Begriffs-ABC

Auf dieser Seite finden Sie studienrelevante Begriffe und Abkürzungen, die Ihnen im Studienalltag immer wieder begegnen werden.

 

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  • Abbruch einer Prüfung/prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung

    Wenn Sie eine Prüfung/prüfungsimmanente Lehrveranstaltung aus einem wichtigen Grund (z.B. Erkrankung) abbrechen müssen, wenden Sie sich unmittelbar an die Prüfungs-/Lehrveranstaltungsleitung. Liegt ein wichtiger Grund vor, werden Sie nicht beurteilt.

    Kann die Prüfungs-/Lehrveranstaltungsleitung auf Grund fehlender Offensichtlichkeit den wichtigen Grund nicht nachvollziehen, so können Sie binnen 14 Tagen nach Abbruch im Büro Studienpräses einen Antrag auf Anerkennung des Grunds stellen. Ob Ihrem Antrag stattgegeben wird, erfahren Sie vom Büro Studienpräses mittels Bescheid.

    Achtung: Wenn Sie eine Prüfung/prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ohne wichtigen Grund abbrechen, werden Sie anhand der bis zum Abbruch vorliegenden Leistungen beurteilt.

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  • Abgang/Schließen von Studien

    Wenn Sie Ihr Studium abbrechen möchten, können Sie dieses ganzjährig schließen lassen - es gibt keine Fristen. Das Schließen aller Studien wird „Abgang von der Universität“ genannt.

    Den erfolgreichen Abschluss eines Studiums bezeichnet man auch als „Beendigung des Studiums“.

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  • Abgangsbescheinigung

    Wenn Sie ein Studium schließen lassen, können Sie die Abgangsbescheinigung in u:space unter „Persönliches“ > „Meine Dokumente“ ausdrucken. Nach dem erfolgreichen Abschluss eines Studiums erhalten Sie Ihre Abschlussdokumente in dem StudienServiceCenter, das für Ihr Studium zuständig ist.  

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  • Abschluss eines Studiums

    Sobald Sie alle im Curriculum Ihres Studiums angeführten Lehrveranstaltungen positiv absolviert haben, gilt Ihr Studium als abgeschlossen. Das StudienServiceCenter bzw. die StudienServiceStelle Ihres Studiums gibt Auskunft über die für den Studienabschluss notwendigen administrativen Schritte (das sogenannte „Einreichen des Studienabschlusses“). Mit dem Studienabschluss erlangen Sie einen akademischen Grad.

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  • Abschlussfeier

    Der Studienabschluss kann im Rahmen einer akademischen Abschlussfeier im Großen Festsaal der Universität Wien würdig zelebriert werden. Die Anmeldung dazu erfolgt über u:space.

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  • abweichende Prüfungsmethode (bei Beeinträchtigung/Behinderung oder Erkrankung)

    Wenn Sie auf Grund einer Beeinträchtigung/Behinderung oder Erkrankung Prüfungsleistungen nicht in der vorgesehenen Form ablegen können oder Ihnen dadurch ein Nachteil entsteht, können Sie abweichende Prüfungsmethoden nutzen. Das Team Barrierefrei bietet hierzu allgemeine Informationen und Beratung an. In bestimmten Fällen organisiert es die Rahmenbedingungen gemeinsam mit SPL und Lehrenden/Prüfenden, von denen aber immer die konkrete Umsetzung durchgeführt wird.

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  • Abweisungsbescheid

    Einen Abweisungsbescheid erhalten Sie, wenn Sie einen Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt haben und dieser aufgrund inhaltlicher Mängel negativ beurteilt wird. Das tritt z.B. ein, wenn Ihre Vorbildung nicht ausreichend ist.

  • Akademischer Grad

    Einen akademischen Grad erhalten Sie, wenn Sie durch eine Abschlussprüfung und/oder Abschlusspräsentation (z.B. eine Defensio) ein Hochschulstudium erfolgreich beendet haben. Im Anschluss wird Ihnen eine Graduierungsurkunde verliehen.

  • Allgemeine Universitätsreife

    Die allgemeine Universitätsreife ist eine Voraussetzung für die Zulassung zu einem ordentlichen Studium. 

    Nachweise sind: Reifezeugnisse oder Abschlusszeugnisse von mindestens dreijährigen Studien an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen (z.B. Universität oder Fachhochschule) sowie die österreichische Berufsreifeprüfung und die Studienberechtigungsprüfung.

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  • Alternative Erweiterungen (AE)

    Es ist in den meisten Bachelor-/Diplomstudien möglich, anstelle eines Erweiterungscurriculums (EC) „Alternative Erweiterungen (AE)“ im Ausmaß von 15 ECTS-Punkten zu absolvieren. Im Rahmen von Alternativen Erweiterungen macht man kein vorgegebenes EC, sondern sucht sich andere Lehrveranstaltungen oder Prüfungen, die man dem eigenen Studium zuordnen lassen kann.

    Sollte im Curriculum eines Studiums eine Ersatzregelung (z.B. Wahlmodule) für die Absolvierung von ECs festgelegt sein und man nimmt diese in Anspruch, so fallen die 15 ECTS-Punkte für AEs in diese Ersatzregelung.

    Weitere Informationen finden Sie in der Senatsverordnung über Alternative Erweiterungen und auf den Webseiten der StudienServiceStellen sowie Studienprogrammleitungen.

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  • Alumniverband

    Der Alumniverband der Universität Wien ist ein Netzwerk, das den Austausch und die Vernetzung von Absolvent*innen ermöglicht, z.B. durch Jahrgangstreffen. Für Berufseinsteiger*innen werden verschiedene Programme wie alma (ein Mentoringprogramm für Studierende in der Abschlussphase auf dem Weg ins Berufsleben) oder u:start (Ausbildungsprogramm zu Selbständigkeit und Unternehmensgründung) angeboten.

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  • an mehreren Unis studieren

    Sie können an mehreren österreichischen Universitäten gleichzeitig studieren. Es ist auch möglich, gleichzeitig an einer Universität und einer Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule zu studieren. Es ist jedoch nicht erlaubt, an zwei österreichischen Universitäten das gleiche Studium zu studieren.

    Beispiel:
    Maria studiert an der Universität Salzburg das Bachelorstudium Geschichte. Sie darf deshalb an der Universität Wien nicht als ordentliche Studierende zum Bachelorstudium Geschichte zugelassen werden, aber z.B. für das Bachelorstudium Klassische Archäologie.

    Zulassungen an nicht-österreichischen Universitäten oder Fachhochschulen sind kein Hinderungsgrund für eine Zulassung an der Universität Wien. Auch nicht, wenn es sich um das gleiche Studium handelt.

    Eine Mitbelegung ermöglicht es Ihnen, an der Universität Wien einzelne Lehrveranstaltungen für Ihr Studium an einer österreichischen Universität zu absolvieren.

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  • Anerkennung von Prüfungsleistungen

    Prüfungsleistungen, die Sie an der Universität Wien oder einer anderen Hochschule abgelegt haben, können Sie auf Antrag für ein Studium anerkennen lassen. Das gilt auch für Praktika und wissenschaftliche Tätigkeiten außerhalb der Universität. Über die Anerkennung entscheidet die Studienprogrammleitung (SPL) des jeweiligen Studiums.

    Eine Prüfungsleistung kann für mehrere Studien anerkannt werden. Eine mehrmalige Anerkennung für das gleiche Studium ist nicht möglich.

    Achtung: Kontaktieren Sie vor jedem Antrag auf Anerkennung die StudienServiceStelle (SSS)/das StudienServiceCenter (SSC) Ihres Studiums.

    Interne Leistungen:
    Der Antrag auf Anerkennung von Leistungen, die Sie an der Universität Wien erbracht haben, erfolgt über u:space. Ausnahme: Wenn Sie aufeinanderfolgend oder parallel Lehramtsstudien (Bachelor) studieren, müssen Sie keinen Antrag auf Anerkennung stellen. Überprüfen Sie dafür regelmäßig Ihren Prüfungspass in u:space.

    Externe Leistungen:
    Externe Leistungen müssen gesondert beantragt werden. Informationen dazu erhalten Sie bei der StudienServiceStelle (SSS)/dem StudienServiceCenter (SSC) Ihres Studiums.

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  • Anmeldefrist von Lehrveranstaltungen und Prüfungen

    Die Anmeldefristen von Lehrveranstaltungen und Prüfungen finden Sie in u:find, auf der Webseite der StudienServiceStelle (SSS)/des StudienServiceCenters (SSC) oder des Instituts Ihres Studiums. Informationen zu Anmeldefristen von Prüfungen erhalten Sie zusätzlich in der dazugehörigen Lehrveranstaltung.

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  • Anmeldestatus in u:space

    In u:space können Sie unter Studium > Anmeldeübersicht den Status Ihrer Anmeldungen überprüfen.

    Für nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (z.B. Vorlesungen) können folgende Statuswerte auftreten:

    • Angemeldet: Sie sind für diese Lehrveranstaltung angemeldet.
    • Abgemeldet: Sie haben sich erfolgreich von der Lehrveranstaltung abgemeldet.

    Für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (z.B. Seminare, Übungen) können folgende Statuswerte auftreten:

    • Voraussetzung noch nicht erfüllt: Sie haben die Anmeldung begonnen, diese aber nicht korrekt abgeschlossen bzw. Sie erfüllen noch nicht die Voraussetzungen für die Lehrveranstaltung. Sollten Sie die Voraussetzung bis zum Ende der Anmeldefrist erfüllen, werden Sie automatisch bei der Zuteilung berücksichtigt.
    • Zuteilung nach Anmeldefrist: Wenn Sie den Anmeldevorgang zu einer Lehrveranstaltung mit begrenzter Teilnehmer*innenzahl durchgeführt haben, wird Ihre Anmeldung zunächst gespeichert. Erst nach der Zuteilung (nach Ablauf der Anmeldefrist) entscheidet sich, ob Sie einen Platz in der Lehrveranstaltung erhalten.
    • Angemeldet: Sie haben einen Platz in der Lehrveranstaltung erhalten. Falls Sie an der Lehrveranstaltung doch nicht teilnehmen möchten, müssen Sie sich fristgerecht abmelden.
    • Auf Warteliste: Sie haben keinen fixen Platz in der Lehrveranstaltung erhalten. Falls sich andere Studierende abmelden, ist es möglich, dass Sie nachrücken und einen Platz erhalten. Falls Sie auf der Warteliste stehen, ist es empfohlen die erste Einheit der Lehrveranstaltung zu besuchen, da in dieser kurzfristig frei gewordene Plätze vergeben werden.
    • Alternativplatz verfügbar: Sie haben zwar nicht Ihre gewünschte Lehrveranstaltung, aber einen Alternativplatz in einer anderen Gruppe erhalten. Sie können diesen innerhalb einer gesetzten Frist annehmen oder ablehnen.
    • In Bearbeitung: Die Anmeldefrist ist abgelaufen und die Zuteilung erfolgt gerade oder der Datensatz wird bearbeitet. Das kann mehrere Stunden in Anspruch nehmen. In dieser Zeit können Sie keine Änderungen vornehmen.
    • Geschlossen: Am Ende des Semesters werden alle Anmeldungen geschlossen, sodass Sie sich im Folgesemester problemlos wieder zu einer gleichen/gleichwertigen Lehrveranstaltung/Prüfung anmelden können.
    • Keinen Platz erhalten: Sie waren auf der Warteliste einer Lehrveranstaltung/Prüfung und haben dort keinen Platz erhalten. Die Möglichkeit des Nachrückens ist abgeschlossen. Sie können sich problemlos im Folgesemester für eine gleiche/gleichwertige Lehrveranstaltung/Prüfung anmelden.


