OUTGOING - Erasmus+
Das Erasmus+ Programm der Europäischen Union bietet Studierenden die großartige Möglichkeit, ein Semester an einer europäischen Partneruniversität zu verbringen. An der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften nehmen von Jahr zu Jahr mehr Studierende diese gewinnbringende Möglichkeit wahr. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zum organisatorischen Ablauf.
- Erasmus-Plätze
- Bewerbungsplattform Mobility Online
- Bewerbungsfristen
- Bewerbungsablauf und notwendige Unterlagen
- Sprachkenntnisse
- Rücktritt von einer Nominierung
- Vorab-Genehmigung/Anerkennung von LVen
- Anerkennungsempfehlungen
- Während des Aufenthalts (Kursänderungen)
- Verlängerung des Aufenthalts
- Nach dem Aufenthalt (Anerkennung)
- Erfahrungsberichte
Erasmus-Plätze
Die tatsächlich verfügbaren Plätze für die jeweilige Bewerbungsfrist, sowie die aktuellen Detailinformationen dazu finden Sie ab Anfang September (für die Restplätze) bzw. ab Mitte Jänner (für die Hauptfrist) über Mobility Online.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund laufender Vertragsverhandlungen zu Änderungen kommen kann.
Einen Überblick der generell verfügbaren Erasmus-Plätze an unserer Fakultät finden Sie hier:
(I)BW + Banking und Finance + Business Analytics
VWL
Statistik
(Stand: Jänner 2024)
Ad "Sprache": Wenn mehr als eine Sprache angegeben ist, muss NUR EINE DER BEIDEN Sprachen nachgewiesen werden (z.B. Kobenha05: English B2, Danish B2 -> es muss entweder English B2 oder Danish B2 für die Bewerbung nachgewiesen werden).
Mobility Online
Über dieses Tool können Sie die Plätze nach Ihrer Studienrichtung, mit der Sie auf Erasmus gehen wollen filtern. Unter Internationale Betriebswirtschaft finden Sie die Plätze für BW, IBW, Banking & Finance sowie Business Analytics.
Plätze mit einem roten Ampelzeichen wurden bereits vergeben. Plätze mit einem grünen Zeichen sind noch frei und stehen zur Bewerbung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Datenbank erst kurz vor der Bewerbungsphase aktualisiert wird.
Die Registrierung auf Mobility Online ist nur während der Bewerbungszeiträume möglich, Sie finden dann den entsprechenden Link hier
Sollten Sie technische Probleme mit Mobility Online haben, wenden Sie sich bitte an das zentrale International Office.
Bewerbungsfristen
Achtung, unsere Fakultät hat frühere Fristen als das zentrale International Office!
- Hauptfrist 2025: Bewerbung bis 26. Februar 2025, 23:59 (für Winter- und Sommersemester 2025/26)
- Restplatzvergabe 2025: Bewerbung bis Ende September 2025 (für übrige Plätze im Sommersemester 2026)
- Verspätete Abgaben werden nicht für die Vergabe der Plätze berücksichtigt!
Alle notwendigen Unterlagen müssen ordnungsgemäß über Mobility Online abgegeben werden. Die Registrierung auf Mobility Online ist nur während der Bewerbungszeiträume möglich, Sie finden dann den entsprechenden Link hier
Sie helfen uns sehr, wenn Sie die Bewerbungsunterlagen bereits im Laufe des Februars bzw. Septembers einreichen, nicht erst am letzten Tag.
Der Zeitpunkt Ihrer Bewerbung innerhalb der Frist hat keinen Einfluss auf die Beurteilung Ihrer Unterlagen.
- Für alle Studienrichtungen (BW, IBW, VWL, Statistik) ist der positive Abschluss der STEOP (für Bachelorstudierenden) und ein entsprechender Sprachnachweis die Voraussetzung, sich für einen Erasmus-Aufenthalt bewerben zu können.
Bewerbungsablauf und -unterlagen
Bitte gehen Sie bei Ihrer Erasmus+Bewerbung wie folgt vor:
SCHRITT 1: Sorgfältige Lektüre der Informationen bzgl. Partneruniversitäten, Plätzen und LV-Anerkennungsmöglichkeiten!
