OUTGOING - Erasmus+International Mobility

(Achtung! Diese Programmschiene ist nicht zu verwechseln mit "klassischer" ERASMUS Studierendenmobilität innerhalb Europas!)

Erasmus+International Mobility richtet sich an ordentliche Studierende ausgewählter Studienrichtungen auf Master und PhD-Niveau, die ein Semester an einer der Partneruniversitäten des Programms verbringen möchten.

Bitte beachten Sie, dass sich die Partneruniversitäten bzw. die Studienrichtungen im Programm jährlich ändern (können), da auch die Beantragung jährlich stattfindet.

Studienplätze

Abkommen mit Partneruniversitäten werden jährlich verhandelt und aktualisiert. Sie finden die aktuellen Plätze für Studierende der Universität Wien hier

Bewerbung und Fristen

Die Bewerbung für die Plätze im Rahmen des Erasmus+ International Mobility-Programms erfolgt beim zentralen International Office.
Informationen zu den Bewerbungsfristen, Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen finden Sie hier.

Kontakt

Universität Wien
DLE Internationale Beziehungen / International Office
Universitätsring 1
1010 Wien

E-Mail: erasmus.international@univie.ac.at
Tel: (1) 4277- 18211

Beratungsszeiten

Vorab-Genehmigung (Nach der Nominierung) / Anerkennung (Nach der Rückkehr)

  • Empfehlungen welche Kurse am besten während eines Auslandssemester absolviert werden sollten und vereinfacht anerkannt werden können, finden Sie unterhalb)

  • Was bedeutet „Vereinfachte Anerkennung“?
    Vereinfachte Anerkennung bedeutet, dass die Kurse die Sie an der Gastuniversität belegen nur ca. in das Modul passen müssen und nicht inhaltlich gleich mit den bei uns angebotenen LVen sein.
    z.B.: Im Master IBW können im Modul B1 Int. Management LVen im Ausmaß von 16 ECTS vereinfacht anerkannt werden. Sie sollten sich hier Kurse suchen, die in den Themenbereich fallen, es müssen nicht die exakt gleichen Inhalte sein.

  • Hinweis zur Anerkennung von LVen aus den betriebswirtschaftlichen Majors/Minors im Master BW/IBW
    Sollten Sie Kurse aus dem Fachbereich (Major/Minor) in dem Sie planen Ihre Masterarbeit schreiben, im Ausland absolvieren wollen, empfiehlt die SPL unbedingt, dies mit dem:den Verantwortlichen aus dem jeweiligen Fachbereich (MA-Arbeitsbetreuer:in) abzusprechen

  • ACHTUNG: Bereits absolvierte LVen dürfen nicht im Ausland "wiederholt" werden (Wiederholung positiver Prüfungsleistungen)!
    Die Wiederholung positiv absolvierter Prüfungsleistung (z.B. zur Verbesserung der Note) darf nicht durch eine Anerkennung stattfinden. Dies betrifft allerdings nur 1:1-Anerkennungen, nicht die Module die für die vereinfachten Anerkennungsoptionen zur Verfügung stehen.

  • Gibt es Listen zu in der Vergangenheit genehmigten Anerkennungen?
    Äquivalenzlisten können wir aus Kapazitätsgründen nicht führen, bzw. würde dies aufgrund der diversen Spezialisierungen unserer Studierenden sowie dem vielfältigen und sich laufend ändernden Kursangebot unserer zahlreichen Partnerunis wenig Sinn machen. Bitte gleichen Sie das Kursangebot an der Partneruniversität selbst vorab mit den LVen Ihres Curriculums bzw. den vereinfacht anerkennbaren Modulen ab.

  • Die notwendigen Unterlagen müssen nach der Nominierung via Mobility Online bzw. über den SSC-Servicedesk eingereicht werden.
    Die Entscheidung über Anerkennungen trifft ausschließlich die jeweilige Studienprogrammleitung.

 


Vor dem Aufenthalt

Durch die Vorab-Genehmigung der im Ausland belegten LVen, haben Sie die Sicherheit, dass diese nach Ihrer Rückkehr auch tatsächlich anerkannt werden.