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  • Anmeldesystem (Lehrveranstaltungen und Prüfungen)

    Für Lehrveranstaltungen und Prüfungen ist eine Anmeldung über u:find erforderlich. Die Anmeldung zu nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen ist nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen. Die Anmeldefristen werden bei den jeweiligen Lehrveranstaltungen in u:find angezeigt.

    Während der Anmeldefrist werden Sie von u:find durch einen Klick auf "Für diese LV an-/abmelden" direkt zur Anmeldung in u:space weitergeleitet. Für die Nutzung des Anmeldesystems sind ein aktiver u:account sowie eine aufrechte Zulassung erforderlich.

    Der Zeitpunkt der Anmeldung innerhalb der Frist ist für die Vergabe der Plätze nicht relevant. Beachten Sie, dass der Status Ihrer Anmeldung „Angemeldet“ bzw. „Zuteilung nach Anmeldefrist“ (bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen mit Platzbeschränkung) lauten muss. Wenn Ihr Status "Voraussetzung noch nicht erfüllt" lautet, müssen Sie die entsprechenden Voraussetzungen für Ihre Anmeldung bis zum Ende der Anmeldefrist erfüllen, um zur Lehrveranstaltung angemeldet zu werden.

    Für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen erfolgt die Zuteilung nach Ablauf der Anmeldefrist. Dabei werden die Anmeldungen entsprechend der curricularen Festlegungen (z.B. Punkte-, Präferenzsystem oder Leistungsprinzip) geordnet und Plätze vergeben. In der Anmeldeübersicht erkennen Sie am Anmeldestatus, ob Sie „angemeldet“, „auf Warteliste“ sind oder ob für Sie ein „Alternativplatz verfügbar“ ist. Ein Nachrücken von der Warteliste ist möglich, wenn sich andere Studierende abmelden. Falls Sie auf der Warteliste stehen, ist es empfohlen die erste Einheit der Lehrveranstaltung zu besuchen, da in dieser kurzfristig frei gewordene Plätze vergeben werden. Wenn Ihnen ein Alternativplatz in einer anderen Gruppe angeboten wurde, können Sie diesen innerhalb einer gesetzten Frist annehmen oder ablehnen.

    Detaillierte Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der Seite zum Anmeldesystem.

    Bei Fragen zur Anmeldung zu Lehrveranstaltungen/Prüfungen wenden Sie sich bitte an die StudienServiceStelle (SSS)/das StudienServiceCenter (SSC) Ihres Studiums.

    Weiterführende Links:

  • Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen

    Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen erfolgt über u:find bzw. den Prüfungspass in u:space.

    Für die Teilnahme an prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen oder Prüfungen ist eine fristgerechte Anmeldung erforderlich. Die Anmeldefristen werden bei den jeweiligen Lehrveranstaltungen in u:find angezeigt.

    Für eine erfolgreiche Anmeldung müssen Sie die Voraussetzungen laut dem Curriculum Ihres Studiums erfüllen. Das wird im Rahmen der Anmeldung überprüft. Ohne fristgerechte Anmeldung zu einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung oder Prüfung ist eine Teilnahme nicht möglich. Die Anmeldung zu einer nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung (z. B. Vorlesung) ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Sie können außerhalb von An-/Nachmeldefristen nicht nachträglich angemeldet werden.

    Bei ordnungsgemäßer Anmeldung haben Sie Anspruch auf die Teilnahme an der Lehrveranstaltung/Prüfung.

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  • Antrag auf Zulassung zum Studium

    Wenn Sie an der Universität Wien studieren möchten, müssen Sie vorab die Zulassung zum Studium beantragen. Sie stellen den Antrag auf Zulassung innerhalb der Antragsfrist online über u:space. Je nach Studium benötigen Sie unterschiedliche Dokumente.

    Beachten Sie auch die unterschiedlichen Antrags- und Zulassungsfristen.

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  • Antragsfrist

    Wenn Sie an der Universität Wien studieren möchten, müssen Sie vorab innerhalb der Antragsfrist online die Zulassung zum Studium beantragen. Die Antragsfrist ist abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit und davon, ob in dem Studium ein Aufnahme-/Eignungsverfahren durchgeführt wird.

    Beachten Sie: Die Antragsfrist unterscheidet sich von der Zulassungsfrist.

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  • Anwesenheitspflicht

    In prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen herrscht Anwesenheitspflicht. Voraussetzung für eine positive Beurteilung sind die regelmäßige Anwesenheit und die aktive Teilnahme an der Lehrveranstaltung.

  • Apostille

    Die Apostille ist eine Art der Beglaubigung von Dokumenten, die in den Mitgliedsstaaten des Haager Beglaubigungsabkommen möglich ist. Sie bestätigt die ausstellende Institution eines Dokuments. Die für die Ausstellung einer Apostille zuständige Behörde ist von Staat zu Staat unterschiedlich.

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  • Audimax

    Die Abkürzung "Audimax" steht für "Auditorium maximum" und bezeichnet den größten Hörsaal an der Universität Wien. Das im Hauptgebäude befindliche Audimax bietet 750 Personen Platz und wird auch als Veranstaltungsraum genutzt.

  • Aufenthaltstitel (= "Visum")

    Aufenthaltstitel berechtigen Personen aus Drittstaaten dazu, sich in Österreich (befristet) niederzulassen und/oder hier zu arbeiten. Bitte erkundigen Sie sich über dieses Thema bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) oder der Magistratsabteilung 35 (MA 35). Ein Aufenthaltstitel kann auch Einfluss auf die Höhe des Studienbeitrags haben.

    Beachten Sie: Die Universität Wien hat keinen Einfluss auf die Ausstellung von Aufenthaltstiteln. Berücksichtigen Sie die Bearbeitungsdauer durch die österreichische Vertretungsbehörde bei der Planung Ihres Studienbeginns!


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  • Aufnahme-/Eignungsverfahren (Bachelor- und Diplomstudien)

    Die Universität Wien führt in einigen Studien Aufnahme- bzw. Eignungsverfahren durch. Die Anzahl der Studienplätze ist beschränkt. Wenn Sie Lehramt studieren möchten, müssen Sie am Eignungsverfahren teilnehmen.

    Diese Studien haben eigene Antragsfristen (immer im Frühjahr, für das folgende Studienjahr). Im Zuge der Antragstellung müssen Sie, außer bei Psychologie, ein Online-Self-Assessement (OSA) absolvieren. Abschließend zahlen Sie einen Kostenbeitrag. Damit sind Sie für das Aufnahme-/Eignungsverfahren registriert und können am schriftlichen Test teilnehmen. Sie können das Zulassungsverfahren abschließen, wenn Sie im Aufnahme-/Eignungsverfahren erfolgreich waren und alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. 
     

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  • Aufnahmeverfahren (Masterstudien)

    In einigen Masterstudien wird ein Aufnahmeverfahren durchgeführt. Das betrifft vor allem die englischsprachigen Studien. Bei manchen Masterstudien müssen Sie beim Antrag auf Zulassung zum Studium qualitative Zulassungsbedingungen nachweisen und/oder Motivationsschreiben hochladen. Diese Studien haben eigene Antragsfristen (immer im Frühjahr, für das folgende Studienjahr).

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  • Ausdruckservice

    Studierende der Universität Wien finden in u:space > Persönliches > Meine Dokumente ihre Studienunterlagen und können diese auch zu Hause ausdrucken.

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  • Auslandssemester

    Im Rahmen Ihres ordentlichen Studiums können Sie ein oder mehrere Auslandssemester an einer anderen Universität absolvieren (Outgoing Mobility). Die Universität Wien kooperiert mit zahlreichen Partneruniversitäten im Ausland. Für Incoming Students werden ebenfalls zahlreiche Mobilitätsprogramme angeboten.

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  • Außerordentliches Studium

    Wenn Sie außerordentlich studieren, bedeutet das, dass Sie zu keinem bestimmten Studium zugelassen sind. Folglich erhalten Sie auch keinen Studienabschluss. Es gibt mehrere Gründe für ein a.o. Studium. Informieren Sie sich gut über die Bedingungen und Konsequenzen.

    Zu einem a.o. Studium werden vor allem Personen zugelassen, die Ergänzungsprüfungen im Vorstudienlehrgangs der Wiener Universitäten (VWU) absolvieren müssen. Sie haben aber einen anderen gesetzlichen Rahmen als z.B. Nachmaturant*innen oder Personen, die die Studienberechtigungsprüfung (Studieren ohne Matura) absolvieren.

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  • Austauschprogramm

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  • Bachelorstudium

    Die Bachelorstudien der Universität Wien umfassen 180 ECTS und haben eine vorgesehene Studiendauer von drei Jahren. Davon ausgenommen ist das Bachelorstudium Lehramt mit 240 ECTS und vier Jahren. Die Unterrichtssprache aller Bachelorstudien ist Deutsch. Deshalb müssen Sie Ihre Deutschkenntnisse auf Niveau A2 bereits beim Antrag auf Zulassung zum Studium nachweisen. Für das Bachelorstudium Internationale Rechtswissenschaften sind zusätzlich Englischkenntnisse auf Niveau B2 erforderlich.

    Absolvent*innen eines Bachelorstudiums können die Zulassung zu einem fachgleichen (= jedenfalls fachlich in Frage kommenden) Masterstudium beantragen. 

    Weiterführende Links:

  • Barrierefrei studieren

    Das „Team Barrierefrei“ unterstützt Menschen mit psychischen oder physischen Beeinträchtigungen beim Studienstart und auch durch den Studienalltag. Es ist telefonisch, persönlich und per E-Mail erreichbar.

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  • Beendigung des Studiums

    Es gibt folgende Möglichkeiten, ein Studium zu beenden:

    • erfolgreicher Studienabschluss: Sie erhalten Ihre Studienabschlussdokumente im SSC Ihres Studiums (z.B. Zeugnis, Diploma Supplement)
    • Abgang von der Universität Wien/Schließen eines Studiums (= Abbruch eines Studiums): Sie können über u:space eine Abgangsbescheinigung ausdrucken. 

    Weiterführende Links:

  • Beglaubigung

    Für die Zulassung erforderliche Dokumente müssen beglaubigt werden, wenn sie von einem Drittstaat ausgestellt wurden. Je nach Ausstellungsland sind zwei Arten der Beglaubigung möglich: die Apostille und eine Vollbeglaubigung.

    Weiterführende Links:

  • Beihilfen

    Studierende können unter gewissen Voraussetzungen finanzielle Beihilfen, wie etwa die Familienbeihilfe oder Studienbeihilfe, beziehen. Nähere Informationen bietet die Österreichische Hochschüler*innenschaft, das Finanzamt sowie die Studienbeihilfenbehörde.

