Allgemein - Lehrveranstaltungen und Prüfungen

Lehrveranstaltungen

  • prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (UK, VK, SE, KU, usw.)

In prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen müssen Sie mündliche und/oder schriftliche Teilleistungen im Rahmen der Lehrveranstaltung erbringen. Es besteht daher generell Anwesenheitspflicht. Diese Leistungen bilden die Grundlage für die Beurteilung. Eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung muss nach negativer Absolvierung komplett wiederholt werden. Insgesamt sind drei Wiederholungen möglich.

Step by Step Erklärungen zur Registrierung für npi Lehrveranstaltungen finden Sie hier

  • nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (VO)

Bei nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen besteht keine Anwesenheitspflicht. Die Leistungsbeurteilung erfolgt im Rahmen eines Prüfungstermins. Studierende haben die Möglichkeit, jede Prüfung drei Mal zu wiederholen, wobei der vierte und letzte Prüfungsantritt als kommissionelle Prüfung stattfindet. Dies bedeutet, dass Ihre Prüfungsleistung von einem Prüfersenat beurteilt wird.
Die Prüfungstermine werden am Ende des Semesters, zu Beginn des Folgesemesters und zur Mitte des Folgesemesters angeboten. Weitere Informationen zu den Prüfungsterminen finden Sie auf der Website der Fachbereiche. 

Step by Step Erklärungen zur Registrierung für npi Lehrveranstaltungen finden Sie hier

An nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen kann auch ohne Anmeldung teilgenommen werden. Wichtig ist jedoch die Anmeldung zum gewünschten Prüfungstermin über u:space.

Prüfungen

Lehrveranstaltungsprüfungen (VO-Prüfungen) dienen der Leistungsbeurteilung von nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (VO). Die Termine und Anmeldephasen dazu werden im u:find direkt bei der Lehrveranstaltung angekündigt.

Sie haben bei Lehrveranstaltungsprüfungen vier Antrittsmöglichkeiten, wobei der vierte Antritt kommissionell (mit Prüfersenat) abzuhalten ist.

  • Kommissionelle Prüfung

Sie werden beim Anmeldeversuch zum letzten Antritt vom System darauf hingewiesen, dass Sie sich an das StudienServiceCenter wenden sollen. Bitte senden Sie Ihre Anmeldung über den SSC-Servicedesk unter "Anmeldung zur kommissionellen Prüfung": HIER

Das SSC meldet Sie in Folge an. Wie die kommissionelle VO-Prüfung stattfindet, erfragen Sie bitte jeweils im Sekretariat am Fachbereich bzw. der*des Lehrenden.

ACHTUNG: Wenn Sie eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung (zB UE, KU, UK, SE) oder eine Prüfung über eine nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltung (VO) beim vierten Antritt nicht bestehen, werden Sie vom jeweiligen Studium gesperrt, ebenso von jedem Studium an der Universität Wien, in welchem die nicht-bestandene Prüfung eine Pflichtlehrveranstaltung darstellt. Bitte bedenken Sie, dass Sie von Ihrem Studium auch gesperrt werden, wenn Sie eine Wahllehrveranstaltung viermal nicht bestehen. Bei Fragen rund um eine mögliche Sperre wenden Sie sich bitte an das StudienServiceCenter bevor Sie zur Prüfung antreten.

Prüfungsantritte

Prüfungsleistungen können drei Mal wiederholt werden. Handelt es sich um eine nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, so wird der vierte und letzte Antritt in Form einer kommissionellen Prüfung abgehalten. (Auf Wunsch können Studierende für VO Prüfungen auch schon beim 3. Antritt eine kommissionelle Prüfung ablegen.)

Wird die kommissionelle Prüfung bei nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen bzw. die prüfungsimmanente Lehrveranstaltung beim vierten Versuch nicht bestanden, erfolgt eine lebenslange Sperre vom Studium und für alle weiteren Studien, die diese Lehrveranstaltung als Pflichtlehrveranstaltung im Studium führen. Bitte beachten Sie, dass der Ausschluss von einem Studiengang nicht davon abhängt, ob es sich bei der nicht bestandenen Lehrveranstaltung um einen Pflicht- oder Wahlpflichtkurs handelt.

Ausahme: Wenn zum Zeitpunkt, zu dem der vierte Antritt negativ bewertet wurde, keine andere Prüfungsleistung für den Studienabschluss fehlt (Achtung: im Master ist die Abschlussprüfung die letzte Studienleistung), hat man das Anrecht auf einen 5. Antritt. Detailinfos dazu finden Sie hier: https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/pruefungen/wiederholungen/

Wiederholung positiver Prüfungsleistungen

Bereits positiv beurteilte Prüfungen können bis zwölf Monate nach der Ablegung, jedoch längstens bis zum Abschluss des betreffenden Studienabschnittes oder bis zum Abschluss des betreffenden Studiums einmal wiederholt werden. Die positiv beurteilte Prüfung wird mit dem Antreten zur Wiederholungsprüfung nichtig. Der jeweils letzte Prüfungsantritt wird gezählt.