Medienportal


 

 

Ass.- Prof. Valentina Ausserladscheider: Sind die Sozialleistungen zu hoch?

16.09.2024

Pünktlich zur heißen Wahlkampfphase steht die Mindestsicherung in Österreich erneut im Kreuzfeuer der Diskussionen. Fast eine knappe Milliarde Euro (0,97 Mrd. € ) gibt der Staat jährlich für die Bezieher*innen der Mindestsicherung aus – eine gigantische Summe, die viele als zu hoch empfinden. Doch ist die Mindestsicherung wirklich ein Fass ohne Boden, oder werden hier populistische Sparpläne auf dem Rücken der Schwächsten ausgetragen?

Die Voraussetzungen, um die Mindestsicherung zu beziehen, haben sich im Laufe der Jahre immer weiter verschärft. Grundsätzlich müssen Bezieher*innen einen der folgenden Punkte erfüllen: 

  • Ö-Staatsbürgerschaft
  • EU-Bürger mit Arbeitserlaubnis 
  • Asylberechtigt
  • Ausländer (mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Ö)
  • Kein Anspruch: Asylwerber oder subsidiär Schutzberechtigte

Zusätzlich variiert die Höhe der Mindestsicherung von Bundesland zu Bundesland. 

Die engeren Voraussetzungen haben über die Jahre dazu geführt, dass zwar immer mehr Menschen von Armut betroffen sind, aber immer weniger Menschen Mindestsicherung beziehen. Nur durchschnittlich 2% der Personen in Österreich beziehen Mindestsicherung. 

Wirtschaftssoziologin Ass.- Prof. Valentina Ausserladscheider kritisiert die Politisierung der Mindestsicherung sowie die fehlende Aufklärung und Begriffserklärung der breiten Bevölkerung zu dem Thema. Einzelfälle sollten stärker als einzelne Beispiele innerhalb eines komplexen System betrachtet und auch medial dargestellt werden, anstatt dies als Allgemeinzustand zu suggerieren. Weiters plädiert Ass. Prof. Ausserladscheider dafür, die Diskussion über den Wohlfahrtsstaat und Sozialleistungen nicht auf Einzelfälle zu stützen. Vielmehr sollte die Debatte auf dem Fundament einer breiten Ausgestaltung und einem umfassenden Verständnis des Wohlfahrtsstaates aufgebaut werden. Anhand von Einzelbeispielen lässt sich nur schwer eine effektive Politik machen.  

Nur jede siebente armutsgefährdete Person bezieht Mindestsicherung, die Gründe für die geringe Inanspruchnahme sind verschieden. Laut Ass.- Prof. Ausserladscheider sind es Schamgefühl, fehlende Informationen zu Hilfsangeboten sowie Hürden bei der Antragsstellung, welche für viele hilfesuchende Menschen hinderlich sind. 

Den vollständigen Beitrag finden Sie hier: ORF-Video.