Sie finden Informationen
- zu den verfügbaren Plätzen hier
- zum Anerkennungsprozedere hier
- zu Ihren präferierten Gastuniversitäten auf deren Website
Bei Fragen zur Gastuniversität die sich nicht auf deren Website beantworten lassen (Welche LVen/Fakultäten dürfen von Erasmus-Studierenden besucht werden? Wie ist das Semester eingeteilt? Wie sieht es mit Unterkünften aus? ...) kontaktieren Sie bitte das International Office der jeweiligen Gastuniversität!
Wir empfehlen bei konkreten Fragen unbedingt die Kontaktaufnahmen mit dem International Support (v.a. bei Unklarheiten bzgl. des Anerkennungsprozederes)!
Sie haben sich zu allen oberhalb angeführten Punkten ausreichend informiert?
Dann (und nur dann) weiter mit Schritt 2...
SCHRITT 2: Einreichung der notwendigen Bewerbungsunterlagen über Mobility Online
ACHTUNG: Bei technischen Problemen mit Mobility Online kontaktieren Sie bitte die Kolleg*innen des des zentralen International Office im Hauptgebäude!
Die Registrierung auf Mobility Online ist nur während der Bewerbungszeiträume möglich, Sie finden dann den entsprechenden Link hier
Folgende Unterlagen müssen fristgerecht hochgeladen werden (je Punkt 1 PDF-Dokument)
- 1 Motivationsschreiben + Lebenslauf
- Die Sprache dieser Dokumente richtet sich nach dem Sprachnachweis für die erste Präferenz.
- Das Motivationsschreiben sollte mind. 1 A4-Seite lang (12 pt., 1,5-facher Zeilenabstand) und akademisch argumentiert sein.
- Grundsätzlich ist nur ein Motivationsschreiben notwendig in dem Sie sorgfältig für Ihre erste Präferenz argumentieren. Sie können darin auch gerne auf die anderen Präferenzen eingehen.
- Wenn vorhanden, können Sie hinter dem Lebenslauf auch noch Arbeitszeugnisse, sonstige Zertifikate (z.B. Summer Schools, Praktika, Sprachkurse, ehrenamtliche Tätigkeiten... ) sowie das Buddy-Zertifikat unserer Fakultät anhängen.
- Aktuelles Sammelszeugnis
Achtung: Wenn Sie sich im Masterstudium befinden, zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keine Leistungen in diesem Studium erbracht haben und Ihr Bachelorstudium nicht an der Universität Wien absolviert haben, legen Sie hier bitte auch eine Notenübersicht aus Ihrem Bachelorstudium (z.B. Abschlusszeugnis) bei. - Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis)
- Sprachnachweis(e)
- Für jede Präferenz muss ein entsprechender Sprachnachweis erbracht werden.
- Wenn Sie einen Wiko-Kurs als Sprachnachweis verwenden, laden Sie bitte ein Sammelzeugnis hoch auf dem der entsprechende Kurs markiert wurde.
- Wenn Sie den OOPT verwenden, laden Sie bitte die Result Card hoch.
- Vollständig ausgefüllte Kursliste (bitte Formular downloaden, ausfüllen und bei Mobility Online unter "optionale Dokumente" hochladen)
- Die Kursliste stellt nicht Ihre endgültige Auswahl dar, sondern dient nur dem Nachweis, dass Sie sich bereits grundsätzlich mit der Anerkennung der Auslandskurse beschäftigt haben.
- Es werden vor der Nominierung keine Auskünfte zur Anrechenbarkeit von Kursen durch die SPL erteilt!
ACHTUNG: Bei technischen Problemen mit Mobility Online kontaktieren Sie bitte die Kolleg*innen des des zentralen International Office im Hauptgebäude!
Sie helfen uns sehr, wenn Sie die Bewerbungsunterlagen bereits im Laufe des Februars bzw. Septembers einreichen, nicht erst am letzten Tag.
Kriterien für die Nominierung:
- VOLLSTÄNDIGE BEWERBUNGSUNTERLAGEN
->> fehlende Unterlagen werden max. 1 Mal (und NUR bei Einreichung vor dem letzten Tag der Frist) nachgefordert und müssen ausnahmslos bis zur Deadline nachgereicht werden. Andernfalls wird die Bewerbung ohne diese bearbeitet und entsprechend beurteilt. - Notendurchschnitt
- Studieneffizienz (ECTS/Semester)
- Berufserfahrung/Praktika (studienrelevant und/oder während des Studiums)
- Interkulturelle Erfahrung (zusätzliche Fremdsprachen, Auslandsaufenthalte...)
- zusätzliche Aktivitäten während des Studiums (studienrelevant, soziales Engagement...)
- Motivation und Einsatzbereitschaft (Qualität/Sorgfalt der Bewerbung, Motivationsschreiben, Teilnahme am Buddy-Programm der Fakultät)
Studierende, deren Nationalität nicht dem Zielland entspricht bzw. die noch keine Erasmus+Aufenthalt absolviert haben, werden ggf. bei gleicher Qualifikation bevorzugt.
Sprachkenntnisse
Für die Erasmus-Bewerbung an der Universität Wien sind spezifische Sprachnachweise in Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Portugiesisch notwendig. Das jeweilige Niveau wird im Erasmus Agreement mit der Partneruniversität vorgegeben.
Der Sprachnachweis muss mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden!
(Wenn Sie eine an der Universität Wien absolvierte LV als Sprachnachweis verwenden, laden Sie bitte ein Sammelzeugnis hoch auf dem Sie die entsprechende LV markiert haben.)
Informationen über die Anforderungen der jeweiligen Partneruniversitäten finden Sie über Mobility Online. Wenn bei einem Platz zwei Sprachen angeführt werden (z.B.: Englisch C1, Finnisch B2), dann müssen Sie NUR EINE DER BEIDEN SPRACHEN nachweisen. Es liegt aber in Ihrer Verantwortung zu recherchieren, ob in der jeweiligen Sprache auch wirklich ausreichend Lehrveranstaltungen angeboten werden.
Deutsche Sprachkenntnisse müssen nur von VWL Master-Studierenden nachgewiesen werden.
- Achtung: Nicht jede Partneruniversität akzeptiert jeden Sprachnachweis. Es kann sein, dass Sie für die Registrierung bei der Gastuniversität (nach der Nominierung durch uns) einen speziellen Nachweis (z.B. IELTS, TOEFL) abgeben müssen.
Bitte informieren Sie sich zur Sicherheit zusätzlich auf der Website Ihrer gewünschten Gastuniversität über deren sprachlichen Anforderungen!
>>> Detaillierte Informationen zu den für die Bewerbung bei uns akzeptierten Sprachnachweisen finden Sie auf der Website des International Office.
Gut zu wissen - Sprachnachweise für Wiwi-Studierende
- Der an unserer Fakultät angebotene Oxford Online Placement Test kann auch als Sprachnachweis für die Bewerbung verwendet werden, die verfügbaren Prüfungstermine finden Sie auf der Website des Fachbereichs für Wirtschaftssprachen.
- Ab der Hauptfrist 2019 wird die positive Absolvierung des UK Wirtschaftskommunikation in der zweiten Fremdsprache als Sprachnachweis für Spanisch, Französisch und Italienisch akzeptiert.
Wiko I -> Nachweis des B1-Niveaus nach CEFR
Wiko II -> Nachweise des B2-Niveaus nach CEFR
ACHTUNG: Auch hier ist zu beachten, dass die Partneruniversitäten möglicherweise einen zusätzlichen anderwertigen Nachweis verlangen können!
Rücktritt von einer Erasmus-Nominierung
Sollten Sie ohne Angabe von triftigen Gründen oder aufgrund von mangelnder Sorgfalt bei der Vorbereitung von Ihrem Auslandsaufenthalt zurücktreten, behält sich die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften vor, Sie für eine erneute ERASMUS-Bewerbung für ein Jahr zu sperren. Dies bedeutet, Sie können erst wieder an der übernächsten Bewerbungsfrist teilnehmen.