    Weiterführende Links:

  • Bestätigung über positiv absolvierte Prüfungen

    Die Bestätigung über positiv absolvierte Prüfungen ist eine Übersicht all Ihrer positiven Prüfungsleistungen. Sie können das Dokument in u:space unter „Persönliches > Meine Dokumente“ ausdrucken.

  • Beurlaubung

    Eine Beurlaubung "pausiert" Ihre Zulassung an der Universität Wien. Sie können einen Beurlaubung beantragen, wenn einer der Beurlaubungsgründe auf Sie zutrifft. Die Beurlaubung gilt nicht für einzelne Studien, sondern für all Ihre Studien an der Universität Wien. Bitte beachten Sie die Konsequenzen einer Beurlaubung.

    Weiterführende Links:

  • Bildungsdirektionen

    Die Bildungsdirektion ist für die Schulen im jeweiligen Bundesland zuständig. In einigen Bachelor- und Diplomstudien müssen neben den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen auch Zusatzprüfungen vor der Zulassung nachgewiesen werden (Latein, Griechisch oder Darstellende Geometrie). Wenn Sie diese Kenntnisse nicht über Ihre Schulzeugnisse (Reifezeugnis, Jahreszeugnisse der einzelnen Schulstufen) belegen können, müssen Sie diese extern nachholen. Erkundigen Sie sich bitte diesbezüglich in der Bildungsdirektion des Bundeslandes, in dem Sie wohnen.

    Weiterführende Links:

  • Bildungseinrichtungs-ID

    Die Bildungseinrichtungs-ID ist eine eindeutige Kennzeichnung einer Hochschule und steht vor der Studienkennzahl. Beide sind in der Studienübersicht in u:space sowie am Studienblatt zu finden.

    Weiterführende Links:

  • Bildungskarenz

    Eine Bildungskarenz ist eine berufliche Auszeit, um Aus- und Weiterbildungen in Anspruch zu nehmen. Während einer Bildungskarenz wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Weiterbildungsgeld vom Arbeitsmarktservice (AMS) ausgezahlt. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich direkt beim AMS. Sie können im Rahmen der Bildungskarenz außerordentlich studieren. Beachten Sie die Konsequenzen des außerordentlichen Studiums, wenn Sie ein Reifezeugnis haben.

    Weiterführende Links:

  • Büro Studienpräses

    Der*Die Studienpräses ist zuständig für studienrechtliche Entscheidungen und deren Durchführung, wie auch für die Vergabe von Stipendien und die Nostrifizierung von nicht-österreichischen Studienabschlüssen. Häufig wird er*sie auch durch die Studienprogrammleiter*innen unterstützt.

    Weiterführende Links:

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  • Defensio

    Die Defensio ist die letzte Prüfung eines Master- oder Doktoratsstudiums. Sie beinhaltet die Verteidigung der eigenen wissenschaftlichen Arbeit (Master- bzw. Doktorarbeit) und eine mündliche Prüfung durch einen mindestens dreiköpfigen Prüfungssenat. Die konkreten Regelungen finden Sie im Curriculum Ihres Studiums.

    Direkt nach der erfolgreichen Defensio kann Ihnen eine Bestätigung über die Erbringung der letzten erforderlichen Prüfung für den Studienabschluss ausgestellt werden. Diese dient bis zum Erhalt des Abschlusszeugnisses zur Vorlage bei Behörden und ist sechs Wochen gültig.

  • Dekan*in/Dekanat

    Dekan*innen leitet eine Fakultät oder einen Fachbereich gemeinsam mit Vize-Dekan*innen.
    Das Dekanat ist die zentrale Anlaufstelle für sämtliche administrative und organisatorische Belange der jeweiligen Fakultät.

  • Deutschkenntnisse/-kurse

    Bereits beim Antrag auf Zulassung zu allen Bachelor-/Diplom- und deutschsprachigen Masterstudien benötigen Sie einen anerkannten Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf Niveau A2. Um das für die Zulassung zum ordentlichen Studium erforderliche Niveau C1 zu erreichen, können Sie einen Deutschkurs im Rahmen des Vorstudienlehrgangs der Wiener Universitäten (VWU) besuchen. Das Sprachenzentrum der Universität Wien ist einer der Kooperationspartner des VWU.

    Die Anmeldung für die Kurse im VWU und dessen Kooperationspartner ist nur mit einem Zulassungsbescheid möglich. In diesem wird Ihnen die Ergänzungsprüfung Deutsch vorgeschrieben, wenn Sie das Niveau C1 bei der Antragstellung noch nicht nachgewiesen haben. Daneben können noch weitere fachliche Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden. Sie müssen diese absolvieren, bevor Sie zum ordentlichen Studium zugelassen werden können.

    Weiterführende Links:

  • Dienstleistungseinrichtung Internationale Beziehungen (DLE IB)

    Die DLE Internationale Beziehungen (auch "International Office") informiert Studierende und Mitarbeiter*innen der Universität Wien über das Angebot von Mobilitätsprogrammen und ermöglicht die Teilnahme an diesen. Gemeinsam mit Fakultäten arbeitet die DLE IB an der Entwicklung von Programmen zur Internationalisierung für Studierende, Wissenschafter*innen und allgemeinen Universitätspersonal.

    Weiterführende Links:

  • Dienstleistungseinrichtung Studienservice und Lehrwesen (DLE SLW)

    Die DLE Studienservice und Lehrwesen besteht aus drei Abteilungen (Koordination Studienservices, Center for Teaching and Learning [CTL] und Studienzulassung).

    Die DLE SLW unterstützt Lehrende und Mitarbeiter*innen der Universität Wien in der Administration von Studium und Lehre und informiert Studieninteressierte über das Studienangebot, das Zulassungsverfahren, den Studien-/ÖH-Beitrag uvm. In der DLE SLW wird auch die Zulassung zu Studien durchgeführt.

    Weiterführende Links:

  • Diploma Supplement

    Mit dem Abschlusszeugnis erhalten Absolvent*innen auch das Diploma Supplement. Zweck des zweisprachigen (deutsch/englisch) Diploma Supplements ist es, die Transparenz und Anerkennung der Hochschulbildung zu erhöhen. Es enthält Angaben über Art und Niveau des Abschlusses, Informationen über das abgeschlossene Studium (Studienanforderungen, Studienverlauf, Beurteilungsskala) sowie standardisierte Informationen über das Hochschul- und Studiensystem in Österreich.

    Weiterführende Links:

  • Diplomstudium

    1999 wurde vom Europäischen Hochschulraum (EHR) der Mit dem Bologna-Prozess initiiert. Die Hochschulstruktur in Österreich änderte sich damit grundlegend. Diplomstudien wurden durch Bachelor- und Masterstudien ersetzt. An der Universität Wien werden derzeit nur mehr zwei Diplomstudien angeboten: Rechtswissenschaften und Katholische Fachtheologie. Sie umfassen acht bzw. zehn Semester.

    Diplomstudien sind in aufeinander aufbauende Abschnitte gegliedert, die nacheinander absolviert werden müssen. Die Unterrichtssprache dieser Studien ist Deutsch, weshalb Deutschkenntnisse für die Zulassung erforderlich sind. Absolvent*innen wird der akademische Grad "Mag. iur." bzw. "Mag. theol." verliehen.

    Weiterführende Links:

  • Doktorand*innenzentrum

    Das Doktorand*innenzentrum berät und unterstützt Personen, die an einem Doktorats-/PhD-Studium interessiert sind und führt die Zulassung zum Studium durch. Zum weiteren Angebot des Doktorand*innenzentrums zählen Workshops für Doktorand*innen und Absolvent*innen.

    Weiterführende Links:

  • Doktorat

    An der Universität Wien studiert man nach der Schule ein Bachelorstudium, danach kommt das Masterstudium und daran anschließend kann man ein PhD- (Doctor of Philosophy) oder Doktoratsstudium anhängen.

    Weiterführende Links:

  • Doppelstudium (Zweitstudium)

    Als Doppelstudium wird umgangssprachlich die gleichzeitige Zulassung zu zwei unterschiedlichen Studien an derselben oder an unterschiedlichen Universitäten bezeichnet. Wenn Sie ein Doppelstudium betreiben, zahlen Sie den Studien-/ÖH-Beitrag nur einmal pro Semester, auch wenn Sie zu mehreren Studien in Österreich zugelassen sind. Die gleichzeitige Zulassung zum gleichen Studium an zwei unterschiedlichen österreichischen Universitäten ist nicht erlaubt.

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  • ECTS-Punkte

    Das „European Credit Transfer System (ECTS)“ soll die Mobilität zwischen Studien, Universitäten und Länder erleichtern, da durch die ECTS-Punkte Studienleistungen vergleichbar sind.

    ECTS-Punkte beschreiben den durchschnittlichen Arbeitsaufwand, der zur Erbringung der Studienziele einer Lehrveranstaltung/eines Moduls/eines Studiums erforderlich ist. Ein ECTS-Punkt entspricht einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 25 Echtstunden. Der Aufwand umfasst die Teilnahme, Vor- und Nachbereitung einer Lehrveranstaltung, die Prüfungszeit und die Lernzeit.

    In u:find ist bei jeder Lehrveranstaltung ersichtlich, wie viele ECTS-Punkte für die positive Absolvierung dieser Veranstaltung vergeben werden.

    Beispiel: Max besucht ein Seminar mit 4 ECTS-Punkten (= 100 Stunden). Das Seminar findet zehnmal für je 1,5 Stunden statt (= 15 Stunden. Er muss ein Referat vorbereiten und zusammenfassen (dafür braucht er 30 Stunden), eine Seminararbeit schreiben (30 Stunden) und für jede zweite Unterrichtseinheit Texte lesen (jeweils 5 Stunden). Über das Semester hinweg arbeitet er somit 100 Stunden für das Seminar.

    Weiterführende Links:

  • Empfohlener Studienpfad

    Der empfohlene Studienpfad ist Teil des Curriculums und unterteilt es in Semester. Er zeigt auf, in welchem Semester und in welcher Reihenfolge idealerweise Studierende die einzelnen Module des Curriculums absolvieren sollten, um ihr Studium möglichst rasch und effizient zu absolvieren. Er ist also ein Wegweiser durch das Studium, der Studierenden anhand von inhaltlichen Gesichtspunkten den besten Weg durch ihr Studium darstellt und ihnen so Unterstützung bei der Planung der einzelnen Semester bietet.

    Seit dem Wintersemester 2020/21 erfolgt bereits in einigen Studienrichtungen die Platzvergabe für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen entlang des empfohlenen Studienpfads. Plätze für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen in diesen Studien werden nicht mittels Punkte- oder Präferenzsystem vergeben, sondern anhand des Studienpfads. In den kommenden Semestern werden sukzessive weitere Studienrichtungen für die Platzvergabe mittels Studienpfad freigegeben.

    Weiterführende Links:

  • Erasmus+

    Erasmus+ ist ein Mobilitätsprogramm für Studierende innerhalb Europas, das ihnen ermöglicht, einen Teil des Studiums im Ausland zu absolvieren. Die Dienstleistungseinrichtung (DLE) Internationale Beziehungen, informiert über die Möglichkeiten und Anforderungen eines Erasmus+-Aufenthaltes.

