Die Studienkonferenzen sind beratende Gremien der Studienprogrammleitung. Dabei wird eine Hälfte ihrer Mitglieder von der Studierendenvertretung entsandt und die andere Hälfte durch die Lehrenden bestellt. Über die Studienkonferenzen sind Studierende somit auch in die Qualitätssicherung der Lehre und in die Studien- und Lehrorganisation eingebunden.
Geleitet wird die Studienkonferenz von dem/der StudienprogrammleiterIn, welche/r der Studienkonferenz als ständige Auskunftsperson ohne Stimmrecht angehört.
18. April 2018 (SPL 4)
23. Mai 2018 (SPL 39)
13. Juni 2018 (SPL 4)
Zu den Aufgaben der Studienkonferenz gehören:
Die Größe der Studienkonferenzen wird auf Vorschlag der Fakultätskonferenz vom jeweiligen Studienprogrammleiter oder der Studienprogrammleiterin festgelegt. Die Studienkonferenz kann aus 8, 12, 16 oder 20 Mitgliedern bestehen.
Die Studierenden entsenden ihre VertreterInnen gemäß des HSG 1998 (HoschülerInnenschaftsgesetz 1998), die Lehrenden werden durch die VertreterInnen des wissenschaftlichen Universitätspersonals der entsprechenden Kurien bestellt.