  1. Kurse aus den Online-Kurskatalogen der Partneruniversitäten heraussuchen.
    In den meisten Fällen ist zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Vorlesungsverzeichnis für den Zeitraum des Aufenthalts verfügbar, orientieren sie sich daher am aktuellen bzw. vergangenen Kursangebot.
  2. Alternativen überlegen
    und darauf achten in welchem Semester/Trimester und in welcher Sprache die Kurse angeboten werden.
  3. Niveau der Kurse überprüfen
    Hier sollten speziell Master-Studierende darauf achten, dass sie Kurse aus den Master-Programmen der Partneruniversitäten auswählen und, dass sie sich nur für Partnerunis mit Master-Plätzen bewerben. Bei Universitäten mit 4-jährigen BA-Programmen können nach Absprache auch BA-Kurse des 4. Jahres gewählt werden.
  4. Kursbeschreibungen abgleichen
    Nur gleichwertige Lehrveranstaltungen, also Kurse, die zu mindestens 80% in der Materie mit unseren LVen übereinstimmen, können auch 1:1 anerkannt werden. Überprüfen Sie die gewünschten Auslandskurse mit denen unserer Fakultät daher sorgfältig (ECTS, Ausmaß, Inhalte, Prüfungsmodalitäten, Literatur)
    Ausnahme: Vereinfachte Anerkennungen! (siehe Anerkennungsempfehlungen unterhalb)
  5. Ausmaß der kompletten anzuerkennenden Kursauswahl überprüfen
    Für die Zuerkennung des Non-EU Student Mobility-Zuschusses müssen 12 ECTS pro Semester im Ausland vorab genehmigt und nach Ihrer Rückkehr auch tatsächlich anerkannt werden.
    Sie dürfen, von uns aus, selbstverständlich mehr Kurse an der Gastuniversität belegen und müssen sich nicht alle anerkennen lassen. Sie müssen auch nicht alle vorab genehmigten Kurse dann tatsächlich besuchen, solange Sie die geforderten ECTS-Credits erbringen.
  6. Über den Service-Desk unter "Vorab-Genehmigung Auslandsaufenthalte" als PDF-Dokumente einzureichen:
    • Vorab-Genehmigungsantrag (erhalten Sie im Rahmen Ihrer Nominierung von den Kolleg:innen des Non-EU Student Exchange Program im zentralen International Office)
      • Linke Spalte: Genauer Titel und ECTS-Punkte/Credits der LVen an der Gastuniversität
      • Rechte Spalte: Genauer Titel der LVen + Module/Minor/Major lt. Ihres Curriculums
        bei vereinfachter Anerkennung ist der Modul-Titel einzutragen, z.B. "International Management - Wahl-LVen Vereinfacht", "Modul C. Wahlfächer" etc.
        bei Bachelor-Wahlmodul: "Wahlmodul/Auslandsaufenthalt"
      • Angabe der ECTS
    • Genaue Kursbeschreibung zu jeder Lehrveranstaltung
      • 1 Dokument per LV, keine gesammelten Beschreibungen (Bitte benennen Sie die PDFs nachvollziehbar! z.b. Kursname_NachnameStudierende:r)
      • Die Kursbeschreibungen sollten im Optimalfall offizielle PDF-Dokumente der Gastuniversität sein. Alternativ können Sie auch Screenshots der Website einreichen (inkl. Link zur Ursprungswebsite). Reichen Sie KEINE selbst zusammenkopieren Word-Dokumente o.ä. ein!

Die Entscheidungshoheit über die Genehmigung/Anerkennung liegt bei der Studienprogrammleitung!

Bitte beachten:

  • Nur korrekte und vollständige Anerkennungsanträge werden bearbeitet und zur Begutachtung an die Studienprogrammleitung weitergeleitet. Andernfalls muss der Antrag aus Formgründen zurückgewiesen werden.
  • Die eingereichten Unterlagen (Bestätigungen, Inhaltsbeschreibungen o.ä.) müssen offiziellen Charakter haben. Sie können dabei auch Links zu offiziellen Seiten (Inhalte in deutscher oder englischer Sprache) schicken. Selbsterstellte oder zusammenkopierte Inhaltsbeschreibungen werden nicht akzeptiert.
  • Die Kommunikation mit personenbezogenen Daten ist ausschließlich über das Ticketsystem in Verbindung mit Ihrem u:account möglich.
    ACHTUNG: E-Mails/Antworten von privaten Adressen können ausnahmslos nicht berücksichtigt werden!