    Weiterführende Links:

  • Ergänzungsprüfung (im Zulassungsbescheid von Bachelor-/Diplomstudien)

    Ergänzungsprüfungen werden von der Studienzulassung vorgeschrieben, wenn wesentliche Unterschiede zwischen Reifezeugnissen aus Drittstaaten und der österreichischen Matura vorliegen. Bei fehlenden Deutschkenntnissen wird außerdem die Ergänzungsprüfung Deutsch vorgeschrieben. Die Ergänzungsprüfungen können vor der Zulassung zum ordentlichen Studium im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) abgelegt werden.

    Weiterführende Links:

  • Ergänzungsprüfung (im Zulassungsbescheid von Masterstudien)

    Die Zulassung zu einem Masterstudium kann unter der Voraussetzung der Erfüllung von Ergänzungsprüfungen erteilt werden. Ist Ihr abgeschlossenes, mindestens dreijähriges, postsekundäres Studium nicht fachlich in Frage kommend, werden Ergänzungsprüfungen mit max. 30 ECTS in Ihrem Zulassungsbescheid vorgeschrieben. Diese "fachlichen" Ergänzungsprüfungen können mehrere Lehrveranstaltungen umfassen, die am besten zu Beginn des Masterstudiums, zusätzlich absolviert werden müssen.

    Beispiel:
    Laura hat das Bachelorstudium Volkswirtschaftslehre absolviert und möchte nun das Masterstudium Statistik studieren. Sie hat einen Zulassungsbescheid erhalten, in welchem die folgenden Ergänzungsprüfungen genannt werden:
    VO und UE „Höhere Analysis“ im Ausmaß von 10 ECTS
    Sie kann somit zum Masterstudium zugelassen werden und muss während (am besten zu Beginn) des Masterstudiums die Vorlesung sowie die Übung „Höhere Analysis“ zusätzlich absolvieren.

    Weiterführende Links:

  • Erlass des Studienbeitrags

    Der Studienbeitrag kann ordentlichen Studierenden mit EU/EWR/CH-Staatsangehörigkeit oder gleichgestellten Nicht-EU/EWR-Bürger*innen unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden. Diesen Erlass müssen Sie innerhalb der vorgesehenen Frist beantragen. Falls der Studienbeitrag schon eingezahlt wurde, können Sie ebenfalls einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Beachten Sie auch hierzu die Antragsfrist.

    Weiterführende Links:

  • Ersatzkennzeichen

    Wenn Sie keine österreichische Sozialversicherungsnummer haben, erhalten Sie von der Universität Wien als Studierende ein Ersatzkennzeichen. Dieses befindet sich auf Ihrem Studienblatt und in u:space unter Studium > Persönliche Daten.

    Weiterführende Links:

  • Erstzulassung

    Als Erstzulassung wird das Zulassungsverfahren von Personen, die noch nie an der Universität Wien studiert haben, bezeichnet. Dafür stellen Sie einen Antrag auf Zulassung zum Studium innerhalb der Antragsfrist und führen die weiteren Schritte im Zulassungsverfahren durch, darunter auch die Vorlage aller erforderlichen Dokumente in der Studienzulassung.

    Weiterführende Links:

  • Erweiterungscurricula (EC)

    Für den Großteil der Bachelorstudien (und Diplomstudien) müssen neben Pflicht- und Wahlfächern des eigenen Studiums Erweiterungscurricula (EC) absolviert werden. Ein EC ist eine vorgegebene Modulgruppe im Ausmaß von bis zu 30 ECTS Credits. Die erforderliche Anzahl der ECTS Credits eines EC ist im Curriculum des eigenen Studiums definiert.

    Um ein EC absolvieren zu können, ist die Registrierung für das EC über u:space erforderlich. Die Anmeldung zu den einzelnen Lehrveranstaltungen des EC kann nach absolvierter STEOP durchgeführt werden.

    Fast alle Studienrichtungen bieten EC an. Sofern im Curriculum des eigenen Studiums nicht anders festgelegt, kann man aus dem EC-Angebot weitgehend frei wählen.

    Beispiel: Max studiert das Bachelorstudium Soziologie und muss im Rahmen der EC 30 ECTS Credits absolvieren. Es ist nicht vorgeschrieben, welche EC zu absolvieren sind, jedoch kann er nicht die EC seiner eigenen Studienrichtung wählen.

    Weiterführende Links:

  • Erweiterungsstudium Lehramt

    Die Universität Wien bietet zwei Arten von Erweiterungsstudien an.

    Durch das „Erweiterungsstudium Drittes Unterrichtsfach“ kann zu einem bestehenden oder abgeschlossenen Bachelorstudium Lehramt ein drittes Unterrichtsfach gewählt werden.

    Das „Erweiterungsstudium für PH-Absolvent*innen“ ist ein Aufbaustudium für Personen, die an einer Pädagogischen Hochschule in Österreich ein dreijähriges Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe abgeschlossen haben. Nach Absolvierung des Erweiterungsstudiums ist es möglich, ein Masterstudium Lehramt an der Universität Wien zu studieren.

    Weiterführende Links:

  • Exkursion (LV-Typ)

    Exkursionen sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen mit Forschungsbezug, in deren Rahmen wissenschaftliche Reisen unternommen werden. Sie dienen der Vermittlung und Vertiefung des fachspezifischen Wissens. In der Regel müssen die Teilnehmer*innen anschließend einen schriftlichen Bericht verfassen.

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  • Fachbereichsbibliothek

    Die Fachbereichsbibliotheken gehören zur Universitätsbibliothek (UB), sind aber in den verschiedenen Instituten untergebracht. Sie finden dort Literatur, die sich auf den/die Fachbereich/e des jeweiligen Instituts bezieht. Die Universität Wien hat 38 Fachbereichsbibliotheken.

    Weiterführende Links:

  • Fachgleich/fachlich in Frage kommendes Studium

    Für die Zulassung zu Masterstudien ist der Abschluss eines fachgleichen (= fachlich in Frage kommenden) Vorstudiums erforderlich. Nachdem Sie einen Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt haben überprüft die Studienzulassung, ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend ist. Ist das grundsätzlich gegeben und es fehlen nur einzelne Ergänzungen auf die volle Fachgleichheit (max. 30 ECTS), werden Ihnen im Zulassungsbescheid Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben. Welche Studien der Universität Wien für die Zulassung zu einem bestimmten Masterstudium jedenfalls in Frage kommen, wird im Master Access Guide veranschaulicht.

    Weiterführende Links:

  • Fakultät

    Die wissenschaftliche Forschung und die Lehre sind auf verschiedene Fakultäten und Zentren aufgeteilt. Insgesamt gibt es an der Universität Wien 15 Fakultäten mit unterschiedlichen Standorten. Jeder Fakultät steht ein Dekan vor.

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  • Förderungsstipendium

    Sie können ein Förderungsstipendium für die Umsetzung einer noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeit beantragen (=Master-, Magister, Diplomarbeit, Dissertation). Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzung kann einmal pro Semester ein Antrag für dieses Stipendium gestellt werden. Die Entscheidung über die Bewilligung liegt beim Büro Studienpräses.

    Weiterführende Links:

  • Free Mover

    An der Universität Wien können leider keine Free Mover akzeptiert werden.

    Weiterführende Links:

  • Freie Wahlfächer

    In einigen Studien ist es möglich, freie Wahlfächer zu absolvieren. Diese müssen eine sinnvolle Ergänzung Ihres Studiums darstellen. Durch die Absolvierung freier Wahlfächer können Studierende bisherige Kenntnisse erweitern und/oder vertiefen. Ob in Ihrem Studium freie Wahlfächer vorgesehen sind, sehen Sie in Ihrem Curriculum.

    Weiterführende Links:

G

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  • Geschäftszahl (GZ)

    Jedem Antrag auf Zulassung zum Studium ist eine Geschäftszahl zugeordnet. Diese besteht aus mehreren Ziffern und Buchstaben und befindet sich oben links auf Ihrem Verbesserungsauftrag, Zulassungs-, Abweisungs- oder Zurückweisungsbescheid. So ist der Antrag eindeutig identifizierbar. Wenn Sie die Studienzulassung kontaktieren, geben Sie bitte unbedingt die Geschäftszahl an.

  • Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen

    Personen mit Staatsangehörigkeit aus einem Nicht-EU/EWR-Land können unter bestimmten Voraussetzungen mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrages gleichgestellt werden. Für sie gilt dann die gleiche Studienbeitragsregelung wie für EU/EWR-Bürger*innen. Hierfür müssen Sie ein Ansuchen auf Gleichstellung einbringen.

    Weiterführende Links:

  • GRE Test

    Bei bestimmten Masterstudien ist für die Zulassung zum Studium ein sogenannter GRE revised General Test notwendig. Hier müssen mindestens 150 Punkte erreicht werden.

    Weiterführende Links:

H

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  • Habilitation

    Die Habilitation ist die Erteilung der Lehrbefugnis (venia docendi) für ein bestimmtes Fachgebiet. Voraussetzung für die Habilitation ist unter anderem der positive Abschluss eines Doktorats-/PhD-Studiums in dem entsprechenden wissenschaftlichen Fachgebiet. Der Habilitation gehen eine mehrjährige wissenschaftliche Lehrtätigkeit an Hochschulen sowie die Abfassung einer Habilitationsschrift voraus.

    Weiterführende Links:

  • Helpdesk des Zentralen Informatikdienstes (ZID)

    Der ZID-Helpdesk informiert über die Services des ZID und unterstützt Angehörige der Universität Wien bei universitätsspezifischen IT-Problemen. Er hilft Nutzer*innen bei der Verwaltung von u:account und Passwort. Außerdem nimmt er Störungsmeldungen entgegen und leitet diese Informationen gezielt weiter.

    Weiterführende Links:

I

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J

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  • Job Center

    Über das Job Center können Sie sich über ausgeschriebene Stellen an der Universität Wien informieren und sich direkt bewerben.

    Weiterführende Links:

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L

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  • Latein-Ergänzungsprüfung

    In manchen Bachelorstudien muss Latein bei der Zulassung nachgewiesen werden. Bei diesen Studien ist die Zulassung nur möglich, wenn man Latein nachweisen kann. In anderen Bachelor- und Diplomstudien kann man die Zusatzprüfung während des Studiums nachholen. Die Kurse um die Zusatzprüfung ablegen zu können, werden an der Universität Wien angeboten. 

    Weiterführende Links:

     

     

  • Lehramtsstudium

    Die Universität Wien bietet das Lehramtsstudium für die Sekundarstufe im Verbund Nord-Ost an. Dieses Studium besteht aus zwei oder mehr Unterrichtsfächern und einem allgemeinen bildungswissenschaftlichen Teil. Das Lehramtsstudium wird als Bachelor- und Masterstudium angeboten. Die Mindeststudienzeit beträgt insgesamt 12 Semester (Bachelor: 8 Semester, Master: 4 Semester).

