Master - Studienzulassung

Aus rechtlichen Gründen darf keine inoffizielle Auskunft zur Gleichwertigkeit von Vorstudien vor Antragstellung im Referat für Studienzulassung gegeben werden. Nur offiziell im Referat für Studienzulassung eingereichte Anträge können von der Studienprogrammleitung auch begutachtet werden. Nur mit einer aufrechten Zulassung zum Studium an der Universität Wien haben Sie die Möglichkeit, sich zu prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen anzumelden. Sollten Sie zu Beginn der Lehrveranstaltung nicht regulär im Anmeldesystem angemeldet sein, dürfen Sie die Lehrveranstaltung nicht besuchen und keine Prüfungen schreiben. Ausnahmen können nicht gemacht werden!

Zulassungsmöglichkeit zum Absolvieren fehlender Voraussetzungen bitte bei "Studienservice und Lehrwesen" erfragen.

Master Access Guide

Auskunft zu Zugangsmöglichkeiten nach dem Schema des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.

Admininistrative Voraussetzung - fakultätsinterne Studierende

Wenn Sie Ihr Bakkalaureats- oder Bachelorstudium an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität Wien absolviert haben, können Sie ohne Auflagen zum aufbauenden Magister- bzw. Masterstudium der jeweiligen Studienrichtung an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität Wien zugelassen werden.

Sie können Ihre Unterlagen direkt am Schalter der Studienzulassung einreichen und werden zugelassen.
Nähere Informationen zu der Zulassung zu einem fachgleichen (=konsekutivem) Master finden Sie auf der Seite von Studienservice und Lehrwesen.

Admininistrative Voraussetzung - fakultätsfremde Studierende

Bei Studierenden, die nicht an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität studieren und ihren Bachelor an einer anderen Fakultät bzw. Universität oder Hochschule absolviert haben, müssen die Zulassungsvoraussetzungen unter Umständen genauer geprüft werden.

Bitte beachten Sie die Zulassungsvoraussetzungen für das Masterstudium, zu welchem Sie zugelassen werden möchten. Genaue Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen