curriculum, siehe unten) anzufragen. Dieses darf nicht die Vertiefung Ihrer Masterarbeit sein. Beachten Sie, dass die Prüfer*innen im besten Fall habilitiert sein sollten und jedenfalls fachlich geeignet sein müssen. Die bzw. der Vorsitzende muss nicht vom Fach sein aber mindestens ein abgeschlossenes Doktorat oder PhD vorweisen und zum Zeitpunkt der Prüfung an der Universität Wien angestellt sein. Die Genehmigung des Prüfungssenats obliegt der SPL.

Masterprüfung aus dem kulturwissenschaftlichen Raum im Masterstudium IBW

  • Erstprüfer: Betreuer oder Mitbetreuer der wissenschaftlichen Arbeit - nach Vereinbarung.
  • Die Masterprüfung im Vertiefungsfach (20 ECTS) „Kulturwissenschaftlicher Raum“ (Zweitprüfer) bezieht sich auf Kenntnisse von Geschichte, spezifischer Wirtschaftskommunikation & Kultur sowie Fähigkeit der Studierenden, sich in alltäglichen Situationen des Wirtschaftslebens im jeweiligen Kulturraum zu orientieren und in solchen angemessen, zielorientiert zu handeln. Kontakte zu den Kulturwissenschaftlichen Räumen finden Sie hier.
  • Sprache, in der die Masterprüfung abgehalten wird: Es ist zu prüfen, ob alle Prüfer*innen die Prüfung sprachlich verstehen können. Grundsätzlich ist die Prüfung in Deutsch zu halten, wenn alle Beteiligten zustimmen auch in Englisch.

Masterprüfung Applied Economics / Business Analytics sowie Banking & Finance / Research in Economics and Finance

Es handelt sich um eine kommissionelle Abschlussprüfung, für welche ein Prüfersenat zusammen gestellt werden muss. Der Prüfersenat besteht aus Vorsitz (nicht Betreuer*in) und zwei Prüfer*innen (Betreuer und weiterer Prüfer). Die Masterarbeit wird verteidigt, es folgen Fragen zum wissenschaftlichen Umfeld des Themas der Masterarbeit. Es wird auf die Defensio eine Gesamtnote vergeben.

Kontaktieren Sie jene administrative Person, entsprechend der Vertiefung in der Ihre Masterarbeit verfasst wurde um einen Termin zu koordinieren. Wir empfehlen dies in Absprache mit ihrer*ihrem Betreuer*in zu tun. 

Sobald Ihnen, seitens der administrativen Institutsmitarbeiter*in ein Termin und Prüfungssenat genannt wird, stellen Sie mittels diesem Formular einen über den SSC-Servicedesk.

zuständige administrative Mitarbeiter*innen / Administrative assistant

Bereich/Area zuständige administrative Mitarbeiter*in / Administrative assistant E-Mail Kommentar
Banking & Finance Christine Neumeyer / Sigrid Hopf

finance.office@univie.ac.at

eBusiness NEU (Analytics in eServices and Operations)

Carina Boiercarina.boier@univie.ac.at
Controlling Daniela Risonjic info.controlling@univie.ac.at
EconomicsAnnemarie Kellner / Sarah Schultz

annemarie.kellner@univie.ac.at
sarah.schultz@univie.ac.at

Bitte beide Kolleginnen gemeinsam kontaktieren
Externes Rechnungswesen Inhaltliche Fragen sind an den:die jeweilige Prüfer:in zu richten
International Business Martina Roth martina.roth@univie.ac.at
International Management Martina Roth martina.roth@univie.ac.at
Marketing Sara Petrovic sara.petrovic@univie.ac.at
Organisation an Personnel Elke Pendl / Elitsa Nestorova opim.bda@univie.ac.at Betreuer*innen: Fabel, Knyazev
Privat- und Wirtschaftsrecht Bettina Szabo bettina.szabo@univie.ac.at
Public & Non Profit Management Elke Pendl / Elitsa Nestorova opim.bda@univie.ac.at
Smart Production I Carina Artner carina.artner@univie.ac.at
Statistik / Operations Research ISOR Administation statistik@univie.ac.at
Steuerrecht Stefanie Pig stefanie.pig@univie.ac.at
Strategic Management

Sandra Perger

sandra.perger@univie.ac.at

Supply Chain Management I Christine Mauric christine.mauric@univie.ac.at
Wirtschaftsinformatik Karlheinz Wachauer karlheinz.wachauer@univie.ac.at
Wirtschaftssoziologie Renate Schmid renate.schmid@univie.ac.at