    Weiterführende Links:

  • Lehrveranstaltung (LV)

    Um Prüfungen absolvieren zu können, müssen Sie Lehrveranstaltungen (LV) besuchen. Unterschieden wird in prüfungsimmanente (pi LV) und nicht-prüfungsimmanente LV (npi LV). Bei ersterem sind Teilleistungen im Laufe des Semesters zu erbringen. Npi LV schließen mit einer Prüfung am Ende des Semesters bzw. im Folgesemester ab. Beispiele für LV-Typen sind: Vorlesungen (VO), Seminare (SE), Übungen (UE).

    Weiterführende Links:

  • Lehrveranstaltungsprüfung

    Eine Lehrveranstaltungsprüfung ist die Prüfung über die Inhalte einer bestimmten Lehrveranstaltung. Die Benotung erfolgt nur auf Basis des Prüfungsergebnisses. Die Anwesenheit oder Mitarbeit in der Lehrveranstaltung wird nicht beurteilt. Lehrveranstaltungsprüfungen werden meist bei Vorlesungen (VO) angeboten und können mündlich, schriftlich oder kombiniert sein. Zu einer Lehrveranstaltung werden vier Prüfungstermine angeboten.

    Weiterführende Links:

  • Leistungsprinzip

    Jede Studienprogrammleitung (SPL) legt fest, wie die Platzvergabe für platzbeschränkte Lehrveranstaltungen und Prüfungen erfolgt. Das Leistungsprinzip wurde mittlerweile vom empfohlenen Studienpfad abgelöst.

    Bei Fragen zum Anmeldeprozess Ihrer SPL wenden Sie sich an die StudienServiceStelle (SSS)/StudienServiceCenter (SSC) Ihres Studiums.

    Weiterführende Links:

  • Leistungsstipendium

    Das Leistungsstipendium wird vom Büro Studienpräses ausgeschrieben. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen können Sie dieses Stipendium beantragen. Dazu zählt vor allem ein sehr guter Studienerfolg oder ein erfolgreicher Studienabschluss.

    Weiterführende Links:

  • Livestreaming

    Lehrveranstaltungen, die in u:stream-Hörsälen abgehalten werden, können von den Lehrenden in Form von Livestreams angeboten werden.. Es gibt zwei Möglichkeiten des Livestreams: einen Webstream oder einen „Room2Room-Stream“. Audio- und Videoaufzeichnungen können Studierenden auch auf der E-Learning-Plattform (=Moodle) zur Verfügung gestellt werden.

    Weiterführende Links:

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  • Master Access Guide

    Für die Zulassung zu einem Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums erforderlich. Mit welchem Studium eine Zulassung auf jeden Fall möglich ist, steht im Curriculum des jeweiligen Masterstudiums. Bei einigen Studien gibt es Informationen zu Vorstudien, die nicht im Curriculum stehen. Diese findet man im Master Access Guide (MAG).

    Bei allen Studien, die nicht angeführt sind, ist eine individuelle Prüfung des Antrags auf Zulassung nötig - erst bei der Prüfung wird entschieden, ob die Zulassung möglich ist oder nicht.

    Weiterführende Links:

  • Masterstudium

    Die Universität Wien bietet Masterstudien in verschiedenen Themenbereichen an. Die Mindeststudienzeit von Masterstudien umfasst in der Regel vier Semester. Voraussetzung für die Zulassung ist der Abschluss eines mindestens dreijährigen facheinschlägigen Studiums an einer anerkannten Hochschule im In- oder Ausland.

    Weiterführende Links:

  • Matrikelnummer

    Studierende erhalten im Rahmen der Erstzulassung an einer österreichischen Universität eine Matrikelnummer. Das macht eine landesweite, eindeutige Identifizierung möglich. Die Matrikelnummer ist achtstellig und zeigt an, in welcher Bildungseinrichtung man zugelassen wurde und in welchem Jahr und besteht weiters aus einer fortlaufenden Nummer.Bei einem Wechsel an eine andere österreichische Universität, Pädagogische Hochschule, Fachhochschule oder Privatuniversität behält man die Matrikelnummer.

  • Matura
  • Meldung der Fortsetzung

    Wenn Sie Ihr Studium an der Universität Wien fortsetzen möchten, müssen Sie den Ihnen vorgeschriebenen Studien-/ÖH-Beitrag fristgerecht einzahlen. Wenn Sie die Einzahlung bewusst unterlassen (weil Sie nicht mehr studieren möchten) oder vergessen, verlieren Sie die Zulassung zum Studium.
    Wenn Sie an einer anderen österreichischen Universität eingezahlt haben, müssen Sie die Meldung der Fortsetzung Ihres Studiums an der Universität Wien selbst durchführen. Dafür haben Sie bis Ende der Zulassungsfrist Zeit. Vergessen Sie darauf, wird Ihr Studium automatisch mit diesem Datum geschlossen. Zahlen Sie immer für die Universität ein, an der Ihnen der höhere Beitrag vorgeschrieben wird!

    Weiterführende Links:

  • Mensa

    In der Mensa können Sie preisgünstig essen, auch wenn Sie kein*e Student*in sind. Die Mensen gehören nicht zu einer bestimmten Universität sondern sind ein externes Unternehmen.

    Weiterführende Links:

  • Mindeststudienleistung

    Die Mindeststudienleistung von 16 ECTS ist für jedes Bachelor- und Diplomstudium, zu dem Sie ab Wintersemester 2022/23 erstmals zugelassen werden oder das Sie zu diesem Zeitpunkt wiederaufnehmen, innerhalb von vier Semestern zu erbringen.  Andernfalls erlischt die Zulassung zum Studium. Eine Wiederaufnahme ist erst nach zwei Studienjahren (= vier Semester) möglich. Das gilt auch, wenn Sie ein Studium wechseln, dazu- oder wiederaufnehmen möchten.

    Studierende mit psychischer/physischer Beeinträchtigung sind ausgenommen und müssen keine Mindeststudienleistung erbringen.

    Weiterführende Links:

  • Mindeststudienzeit

    Die Mindeststudienzeit ist die Zeit, die Studierende mindestens benötigen, um ein Studium abzuschließen, wenn sie durchschnittlich 30 ECTS pro Semester absolvieren. Die Mindeststudienzeit von Bachelorstudien beträgt in der Regel sechs Semester, jene von Masterstudien vier Semester. Während der Mindeststudienzeit und zwei Toleranzsemestern sind EU/EWR/CH-Bürger*innen und Gleichgestellte vom Studienbeitrag befreit und zahlen nur den ÖH-Beitrag.

  • Mitteilungsblatt

    Die Universität Wien muss gemäß § 20 Abs. 6 UG 2002 Mitteilungsblätter herausgeben, im Internet öffentlich zur Verfügung stellen und Aktuelles rund um das Studium (Stipendien, Richtlinien und Verordnungen, Organisation und Strukturen, universitätsinterne Wahlen, Verleihungen von Lehrbefugnissen, etc.) bekanntgeben.

    Weiterführende Links:

  • Mobilitätsprogramm

    Die Universität Wien bietet ihren Studierenden eine Reihe von Mobilitätsprogrammen an. Dadurch besteht die Möglichkeit, ein oder mehrere Semester an einer anderen Universität innerhalb oder außerhalb Europas zu studieren, Auslandserfahrungen zu sammeln und Sprachkenntnisse zu verbessern. Studierende aus dem Ausland können ebenfalls mithilfe eines Mobilitätsprogramms an der Universität Wien studieren.

    Weiterführende Links:

  • Modul

    Die Curricula von Bachelor- und Masterstudien sind in Module gegliedert. In jedem Modul wird beschrieben, welche Ziele erreicht werden sollen und welcher Leistungsnachweis zur Absolvierung des Moduls erforderlich ist.

    In Ihrem Prüfungspass in u:space können Sie die Struktur Ihres Studiums und die entsprechenden Module einsehen.

    Weiterführende Links:

  • Modul-/Fachprüfung

    Eine Modulprüfung (oder Fachprüfung) ist die Prüfung über die Inhalte eines Moduls (also eine Prüfung über den Inhalt mehrerer Lehrveranstaltungen). Die Benotung erfolgt nur auf Grund des Prüfungsergebnisses. Die Anwesenheit oder Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen wird nicht beurteilt. Für Modulprüfungen werden drei Prüfungstermine für das jeweilige Semester angeboten.

  • Moodle

    Moodle ist die von der Universität Wien genutzte E-Learning-Plattform. Um Zugriff zu Moodle zu haben, ist ein aktiver u:account erforderlich. Lehrende können dort Lernmaterialien zur Verfügung stellen, Studienkolleg*innen können sich über die selbe Lehrveranstaltung austauschen und das Streamingangebot wird angezeigt.

    Wenn in einer Lehrveranstaltung Moodle verwendet wird, ist das in u:find bei dieser Veranstaltung angegeben.

    Weiterführende Links:

N

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  • Nachmaturant*innen

    Nachmaturant*in ist, wer ein Studium beginnen möchte, die Matura bzw. die Berufsreifeprüfung aber erst nach Ende der Antragsfrist vollständig abschließt. Als Nachmaturant*in müssen Sie bei der Zulassung für Studien besondere Schritte beachten.

    Weiterführende Links:

  • negative Beurteilung

    Prüfung

    Wenn Ihre Prüfung negativ beurteilt wurde, haben Sie dreimal die Möglichkeit, diese zu wiederholen - somit haben Sie insgesamt vier Prüfungsantritte. Der vierte Prüfungsantritt erfolgt mündlich vor einer Prüfungskommission (= kommissionelle Prüfung). Die Anmeldung zu einer kommissionellen Prüfung erfolgt über das StudienServiceCenter (SSC)/StudienServiceStelle (SSS).

    Fällt der vierte Prüfungsantritt ebenfalls negativ aus, sind Sie an der Universität Wien für dieses Studium und etwaige andere Studien, in denen die gleiche Prüfungsleistung erforderlich ist, gesperrt. Eine Zulassung zu diesen Studien ist an der Universität Wien nicht mehr möglich.

    Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung


    Bei einer negativen Beurteilung muss die gesamte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung wiederholt werden. Es besteht die Möglichkeit, die Lehrveranstaltung zum selben Prüfungszweck bei einem*r anderen Lehrveranstaltungsleiter*in zu wiederholen.

    Die Lehrveranstaltung kann dreimal wiederholt werden (insgesamt somit vier Versuche). Wenn Sie bei der vierten Teilnahme negativ beurteilt werden, werden Sie an der Universität Wien von diesem Studium (und anderen Studien, für welche die Lehrveranstaltung erforderlich ist) abgemeldet. Eine Wiederaufnahme des Studiums ist nicht möglich.

    Anfechtung negativer Beurteilungen

    Eine negative Beurteilung kann angefochten werden, wenn die Prüfungsdurchführung einen schweren Mangel aufweist (z.B. verkürzte Prüfungszeit, Lärm, Störung, nicht kommunizierte Änderung der Prüfungsmodalität). Die inhaltliche Beurteilung kann nicht angefochten werden, da diese im Ermessen des/der Prüfer*in liegt.

