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Veröffentlichung: Kommentar zum Zahlungsdienstegesetz 2018

Der Zahlungsverkehrsmarkt hat sich seit Erlassung der ersten Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt im Jahr 2007 (PSD I) rapide weiterentwickelt. In Form der im Zahlungsdienstegesetz 2018 umgesetzten PSD II hat der europäische Gesetzgeber das Regime zur Erbringung von Zahlungsdiensten im Binnenmarkt auf neue Beine gestellt: Erhöhte Anforderungen an die Kundenauthentifizierung, die Regulierung sogenannter „Third Party Provider“, ein geänderter Anwendungsbereich sowie Anpassungen des Haftungsregimes sind nur einige der erfolgten Neuerungen.

Zum Thema Zahlungsdienstegesetz 2018 erschien nun ein Kommentar, herausgegeben von Arthur Weilinger, Professor für Privat- und Wirtschaftsrecht, Martin Miernicki, Universitätsassistent am Institut für Recht der Wirtschaft, und Rechtsanwalt Christian Knauder, DLA Piper Weiss-Tessbach. Der Kommentar ist derzeit das einzige umfassende Werk zum Recht der Zahlungsdienste in Österreich. Aufgearbeitet werden neben den grundlegenden zivilrechtlichen Fragen des Zahlungsverkehrs und den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Zahlungsinstitute auch hochaktuelle Themen, etwa die starke Kundenauthentifizierung, FinTech und „Third Party Provider“.

Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Manz Verlags.

Arthur Weilinger ist Professor an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Herausgeber des Kommentars im Manz Verlag.