Informationen für Schwangere und stillende Studentinnen

13.05.2019

Im Lehr- und Prüfungsbetrieb kann der Fall eintreten, dass Studentinnen als werdende oder stillende Mütter in Situationen kommen, die für sie und das Kind besonders belastend oder gefährlich sind.

Kritische Bereiche sind z.B. Arbeiten in Labors mit Chemikalien oder Strahlen, Exkursionen oder Praktika (z.B. Grabungen), Teilnahme an (sport-)praktischen Lehrveranstaltungen. Auf Grund der Vielfalt der an der Universität Wien angebotenen Lehrveranstaltungs- und Prüfungsformate ist es unmöglich, eine einheitliche Regelung zu fassen.

Es wird versucht, in dieser Thematik im Sinne der Studentinnen zu agieren und im Bedarfsfall nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen, die dazu beitragen, dass die Situation der Studentinnen nach Maßgabe der Möglichkeiten mit dem Studium vereinbar ist. Es ist allerdings auch klar, dass die Gesundheit der Mutter/des Kindes einen höheren Stellenwert hat als das Recht, (belastende/gefährliche) Prüfungen abzulegen und Lehrveranstaltungen zu besuchen.

Für Mitarbeiterinnen gibt es explizite Regelungen des Mutterschutzgesetzes, das z.B. Beschäftigungsverbote und Einschränkungen der Arbeitstätigkeit vorsieht. Für Studentinnen gibt es solche Regelungen nicht explizit. Wir haben auf der Website https://slw.univie.ac.at/studieren/studienorganisation/schwangere-und-stillende-studentinnen/ die geltenden Regeln und gute Praxis (in Deutsch und Englisch) zusammengefasst.  

Die Seite ist über die Website slw.univie.ac.at/studieren/studienorganisation/, Kasten: „Meine Rechte und Pflichten“ erreichbar.

Die Eckpunkte sind:

  • Selbstverantwortung der Studentinnen: Sie können selbst gestalten, wie sie Schwangerschaft/Betreuungspflichten und ihr Studium vereinbaren wollen.
  • Kritische Bereiche (Labor, Praktika, Exkursionen etc.): Studentinnen haben die Pflicht zur Besprechung der Situation mit einem Arzt oder einer Ärztin. Bei der Beurteilung, ob die Teilnahme weiterhin möglich ist, sollen die im Mutterschutzgesetz genannten Belastungsfaktoren analog herangezogen werden.
  • Keine Teilnahme an Lehrveranstaltungen/Prüfungen/Praktika…, die belastend oder gefährlich für Mutter/Kind sind.
  • Recht auf Beurlaubung besteht, Regelungen auf eigener Website
  • Im laufenden Semester: Information der Lehrenden/PrüferInnen und Besprechung:

§ Reicht die Leistung schon für eine positive Beurteilung und ist die Studentin mit dem Abschluss der Prüfung/LV einverstanden?

§ Können Ersatzleistungen gemacht werden? 

  • Wird eine der Fragen mit „ja“ beantwortet: Beurteilung auf Basis der Leistungen
  • Falls beide Fragen mit „nein“ beantwortet werden müssen: Prüfung/LV aus wichtigem Grund abbrechen è keine Beurteilung


Mit Blick auf das kommende/restliche Semester: SPL/SSC bieten Unterstützung bei der Planung (z.B. Reihenfolge der Prüfungen/LVen) an.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte bzgl. medizinischen Themen an arbeitsmedizin@univie.ac.at. Bei studienrechtlichen Fragestellungen stehen Ihnen die KollegInnen des Büros Studienpräses gern zu Verfügung (buero.studienprases@univie.ac.at).