Selbstverständlich ist es möglich unter Angabe von validen Gründen (finanzielle, gesundheitliche, schwerwiegende persönliche) sanktionsfrei von einem ERASMUS-Aufenthalt zurückzutreten.
Achtung: Sie gelten als nominiert sobald Sie von der Zuweisung eines Erasmusplatzes informiert wurden!
Vorab-Genehmigung (Nach der Nominierung) / Anerkennung von LVen (Nach der Rückkehr)
- Empfehlungen welche Kurse am besten während eines Auslandssemester absolviert werden sollten und vereinfacht anerkannt werden können, finden Sie unterhalb)
- Was bedeutet „Vereinfachte Anerkennung“?
Vereinfachte Anerkennung bedeutet, dass die Kurse die Sie an der Gastuniversität belegen nur ca. in das Modul passen müssen und nicht inhaltlich gleich mit den bei uns angebotenen LVen sein.
z.B.: Im Master IBW können im Modul B1 Int. Management LVen im Ausmaß von 16 ECTS vereinfacht anerkannt werden. Sie sollten sich hier Kurse suchen, die in den Themenbereich fallen, es müssen nicht die exakt gleichen Inhalte sein. - Hinweis zur Anerkennung von LVen aus den betriebswirtschaftlichen Majors/Minors im Master BW/IBW
Sollten Sie Kurse aus dem Fachbereich (Major/Minor) in dem Sie planen Ihre Masterarbeit schreiben, im Ausland absolvieren wollen, empfiehlt die SPL unbedingt, dies mit dem:den Verantwortlichen aus dem jeweiligen Fachbereich (MA-Arbeitsbetreuer:in) abzusprechen
- ACHTUNG: Bereits absolvierte LVen dürfen nicht im Ausland "wiederholt" werden (Wiederholung positiver Prüfungsleistungen)!
Die Wiederholung positiv absolvierter Prüfungsleistung (z.B. zur Verbesserung der Note) darf nicht durch eine Anerkennung stattfinden. Dies betrifft allerdings nur 1:1-Anerkennungen, nicht die Module die für die vereinfachten Anerkennungsoptionen zur Verfügung stehen. - Gibt es Listen zu in der Vergangenheit genehmigten Anerkennungen?
Äquivalenzlisten können wir aus Kapazitätsgründen nicht führen, bzw. würde dies aufgrund der diversen Spezialisierungen unserer Studierenden sowie dem vielfältigen und sich laufend ändernden Kursangebot unserer zahlreichen Partnerunis wenig Sinn machen. Bitte gleichen Sie das Kursangebot an der Partneruniversität selbst vorab mit den LVen Ihres Curriculums bzw. den vereinfacht anerkennbaren Modulen ab. - Die notwendigen Unterlagen müssen nach der Nominierung via Mobility Online bzw. beim International Support eingereicht werden.
Die Entscheidung über Anerkennungen trifft ausschließlich die jeweilige Studienprogrammleitung.
Vor dem Aufenthalt (Nach der Nominierung)
Vorab-Genehmigungen/Anerkennungen im Rahmen des Auslandssemesters erfolgen nach der Nominierung mit dem sogenannten "Learning Agreement". Damit haben Sie die Sicherheit, dass vorab genehmigte Kurse nach Absolvierung im Ausland auch tatsächlich anerkannt werden.
Es ist in Ihrem Sinne wenn Sie sich bereits im Zuge Ihrer Bewerbung eingehend mit dem Anerkennungsprozedere auseinander setzen.
- Kurse aus den Online-Kurskatalogen der Partneruniversitäten heraussuchen.
In den meisten Fällen ist zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Vorlesungsverzeichnis für den Zeitraum des Aufenthalts verfügbar, orientieren sie sich daher am aktuellen bzw. vergangenen Kursangebot. Wenn Sie auf der Website der Partneruniversität nicht fündig werden, wenden Sie sich an das dortige International Office. - Alternativen überlegen, für den Fall, dass ein Kurs doch nicht angeboten wird oder Sie keine Platz bekommen.