    Weist eine negativ beurteilte Prüfung einen schweren Mangel auf, können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses einen Antrag auf Streichung des Prüfungsergebnisses sowie Prüfungsantritts im Büro Studienpräses einreichen. Der schwere Mangel muss glaubhaft gemacht werden, ein Beweis ist nicht notwendig. Über das Ergebnis des Antrags werden Sie vom Büro Studienpräses mittels Bescheid informiert.

    Weiterführende Links:

  • nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltung (npi LV)

    Nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen sind zum Beispiel Vorlesungen (VO). Die Anmeldung zu nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen erfolgt über u:find.

    Nach der Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung wird Ihnen diese im Anmeldesystem in u:space angezeigt. Zusätzlich sind Sie automatisch für die Lehrveranstaltung in Moodle angemeldet. An diese Anmeldung sind jedoch keine Verpflichtungen geknüpft. Wohingegen eine Anmeldung zu prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen Verpflichtungen, wie z.B. die Anwesenheit und Mitarbeit beinhaltet.

    Weiterführende Links:

  • Nostrifizierung

    Mit der Nostrifizierung wird ein im Ausland erworbener Studienabschluss einem österreichischen Studienabschluss gleichgestellt. Die Gleichstellung gilt auch für sich daraus ergebende Rechte und Pflichten (z.B. Führung des akademischen Grades, Berechtigung zur Ausübung des Berufes, etc.).

    Die österreichweite offizielle Informationsstelle für grenzüberschreitende Nostrifizierungsfragen im Hochschulbereich ist ENIC NARIC AUSTRIA.

    Studien, die an der Universität Wien angeboten werden, können auch hier nostrifiziert werden. Ansprechstelle ist das Büro Studienpräses.

    Weiterführende Links:

O

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  • ÖH-Beitrag

    Die Österreichische Hochschüler*innenschaft (ÖH)  ist die offizielle Interessensvertretung von Studierenden in politischen Angelegenheiten und berät und informiert Studieninteressierte und Studierende bei Fragen rund um den Studienalltag. Für diese Services zahlen Studierende pro Semester den ÖH-Beitrag.

    Solange Sie an der Universität Wien studieren, müssen Sie jedes Semester fristgerecht innerhalb der Zulassungsfrist den ÖH-Beitrag bezahlen, auch wenn Sie vom Studienbeitrag befreit sind.

    Der ÖH-Beitrag verbleibt nicht an der Universität, sondern wird an die ÖH weitergeleitet. 

    Weiterführende Links:

  • ÖH-Versicherung

    Die ÖH-Versicherung beinhaltet einen Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz an der Universität Wien. Sie wird durch einen Teil des ÖH-Beitrags finanziert und wird durch dessen Einzahlung wirksam. Die ÖH-Versicherung ist keine Krankenversicherung.

    Weiterführende Links:

  • Online-Self-Assessment (OSA)

    Ein Online-Self-Assessment (OSA) ist eine Orientierungshilfe bei der Studienwahl. Es kann Ihnen dabei helfen, die Anforderungen eines Studiums besser einzuschätzen, indem Sie Interessen und Erwartungen abgleichen oder notwendiges Vorwissen überprüfen. Das OSA ist der erste Schritt im Zulassungsverfahren von Bachelor- und Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren. Es wird nicht benotet und soll Ihnen einen Einblick in das Studium geben. Den OSA-Code brauchen Sie anschließend um den Antrag auf Zulassung zum Studium in u:space zu stellen.

    Weiterführende Links:

  • Ordentliches Studium

    Alle Studien der Universität Wien sind ordentliche Studien. Ordentliche Studierende sind an das jeweilige Curriculum gebunden und erwerben mit dem Abschluss ihres Studiums einen akademischen Grad.
    Falls Sie die Zulassungsvoraussetzungen für das ordentliche Studium (noch) nicht erfüllen oder Interesse am Besuch einzelner Lehrveranstaltungen haben, können Sie zum außerordentlichen Studium zugelassen werden.

    Weiterführende Links:

  • Orientierungsveranstaltung (OV)

    Zu Beginn des Studiums gibt es im jeweiligen (Bachelor-)Studium eine OV, die Unterstützung bei der Orientierung zum Studienbeginn und Infos zu wichtigen weiteren Schritten (wie z.B. zu den Lehrveranstaltungs- und Prüfungsanmeldungen) gibt.

  • Österreichische Hochschüler*innenschaft (ÖH)

    Die Österreichische Hochschüler*innenschaft ist die offizielle Interessensvertretung von Studierenden in politischen Angelegenheiten und berät und informiert Studieninteressierte und Studierende bei Fragen rund um den Studienalltag. Für diese Services zahlen Studierende pro Semester den ÖH-Beitrag. Die ÖH wird alle zwei Jahre direkt von den Studierenden gewählt.

    Weiterführende Links:

P

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  • PhD-Studium
  • Plagiat

    Ein Plagiat ist der geistige Diebstahl fremder Texte in selbst verfassten Arbeiten. D.h. Texte anderer Personen werden als die eigenen ausgegeben. Häufig werden Texte nicht korrekt zitiert und somit plagiiert. Zur Identifizierung eines Plagiats gibt es eine eigens entwickelte Software, die auch die Universität Wien bei Abschlussarbeiten nutzt. Wird ein Plagiat nachgewiesen, kann der akademische Titel aberkannt werden.

    Weiterführende Links:

  • Platzvergabe

    Für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen steht Studierenden nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung. Für diese Lehrveranstaltungen ist deshalb eine fristgerechte Anmeldung über u:space erforderlich. Nach Ende der Anmeldefrist werden die Plätze zugeteilt. Dabei werden die Anmeldungen entsprechend der curricularen Festlegungen (z.B. Punkte-, Präferenzsystem oder empfohlener Studienpfad) geordnet und Plätze vergeben.

    Weiterführende Links:

  • positive Beurteilung

    Ihre Beurteilung wird längstens innerhalb von 4 Wochen nach der Prüfung/Beendigung der Lehrveranstaltung bzw. Erbringung der letzten Teilleistung eingetragen und wird im Prüfungspass in u:space und im Sammelzeugnis angezeigt.

    Sie können positiv beurteilte Prüfungen innerhalb von zwölf Monaten einmal wiederholen (sofern Sie das Studium/den Studienabschnitt/das Modul noch nicht abgeschlossen haben). Mit dem erneuten Antritt wird das erste Prüfungsergebnis nichtig und es zählt das zweite Ergebnis, auch wenn es schlechter ist als das erste.

    Werden prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen nicht im Folgesemester nach Absolvierung angeboten, ist eine Wiederholung längstens im übernächsten Semester zulässig, längstens jedoch vor Abschluss des entsprechenden Moduls, Studienabschnitts/Studiums.

    Sie sollten die geplante Wiederholung innerhalb von 6 Monaten melden. Nehmen Sie diese Gelegenheit nicht in Anspruch, besteht keine spätere Möglichkeit zur Wiederholung.

  • Postgraduate Center

    Das Postgraduate Center bietet Ihnen durch Universitätslehrgänge oder Zertifizierungskurse die Möglichkeit der Weiterbildung. Für die Weiterbildungsprogramme ist ein Lehrgangsbeitrag zu zahlen.

    Weiterführende Links:

  • Präferenzsystem

    Jede Studienprogrammleitung (SPL) legt für ihre Studienrichtung fest, wie die Platzvergabe für platzbeschränkte Lehrveranstaltungen und Prüfungen erfolgt.

    Beim Präferenzsystem werden mehrere Lehrveranstaltungen zum selben Studienplanpunkt angeboten. Die Studierenden reihen die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen nach ihrer persönlichen Präferenz (höchster bis niedrigster). Je höher die Präferenz gewählt wird, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, einen Platz in der gewählten Option zu erhalten.

    Nach Ende der Anmeldefrist werden die Plätze zugeteilt. Es wird versucht, die höchste Präferenz zu ermöglichen. Im Durchschnitt erhalten 98% der Studierenden einen passenden Lehrveranstaltungsplatz.

    Sie werden nach Ende der Anmeldefrist per E-Mail an Ihre u:account-E-Mail-Adresse über das Ergebnis der Anmeldung informiert.

    Beispiel: Max muss eine Übung laut Curriculum absolvieren. Bei der Anmeldung zu dieser Übung scheinen unterschiedliche Angebote (oft als „Gruppe“ bezeichnet) auf. Er reiht die Lehrveranstaltungen entsprechend seiner Präferenz.
    Max erhält einen Platz in der Lehrveranstaltung seiner ersten Präferenz. Wenn mehr Studierende diese Übung als erste Präferenz angegeben hätten als es freie Plätze gibt, hätte Max möglicherweise einen Platz in der Parallelveranstaltung bekommen, die er als zweite Präferenz gewählt hat.

    Bei Fragen zum Anmeldeprozess Ihrer SPL wenden Sie sich an die StudienServiceStelle (SSS)/das StudienServiceCenter (SSC) Ihres Studiums.

    Weiterführende Links:

  • Praktikum (LV-Typ)
  • Professor*in

    Professor*innen sind Personen, die eine Lehr- und Forschungstätigkeit an Hochschulen durchführen. Neben der Amtsbezeichnung "ordentliche*r Universitätsprofessor*in" oder "außerordentliche*r Universitätsprofessor*in" existieren zahlreiche weitere Bezeichnungen für Wissenschaftler*innen im Hochschulbereich. Dazu zählen beispielsweise "Assistenzprofessor*in", "Universitätsdozent*in", "Privatdozent*in", "Lektor*in" oder "Post Docs".

  • Promotion

    Eine Promotion ist die Verleihung des akademischen Grades an Absolvent*innen eines Doktorats-/PhD-Studiums. An der Promotion nehmen der*die Rektor*in bzw. Vizerektor*in, Dekan*in und Promotor*in teil. Die Promotion kann im Rahmen einer akademischen Abschlussfeier zelebriert werden.

    Weiterführende Links:

  • Proseminar (LV-Typ)
  • Prüfungs-/Lehrveranstaltungsbeginn

    Bevor eine Prüfung beginnt bzw. in der ersten Lehrveranstaltungseinheit, sind Sie verpflichtet sich mit einem Lichtbildausweis (z.B. Ihr Studierendenausweis) auszuweisen.

  • Prüfungsaktivität

    Studierende, die im Studienjahr in einer Studienrichtung mindestens 16 ECTS-Punkte erbringen, gelten als prüfungsaktiv. Die Prüfungsaktivität wird bei Bachelor-, Diplom- und Masterstudien gemessen. Doktoratsstudien sind ausgenommen. Für die Berechnung der Prüfungsaktivität werden nur positive ECTS-Punkte herangezogen. ECTS-Punkte aus Anerkennungen fließen nicht in die Berechnung ein. Gezählt werden alle prüfungsaktiven Studien. Je höher die Anzahl der prüfungsaktiven Studien ist, desto mehr finanzielle Mittel stehen der Universität für Lehre und Forschung zur Verfügung. Außerdem kann der Nachweis der Prüfungsaktivität Voraussetzung für Beihilfen, wie z.B. die österreichische Familienbeihilfe, sein.

