neues Curriulum

Unterstellung vs. Studienwechsel

Eine Unterstellung ist ein Wechsel zu einem neuen Curriculum innerhalb des selben Studiums. Daher beeinflusst eine Unterstellung nicht die Bezugsdauer von Studien- oder Familienbeihilfen. 

Informieren Sie sich vorab über die Konsequenzen einer Unterstellung auf den Bezug von Stipendien, etc. (direkt bei der auszahlenden Behörde)

Achtung! Eine erfolgte Unterstellung kann nicht rückgängig gemacht werden! 

Anerkennung bereits erbrachter Leistungen

Leistungen die Sie in den alten Curricula erbracht haben, können Sie sich (ggf. nur teilweise) in das neue Curriculum anerkennen lassen.

  • Achtung: Dies passiert nicht automatisch durch die Unterstellung, sondern muss aktiv beantragt werden.

Sie können die Anerkennung Ihrer Leistungen gleichzeitig mit dem Umstieg beantragen, gehen Sie dazu vor wie hier beschrieben.

 

Nähere Informationen zum Anerkennungsprozedere finden Sie hier: https://wiwi.univie.ac.at/studium/waehrend-des-studiums/allgemein/anerkennung/

Zeitpunkt der Unterstellung

Unterstellungsanträge sind prinzipiell jederzeit möglich. Bedenken Sie aber, dass das SSC nur Leistungen anerkennen kann, die bereits auf ihrem Sammelzeugnis aufscheinen. Es ist daher ratsam mit der Unterstellung zu warten, bis alle Leistungen des laufenden Semesters eingetragen wurden. 

Bei Unterstellungen während der Vorlesungszeit kann es zu Zuordnungsfehlern der Lehrveranstaltungen kommen. Haben Sie sich zu Lehrveranstaltungen noch unter dem alten Curriculum angemeldet und steigen während des Semesters um, müssen alle aktiven Anmeldungen geändert werden. 

  • Bitte beachten Sie dass der gesamte Prozess der Unterstellung und Anerkennung bis zu 8 Wochen dauern kann. Überlegen den Zeitpunkt Ihres Umstiegs also sorgsam, v.a. in Hinblick auf die LV-Anmeldephase - ohne anerkannte Leistungen im neuen Studium können Sie sich nicht für fortgeschrittenen LVen anmelden da Sie formal keine Voraussetzungen erfüllen!

Einreichung und Ablauf

Folgende Formulare sind vollständig und korrekt ausgefüllt via Servicedesk/SSC-Ticketsystem unter "Anerkennungen innerhalb der Universität Wien" einzureichen:

  • Unterstellungsmeldung: Das SSC leitet das Formular an die Studienzulassung weiter. Sie müssen sich NICHT an die Studienzulassung wenden. Sie werden automatisch von der Studienzulassung weiter informiert.
  • Anerkennungsantrag/Äquivalenzliste MA (I)BW Unterstellung: Bitte Dokument herunterladen und gewünschte Anerkennungen entsprechend ankreuzen. Das Dateiformat des Dokuments darf keinesfalls verändert werden!