Lassen Sie sich ruhig ein paar mehr Kurse als notwendig genehmigen. Schlagen Sie aber auch nicht über die Strenge - alle Ihre Einreichungen müssen schließlich von uns aufbereitet und von der SPL kontrolliert werden müssen. - Niveau der Kurse überprüfen
Hier sollten speziell Master-Studierende darauf achten, dass sie Kurse aus den Master-Programmen der Partneruniversitäten auswählen und, dass sie sich nur für Partnerunis mit Master-Erasmusplätzen bewerben. Bei Universitäten mit 4-jährigen BA-Programmen können nach Absprache auch BA-Kurse des 4. Jahres gewählt werden. - Kursbeschreibungen abgleichen
Nur gleichwertige Lehrveranstaltungen, also Kurse, die zu mindestens 80% in der Materie übereinstimmen, können auch 1:1 für unsere LVen anerkannt werden. Überprüfen Sie die Inhalte der gewünschten Auslandskurse daher sorgfältig und gleichen Sie sie mit mit denen an unserer Fakultät ab (ECTS, Ausmaß, Inhalte, Prüfungsmodalitäten, Literatur). ÄHNLICHE LV-NAMEN REICHEN NICHT!
Ausnahme: Vereinfachte Anerkennungen! (siehe Anerkennungsempfehlungen) -> Nutzen Sie soweit möglich unbedingt die vereinfachte Anerkennung! - Ausmaß der anzuerkennenden Kursauswahl überprüfen
Die ECTS-Punkte zwischen den anzuerkennen Kursen müssen übereinstimmen bzw. kann der Kurs an der Gastuniversität auch mehr Credits haben. Bei 1:1-Anerkennungen wird die genaue ECTS-Punkte-Anzahl anerkannt (bei unseren LVen meist 4 ECTS), bei Anerkennungen auf Modulbasis können auch mehr Punkte anerkannt werden (natürlich nicht mehr als im Modul vorhanden).
Für die Zuerkennung des Erasmus-Stipendium müssen 3 ECTS-Credits pro Monat vorab genehmigt und nach Ihrer Rückkehr auch tatsächlich anerkannt werden, also z.B. 15 ECTS-Credits bei einem Aufenthalt von 5 Monaten.
Sie dürfen selbstverständlich mehr Kurse an der Gastuniversität belegen und müssen sich auch nicht alle anerkennen lassen. Sie müssen auch nicht alle vorab genehmigten Kurse dann tatsächlich besuchen, solange Sie die geforderten ECTS-Credits erbringen.
ACHTUNG: Seminare (SE) die Teil Ihres Curriculums sind, werden nur in Ausnahmefällen anerkannt! - Via Mobility Online beim International Support einzureichen:
- Online Learning Agreement
- Linke Spalte: Titel der LVen an der Gastuniversität
Rechte Spalte: Titel der LVen/Module lt. Ihres Curriculums (bei vereinfachter Anerkennung ist der Modul-Titel einzutragen, z.B. "International Management - Vereinfacht", "Modul C. Wahlfächer") - Bitte tragen Sie vereinfachte Anerkennungen als solche ein (z.B. International Management Vereinfacht). Im Feld "Lehrveranstaltungsnummer der Heimathochschule" geben Sie dann die Modulnummer lt. Curriculum an.
- Bei 1:1-Anerkennungen geben Sie bitte bei diesen LVen im rechten Teil des LA an, für welches Modul/Major/Minor die jeweilige LV genehmigt werden soll. Tragen Sie diese Info bitte vor der LV-Nr. ein, z.B." Major Strat. Management: 040020"
- Fügen Sie bei den LVen der Gastuniversität bitte jeweils einen Link zur konkreten Kursbeschreibung auf der Website der Gastuniversität an, nicht zu allgemeinen Vorlesungsverzeichnissen oder Kurslisten.