    Weiterführende Links:

  • Prüfungsantritt

    Das Absolvieren einer Prüfung wird „Prüfungsantritt“ genannt. Studierende können bis zu vier Mal zur gleichen Prüfung antreten. Der vierte und somit letzte Prüfungsantritt erfolgt vor einer Prüfungskommission. Sollte dieser ebenso negativ ausfallen, wird der/die Studierende von allen Studien, in denen diese Prüfung im Curriculum verpflichtend vorgesehen ist, dauerhaft ausgeschlossen.

    Weiterführende Links:

  • prüfungsimmanente Lehrveranstaltung (pi LV)

    Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen erfordern eine Anmeldung.

    In prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (z.B. Seminare, Übungen) müssen Sie mündliche und/oder schriftliche Teilleistungen erbringen. Aus diesen Teilleistungen wird die Gesamtnote errechnet. Anhand welcher Teilleistungen die Beurteilung erfolgt, erfahren Sie in u:find sowie in der jeweiligen Lehrveranstaltung.

    Jede Studienprogrammleitung (SPL) legt für ihre Studienrichtung fest, wie die Platzvergabe für platzbeschränkte Lehrveranstaltungen und Prüfungen erfolgt. Diese erfolgt entweder nach dem Punktesystem, dem Präferenzsystem oder dem empfohlenen Studienpfad.

    Der Statuswert Ihrer Anmeldung zeigt Ihnen, ob Sie „Angemeldet“, „Auf Warteliste“ sind oder ob ein "Alternativplatz verfügbar“ ist oder ob Sie "Keinen Platz erhalten" haben. Wenn Ihnen ein Alternativplatz in einer anderen Gruppe angeboten wurde, können Sie diesen innerhalb einer gesetzten Frist annehmen oder ablehnen.

    Sind Sie zu einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung angemeldet, aber in der ersten Einheit ohne Angabe eines wichtigen Grunds abwesend, werden Sie abgemeldet. Die Aufnahme in eine pi LV ist für jene Studierende, die auf der Warteliste stehen, möglich, wenn Plätze in dieser Lehrveranstaltung frei werden. Falls Sie auf der Warteliste stehen, ist es empfohlen die erste Einheit der Lehrveranstaltung zu besuchen, da in dieser kurzfristig frei gewordene Plätze vergeben werden.

    Beispiele: Marion besucht ein Seminar (SE) in Geschichte. Hier werden ihr Referat, ihre Seminararbeit, sowie ihre Diskussionsbeiträge bei den Präsentationen der Kolleg*innen beurteilt.
    Max besucht eine Übung (UE) in Biologie. Im Laufe der Übung muss er mehrere Aufgaben und Laborexperimente durchführen und seine Ergebnisse durch kurze Abstracts präsentieren.

    Weiterführende Links:

  • Prüfungspass

    Den Prüfungspass finden Sie in u:space. Er stellt die Struktur des Curriculums Ihres Studiums dar und zeigt Ihren Studienfortschritt an. Sie können darin nach Prüfungsleistungen suchen und, sofern vorgesehen, die Zuordnung von Prüfungsleistungen ändern.

    Weiterführende Links:

  • Prüfungstypen

    Im Curriculum gibt es folgende Prüfungstypen:

    • Prüfungen, die den Stoff ganzer Module oder Fächer abdecken = Modul- oder Fachprüfung
    • Prüfungen, die den Stoff einer einzelnen Lehrveranstaltung (meist Vorlesung) abdecken = Lehrveranstaltungsprüfung
    • Lehrveranstaltungen, in denen regelmäßig Leistungsüberprüfungen stattfinden (z.B. Übungen, Seminare) = prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
    • Prüfungen, die am Ende eines Diplom-, Master-, Doktorats- oder PhD-Studiums abgehalten werden = Defensio

    Weiterführende Links:

  • Punktesystem

    Jede Studienprogrammleitung (SPL) legt für ihre Studienrichtung fest, wie die Platzvergabe für platzbeschränkte Lehrveranstaltungen und Prüfungen erfolgt.

    Beim Punktesystem erhalten Sie jedes Semester eine gewisse Anzahl an Punkten (=Punktekonto), die Sie bei der Anmeldung setzen können. Sie bekommen ein Punktekonto für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und eines für die Anmeldung zu Prüfungen.

    Werden Lehrveranstaltungen aus dem Angebot unterschiedlicher Studienprogrammleitungen belegt, werden auch mehrere Punktekonten angelegt.

    Je mehr Punkte gesetzt werden, desto wahrscheinlicher ist die erfolgreiche Anmeldung für eine Lehrveranstaltung.

    Das Punktekonto wird erst bei der ersten Anmeldung für eine Lehrveranstaltung angelegt. D.h. wenn Sie in u:space noch keine Punkte sehen, melden Sie sich für eine Lehrveranstaltung an und Sie werden feststellen, dass ein neues Punktekonto für das aktuelle Semester eröffnet wird.

    Sie können die Punktevergabe innerhalb der Anmeldefrist ändern. Punkte können jedoch nicht aufgespart und in das nächste Semester mitgenommen werden, nicht gesetzte Punkte verfallen.

    Die SPL kann zusätzliche Regelungen beim Punktesystem verwenden:
    Bonuspunkte: Auf Grund bestimmter Kriterien (z.B. Studienfortschritt oder erarbeitete ECTS-Punkte im Vorsemester) werden den Studierenden automatisch zusätzliche Punkte vergeben.
    Punkte aus dem Vorsemester: Landet man bei einer Lehrveranstaltung auf der Warteliste, werden die gesetzten Punkte bei der Anmeldung zur gleichen Lehrveranstaltung im Folgesemester automatisch gutgeschrieben und zu den neu gesetzten Punkten addiert. Diese erscheinen im Feld „Punkte aus Vorsemester“. Das gilt nur für gesetzte Punkte, nicht gesetzte Punkte verfallen.

    Sie werden nach Ende der Anmeldefrist und dem daran anschließenden Zuteilungslauf per E-Mail an Ihre u:account-E-Mail-Adresse über das Ergebnis der Anmeldung informiert.

    Bei Fragen zum Anmeldeprozess Ihrer SPL wenden Sie sich an die StudienServiceStelle (SSS)/das StudienServiceCenter (SSC) Ihres Studiums.

    Beispiel: Max möchte eine Lehrveranstaltung, die 25 Plätze hat, besuchen. Es melden sich 30 Studierende an. Max setzt 200 Punkte. Da 27 andere Studierende zwischen 210 und 500 Punkte setzen, erhält er  keinen Platz. In einer anderen Lehrveranstaltung mit 50 Plätzen und 70 Anmeldungen setzt Max 100 Punkte und erhält einen Platz, weil einige Studierende weniger Punkte als er gesetzt haben.

    Weiterführende Links:

Q

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  • Qualitative Zulassungsbedingungen (QZB)

    Die Zulassung zu einem Masterstudium ist nur möglich, wenn Sie ein fachlich in Frage kommendes Vorstudium abgeschlossen haben. Bei einigen Masterstudien müssen Sie bereits bei der Antragstellung zusätzlich sogenannte qualitative Zulassungsbedingungen erfüllen. QZB sind eine Zulassungsvoraussetzung. Sie können diese deshalb nicht im Rahmen des beantragten Studiums nachholen (wie z.B. Ergänzungsprüfungen).

    QZB sind eine bestimmte Anzahl an ECTS, die Sie bereits in Teilbereichen Ihres Vorstudiums absolviert haben müssen. Zusätzlich können aber auch einzelne Dokumente von Ihnen verlangt werden, z. B. eine Qualifikationsbeschreibung oder Sprachnachweise. Ob in Ihrem Masterstudium QZB erforderlich sind, erfahren Sie entweder im Curriculum des jeweiligen Studiums oder im Master Access Guide.

R

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  • Rechtsmittelbelehrung

    Bescheide über Anträge auf Zulassung werden an der Universität mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. Darin enthalten ist unter anderem die Information, innerhalb welcher Frist der*die Antragsteller*in eine Beschwerde gegen den Bescheid einlegen kann und wie die Übermittlung der Beschwerde zu erfolgen hat.

  • Reifezeugnis

    Das Reifezeugnis ist der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife und eine wesentliche Voraussetzung für die Zulassung zu einem Bachelor-/Diplomstudium an der Universität Wien.

  • Rektorat

    Das Rektorat setzt sich aus Rektor*in und Vizerektor*innen zusammen und bildet gemeinsam mit dem Senat sowie dem Universitätsrat das Leitungsorgan der Universität Wien.

  • Restplatzvergabe (Lehrveranstaltungen)
  • Rückerstattung

    Der bereits eingezahlte Studienbeitrag kann unter gewissen Voraussetzungen rückerstattet werden. Das ist beispielsweise möglich, wenn Sie einen Antrag auf Erlass oder Beurlaubung gestellt haben und dieser bewilligt wurde, oder wenn Sie Ihr Studium noch vor dem Ende der Zulassungsfrist abgeschlossen haben.

    Weiterführende Links:

  • Rückmeldung

S

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  • s.t. (sine tempore)

    Die akademische Zeitangabe „sine tempore“ (s.t.) bezieht sich darauf, dass die Lehrveranstaltung pünktlich beginnt. Sollte im Vorlesungsverzeichnis kein Verweis auf die „akademische Viertelstunde“ angegeben sein, beginnt die Lehrveranstaltung zur genannten Zeit (im Gegensatz zu „cum tempore“, c.t.).

    Weiterführende Links:

  • Sammelzeugnis

    Auf Ihrem Sammelzeugnis finden Sie Ihre absolvierten Studienleistungen - positive wie negative. Das Sammelzeugnis ist gleichzeitig der Erfolgsnachweis bzw. Nachweis des Studienerfolges, den Sie für Institutionen wie Finanzämter oder Studienbeihilfenbehörde benötigen. Das Sammelzeugnis können Sie jederzeit über u:space (Persönliches > Meine Dokumente) ausdrucken.

    Weiterführende Links:

  • Satzung

    Die Satzung ist neben dem Universitätsgesetz 2002 einer der geltenden Rechtstexte der Universität Wien. Sie enthält universitätsinterne Regelungen (Richtlinien für akademische Ehrungen, Besetzung von Professuren, Frauenförderungsplan, etc.) und wird auf Vorschlag des Rektorats vom Senat beschlossen.

    Weiterführende Links:

  • Schule trifft Uni

    "Schule trifft Uni" bietet Studieninteressierten und Studienanfänger*innen hilfreiche Informationen zu den Themen Studienwahl und Studienbeginn. Neben dem Kontakt zu studienrelevanten Anlaufstellen werden erste Einblicke in den Studienalltag ermöglicht.

    Weiterführende Links:

  • Semesterfrage

    Jedes Semester wird von der Universität Wien eine zentrale Frage gestellt, die gesellschaftlich von Bedeutung ist. Dies passiert in Kooperation mit der Tageszeitung "Der Standard". Die Fragestellung für das Sommersemester 2021 lautete: Was machen wir Menschen mit der Erde?
    Den Abschuss des Themas bildet eine Veranstaltung zu Semesterende.

    Weiterführende Links:

  • Semesterkarte der Wiener Linien

    Die Semesterkarte der Wiener Linien ermöglicht Studierenden, die für ein ordentliches Studium zugelassen sind, die öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb Wiens vergünstigt zu nutzen. Um dieses Service in Anspruch nehmen zu können, darf das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.