Nach Einreichung des Genehmigungsantrag: Sobald der Vorausbescheid unterzeichnet ist, werden Sie über das Ticket im Service-Desk informiert. 

 

Anerkennungsempfehlungen

  • Was bedeutet „Vereinfachte Anerkennung“?
    Vereinfachte Anerkennung bedeutet, dass die Kurse die Sie an der Gastuniversität belegen nur ca. in das Modul passen müssen und nicht inhaltlich gleich mit den bei uns angebotenen LVen sein.
    z.B.: Im Master IBW können im Modul B1 Int. Management LVen im Ausmaß von 16 ECTS vereinfacht anerkannt werden. Sie sollten sich hier Kurse suchen, die in den Themenbereich fallen, es müssen nicht die exakt gleichen Inhalte sein.
  • Dürfen nur Kurse für die Module der Vereinfachten Anerkennung belegt werden? Bzw. werden nur diese anerkannt?
    Sie dürfen grundsätzlich so viele LVen belegen wie Ihnen die Gastuniversität erlaubt – unabhängig davon ob diese hier anerkannt werden oder nicht. Sie können auch jegliche anderen LVen zur Anerkennung einreichen und von der SPL prüfen lassen, allerdings wäre dies dann eine 1:1-Anerkennung, d.h. Inhalte, Prüfungsmodalitäten etc. müssen zum mind. 80% mit der bei uns angebotenen LV übereinstimmen.
    Wir empfehlen unbedingt, soweit als möglich die Vereinfachte Anerkennung in Anspruch zu nehmen!
    Sollten Sie Kurse aus dem Fachbereich (Major/Minor) in dem Sie planen Ihre Masterarbeit schreiben, im Ausland absolvieren wollen, empfiehlt die SPL unbedingt, dies mit dem:den Verantwortlichen aus dem jeweiligen Fachbereich (MA-Arbeitsbetreuer:in) abzusprechen!
  • ACHTUNG: Bereits absolvierte LVen dürfen nicht im Ausland "wiederholt" werden (Wiederholung positiver Prüfungsleistungen)!
    Die Wiederholung positiv absolvierter Prüfungsleistung (z.B. zur Verbesserung der Note) darf nicht durch eine Anerkennung stattfinden. Dies betrifft allerdings nur 1:1-Anerkennungen, nicht die Module die für die vereinfachten Anerkennungsoptionen zur Verfügung stehen.
  • Gibt es Listen zu in der Vergangenheit genehmigten Anerkennungen?
    Äquivalenzlisten können wir aus Kapazitätsgründen nicht führen, bzw. würde dies aufgrund der diversen Spezialisierungen unserer Studierenden sowie dem vielfältigen und sich laufend ändernden Kursangebot unserer zahlreichen Partnerunis wenig Sinn machen.
    Bitte gleichen Sie das Kursangebot an der Partneruniversität selbst vorab mit den LVen Ihres Curriculums bzw. den vereinfacht anerkennbaren Modulen ab.

Während des Aufenthaltes (Kursänderungen)

Kursänderungen sind möglich und kommen aufgrund der langen Vorlaufzeit häufig vor. Es ist außerordentlich wichtig, dass Sie uns im Falle von Kursänderungen so bald wie möglich benachrichtigen.

Im Rahmen eines Erasmus-Aufenthalts nutzen Sie für Kursänderungen bitte die "Versioning"-Funktion auf Mobility Online.

Alle anderen Outgoings füllen gehen bitte wie bei der Vorab-Genehmigung vor und reichen einen Genehmigungsantrag der AUSSCHLIESSLICH die neuen zu genehmigenden Anerkennungen enthält, über das Ticketsystem ein.