- Linke Spalte: Titel der LVen an der Gastuniversität
- Falls Sie zustätzlich Unterlagen per E-Mail einreichen (müssen):
- ausschließlich vom u:account
- ausschließlich PDF-Dokumente
- Genaue Kursbeschreibung zu jeder Lehrveranstaltung (1 Dokument per LV, keine gesammelten Beschreibungen). Die Kursbeschreibungen sollten im Optimalfall offizielle PDF-Dokumente der Gastuniversität sein. Alternativ können Sie auch Screenshots der Website einreichen. Senden Sie KEINE selbst zusammenkopieren Word-Dokumente o.ä.
- Online Learning Agreement
Die Entscheidungshoheit über die Genehmigung/Anerkennung liegt bei der Studienprogrammleitung!
Anerkennungsempfehlungen
- Was bedeutet „Vereinfachte Anerkennung“?
Vereinfachte Anerkennung bedeutet, dass die Kurse die Sie an der Gastuniversität belegen nur ca. in das Modul passen müssen und nicht inhaltlich gleich mit den bei uns angebotenen LVen sein.
z.B.: Im Master IBW können im Modul B1 Int. Management LVen im Ausmaß von 16 ECTS vereinfacht anerkannt werden. Sie sollten sich hier Kurse suchen, die in den Themenbereich fallen, es müssen nicht die exakt gleichen Inhalte sein. - Dürfen nur Kurse für die Module der Vereinfachten Anerkennung belegt werden? Bzw. werden nur diese anerkannt?
Sie dürfen grundsätzlich so viele LVen belegen wie Ihnen die Gastuniversität erlaubt – unabhängig davon ob diese hier anerkannt werden oder nicht. Sie können auch jegliche anderen LVen zur Anerkennung einreichen und von der SPL prüfen lassen, allerdings wäre dies dann eine 1:1-Anerkennung, d.h. Inhalte, Prüfungsmodalitäten etc. müssen zum mind. 80% mit der bei uns angebotenen LV übereinstimmen.
Wir empfehlen unbedingt, soweit als möglich die Vereinfachte Anerkennung in Anspruch zu nehmen!
Sollten Sie Kurse aus dem Fachbereich (Major/Minor) in dem Sie planen Ihre Masterarbeit schreiben, im Ausland absolvieren wollen, empfiehlt die SPL unbedingt, dies mit dem:den Verantwortlichen aus dem jeweiligen Fachbereich (MA-Arbeitsbetreuer:in) abzusprechen! - ACHTUNG: Bereits absolvierte LVen dürfen nicht im Ausland "wiederholt" werden (Wiederholung positiver Prüfungsleistungen)!
Die Wiederholung positiv absolvierter Prüfungsleistung (z.B. zur Verbesserung der Note) darf nicht durch eine Anerkennung stattfinden. Dies betrifft allerdings nur 1:1-Anerkennungen, nicht die Module die für die vereinfachten Anerkennungsoptionen zur Verfügung stehen. - Gibt es Listen zu in der Vergangenheit genehmigten Anerkennungen?
Äquivalenzlisten können wir aus Kapazitätsgründen nicht führen, bzw. würde dies aufgrund der diversen Spezialisierungen unserer Studierenden sowie dem vielfältigen und sich laufend ändernden Kursangebot unserer zahlreichen Partnerunis wenig Sinn machen.
Bitte gleichen Sie das Kursangebot an der Partneruniversität selbst vorab mit den LVen Ihres Curriculums bzw. den vereinfacht anerkennbaren Modulen ab.
Während des Aufenthaltes (Kursänderungen)
Kursänderungen sind möglich und kommen aufgrund der langen Vorlaufzeit häufig vor. Es ist außerordentlich wichtig, dass Sie uns im Falle von Kursänderungen so bald wie möglich benachrichtigen.
Im Rahmen eines Erasmus-Aufenthalts nutzen Sie für Kursänderungen bitte die "Versioning"-Funktion auf Mobility Online.
Alle anderen Outgoings füllen gehen bitte wie bei der Vorab-Genehmigung vor und reichen einen Genehmigungsantrag der AUSSCHLIESSLICH die neuen zu genehmigenden Anerkennungen enthält, über das Ticketsystem ein.
Verlängerung des Aufenthalts
- Achtung: Eine Verlängerung ist nur von Winter- auf Sommersemester möglich!
Wenn Sie für das Sommersemester nominiert wurden, können Sie Ihren Aufenthalt nicht verlängern.
Bitte folgen Sie für eine Aufenthaltsverlängerung den notwendigen Schritten.
Nach dem Aufenthalt (Anerkennung von LVen)
Notwendige Unterlagen (PDF-Format!)
- Ausgefüllter Anerkennungsantrag (auf Mobility Online zu finden)
- Linke Spalte: Titel und ECTS-Punkte/Credits der LVen an der Gastuniversität
- Rechte Spalte: Titel der LVen + Module/Minor/Major lt. Ihres Curriculums
bei vereinfachter Anerkennung ist der Modul-Titel einzutragen, z.B. "International Management - Wahl-LVen Vereinfacht", "Modul C. Wahlfächer" etc.
bei Bachelor-Wahlmodul: "Wahlmodul/Auslandsaufenthalt" - Angabe der ECTS
- Falls Sie Kurse anerkannt haben möchten die Ihnen nicht vorab durch die SPL genehmigt wurden: Detailierte Syllabi für diese Kurse.
- Zeugnis der Gastuniversität
- Ausgefüllter Erfahrungsbericht
Einreichung
Über unseren Servicedesk unter "Anerkennung Auslandsaufenthalte"
Bitte beachten:
- Nur korrekte und vollständige Anerkennungsanträge werden bearbeitet und zur Begutachtung an die Studienprogrammleitung weitergeleitet. Andernfalls muss der Antrag aus Formgründen zurückgewiesen werden.
- Die eingereichten Unterlagen (Bestätigungen, Zeugnisse o.ä.) müssen offiziellen Charakter haben.
- Die Kommunikation mit personenbezogenen Daten ist ausschließlich über das Ticketsystem in Verbindung mit Ihrem u:account möglich.
ACHTUNG: E-Mails/Antworten von privaten Adressen können ausnahmslos nicht berücksichtigt werden!
- Bitte füllen Sie bis spätestens 2 Monate nach dem Erasmus-Aufenthalt diesen Erfahrungsbericht aus und senden ihn an den International Support - er hilft anderen Studierenden enorm bei der Vorbereitung eines Auslandssemesters.
Erfahrungsberichte
Nachfolgend finden Sie Erfahrungsberichte ehemaliger ERASMUS Outgoings.
Diese Erfahrungsberichte geben persönliche Eindrücke wieder und müssen nicht mit der Meinung des International Support übereinstimmen.
Die Erfahrungsberichte sollen Erstinformationen sein, um einen kurzen Überblick über die jeweilige Uni und die Zusammenhänge zu bekommen. Änderungen zu den berichteten Situationen vor Ort können immer wieder vorkommen.
Von manchen Partneruniversitäten haben wir leider keine Erfahrungsberichte. Helfen Sie uns bitte dabei, die Datenbank zu vervollständigen und liefern Sie uns Ihren Erfahrungsbericht vollständig ab!
DE - Berlin01
DE - Berlin13
DE - Mannh01
DK - Kobenha01
DK - Kobenha05
DK - Odense01
ES - Barcelo01
ES - Barcelo02
ES - Madrid04
ES - Valenci01
FI - Helsink03
FR - Bordeau57
FR - Lyon03
FR - Lyon10
FR - Paris009
FR - Strasbo48
GR - Athine04
HR - Zagreb01
IE - Maynoot01
- Sommersemester 2020
- Sommersemester 2019_2
- Sommersemester 2019
- Wintersemester 2018/19
- Sommersemester 2018
IT - Bologna01
IT - Roma03
NL - Amsterd01
NL - Groning01
NL - Tilburg01
NO - Bergen02
NO - Sandvik02
PL - Krakow04
PT - Lisboa03
PT - Lisboa07
PT - Lisboa109
SE - Jonkopi01
SE - Karlsta01
SE - Stockho01
SI - Ljublja01
TR - Istanbul01
UK - London017