    Weiterführende Links:

  • Semesterwochenstunde (SWS)

    Die Semesterwochenstunden (SWS) geben den Wert einer Lehrveranstaltung an. Eine Semesterwochenstunde sind 45 Minuten.

    Beispiel: Maria besucht eine Vorlesung der Rechtswissenschaften. Diese findet während des Semesters jede Woche am Dienstag von 9:00 bis 10:30 Uhr statt (2x45 Minuten). Die Vorlesung hat somit zwei Semesterwochenstunden (SWS).

  • Seminar (LV-Typ)
  • Senat

    Der Senat besteht aus einem Team von 18 Mitgliedern und bildet gemeinsam mit dem Rektorat und dem Universitätsrat das Leitungsorgan der Universität Wien. Der Senat wird alle drei Jahre neu vom allgemeinen und wissenschaftlichen Personal gewählt.

    Weiterführende Links:

  • Sponsion

    Die Sponsion ist die Verleihung eines Magister-, Bachelor- oder Mastertitels an Absolvent*innen eines Diplom-, Bachelor- oder Masterstudiums. Die Sponsion kann im Rahmen einer akademischen Abschlussfeier zelebriert werden.

    Weiterführende Links:

  • Sprachenzentrum

    Das Sprachenzentrum gehört zu einem Tochterunternehmen der Universität Wien und bietet eine Vielzahl an Sprachkursen auf verschiedenen Niveaustufen an.

    Weiterführende Links:

  • Stipendium

    Die Universität Wien bieten Studierenden mit EU/EWR/CH-Staatsangehörigkeit und Gleichgestellten zahlreiche Stipendienmöglichkeiten. Dazu zählen Leistungsstipendien für hervorragende Studienleistungen sowie das Förderungsstipendium für die Durchführung einer noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeit (Diplomarbeit, Magisterarbeit, Dissertation).

    Weiterführende Links:

  • Studienabschnitt

    Diplomstudien sind in zwei bzw. drei Abschnitte gegliedert, die aufeinander aufgebaut sind und deshalb nacheinander absolviert werden müssen. Jeder Abschnitt besteht aus Modulen mit einzelnen Lehrveranstaltungen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Curriculum des jeweiligen Studiums.

    Nach Absolvierung aller Prüfungen eines Abschnittes muss dieser bei dem/der für das Studium zuständige StudienServiceCenter (SSC)/StudienServiceStelle (SSS) „eingereicht“ werden. Infos über diesen administrativen Vorgang erhalten Sie direkt beim SSC/der SSS. Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums müssen alle Abschnitte positiv absolviert werden.

    Weiterführende Links:

  • Studienbeitrag

    Solange Sie an der Universität Wien studieren, müssen Sie jedes Semester fristgerecht den ÖH-Beitrag und gegebenenfalls den Studienbeitrag bezahlen. 

    Der Studienbeitrag richtet sich nach Ihrer Staatsangehörigkeit. Bei EU/EWR/CH-Bürger*innen spielt auch die Studiendauer eine Rolle.

    Der Ihnen vorgeschriebene Beitrag muss jedes Semester spätestens mit Ende der Zulassungsfrist bei der Universität Wien eingelangt sein. Beachten Sie, dass der Banktransfer bis zu sieben Tage in Anspruch nehmen kann. Zahlen Sie deshalb bereits ein paar Tage vor Fristende ein.

    Wenn Sie an einer anderen österreichischen Universität eingezahlt haben, müssen Sie die Meldung der Fortsetzung Ihres Studiums an der Universität Wien selbst durchführen. Dafür haben Sie bis Ende der Zulassungsfrist Zeit.   

    Ihr Beitrag wird automatisch berechnet. Die Höhe des Beitrags sehen Sie in u:space unter Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag. Unter Studium > Studienübersicht sehen Sie, wie viele beitragsfreie Semester Sie noch haben.

    Weiterführende Links:

  • Studienberechtigungsprüfung

    Die Studienberechtigungsprüfung ermöglicht Ihnen eine Zulassung zum ordentlichen Studium, wenn Sie kein Reifezeugnis haben. Sie stellt allerdings keine allgemeine Universitätsreife da, sondern gilt nur für eine gewisse Studiengruppe.

    Weiterführende Links:

  • Studienbestätigung

    Die Studienbestätigung ist ein semesterspezifisches Dokument und dient als Bestätigung über die Meldung der Fortsetzung im aktuellen Semester für jedes Studium. Sie können die Studienbestätigung in u:space unter "Persönliches > Meine Dokumente" ausdrucken.

  • Studienblatt

    Das Studienblatt ist ein semesterspezifisches Dokument und dient als Bestätigung über den aktuellen Status all Ihrer Studien an der Universität Wien. Sie können das Studienblatt in u:space unter „Persönliches > Meine Dokumente“ ausdrucken.

  • Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP)

    Die Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) ermöglicht Studierenden im ersten Semester einen Einblick in das Studium zu erhalten und einzuschätzen, ob das gewählte Studium den persönlichen Erwartungen entspricht.

    Weiterführende Links:

  • Studienerfolgsnachweis

    Als Studienerfolgsnachweis zählen das Sammelzeugnis und die Bestätigung über positiv absolvierte Prüfungen. Diese Nachweise können Sie in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente ausdrucken und im Bedarfsfall bei diversen Behörden (z.B. Finanzamt, MA 35) vorlegen.

    Weiterführende Links:

  • Studienjahr

    Das Studienjahr besteht aus dem Wintersemester und dem Sommersemester. Diese sind unterteilt in die Zeit, in der die Lehrveranstaltungen stattfinden und in die lehrveranstaltungsfreie Zeit. An gesetzlichen Feiertagen ist die Universität Wien geschlossen.

    Weiterführende Links:

  • Studienkennzahl

    Jedes Studium ist mit einer eigenen Studienkennzahl versehen und macht es so eindeutig identifizierbar. Die Studienkennzahl ist in u:space unter Studium > Studienübersicht sowie am Studienblatt unter Persönliches > Meine Dokumente zu finden.

  • Studienplan

    ehemalige Bezeichnung für Curriculum

  • Studienplanpunkt

    Studien sind meist in Module und weiters in Studienplanpunkte unterteilt. Zu einem Studienplanpunkt können eine oder mehrere Lehrveranstaltungen angeboten werden. Es kann auch sein, dass eine Lehrveranstaltung für mehrere Studienplanpunkte verwendet werden kann.

    In Ihrem Prüfungspass in u:space können Sie die Struktur Ihres Studiums und die entsprechenden Studienplanpunkte einsehen. Bei der Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung/Prüfung müssen Sie angeben, für welchen Studienplanpunkt Sie die Lehrveranstaltung/Prüfung verwenden möchten.

    Weiterführende Links:

  • Studienprogrammleitung (SPL)

    Die Studienprogrammleitung (SPL) erfüllt studienorganisatorische und studienrechtliche Aufgaben. Sie ist für studienrechtliche Information und Beratung von Studierenden sowie für die Organisation des Lehrprogramms zuständig.

    Weiterführende Links:

  • Studienrecht

    Von der Zulassung bis zum Studienabschluss haben Sie Rechte und Pflichten, die das Studium regeln. Die Ansprechstellen bei Fragen dazu sind folgende:

    • Die Studienprogrammleitung (SPL) des eigenen Studiums ist die erste Anlaufstelle für Entscheidungen in Rechtsfragen und organisatorischen Aufgaben während des Studiums.
    • Lehrende und Prüfende sind die primären Ansprechpersonen für die Umsetzung von abweichenden Prüfungsmethoden für Studierende mit Beeinträchtigungen. Etwaige grundsätzliche Entscheidungen darüber trifft die SPL. Das Team Barrierefrei bietet dazu (auch anonyme) Beratung.
    • Das Büro Studienpräses hilft, wenn bei Problemen im Studium weder mit der Lehrveranstaltungsleitung noch der SPL eine Lösung gefunden werden kann.
    • Bei Fragen zur Zulassung und zum Studienbeitrag ist die Studienzulassung zuständig.
    • Die Ombudsstelle für Studierende des Bundesministeriums sucht in Einzelfällen gemeinsam mit den jeweiligen Organen und Angehörigen der Bildungseinrichtung nach Lösungen.

    Weiterführende Links:

  • StudienServiceCenter (SSC)/StudienServiceStelle (SSS)

    Die StudienServiceCenter (SSC) und StudienServiceStellen (SSS) sind die zentralen Anlaufstellen bei Fragen zum Studium. Für jedes Studium gibt es ein SSC, für den Großteil der Studien auch SSS. Sie erhalten dort Informationen über den Verlauf und die Administration Ihres Studiums.

    Weiterführende Links:

  • Studienunterlagen

    Die Studienunterlagen bzw. Studiendokumente umfassen Dokumente, die im Laufe Ihres Studiums erstellt werden.

    Sobald der Ihnen vorgeschriebene Studien-/ÖH-Beitrag in u:space als „eingelangt“ aufscheint, können Sie Ihr Studienblatt und die Studienbestätigung in u:space unter „Persönliches > Meine Dokumente“ ausdrucken. In diesem Ausdruckservice können Sie auch weitere Studienunterlagen ausdrucken, die Sie zur Vorlage bei Einrichtungen/Behörden benötigen.

  • Studienvertretung

    Studienvertretungen sind Gruppierungen von Studierenden der Universität Wien, die sich sich um die Interessen und Anliegen von Studierenden kümmern. Sie sind auch zentrale Anlaufstellen für Studieninteressierte und stehen ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.

    Weiterführende Links:

  • Studienwechsel

    Ein Studienwechsel beinhaltet den Wechsel von einem Studium an der Universität zu einem anderen Studium an der Universität Wien. Den Antrag für die Zulassung zu einem anderen Studium stellen Sie in u:space. Ihr bisheriges Studium schließen Sie, indem Sie über das Kontaktformular eine Nachricht an die Studienzulassung schreiben.

    Weiterführende Links:

  • Studienzeitbestätigung

    Die Studienzeitbestätigung enthält Angaben zu den Studienzeiten an der Universität Wien. Studierende finden ihre Studienzeitbestätigung in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente. Ehemalige Studierende, deren u:account inaktiv ist, können die Studienzeitbestätigung über das Kontaktformular anfordern.

    Weiterführende Links:

  • Studienzulassung

    Die Studienzulassung ist das Eingangstor zur Universität Wien. Sie ist zuständig für die Erstzulassung von Bachelor-, Diplom- und Masterstudien. Ihr Aufgabenbereich umfasst alle Angelegenheiten, die mit der Zulassung zum Studium zusammenhängen, etwa den Studienbeitrag oder die Studienberechtigungsprüfung.

    Weiterführende Links:

  • Studierendenausweis
  • Stundentafel

    Wenn Ihr Reifzeugnis aus einem Nicht-EU/EWR Land stammt, benötigen Sie eine Stundentafel um den Antrag auf Zulassung zu einem Bachelor-/Diplomstudium zu stellen.

    Weiterführende Links:

T

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  • Toleranzsemester

    Zur Berechnung der studienbeitragsfreien Zeit für ordentliche Studierende werden in manchen Fällen Toleranzsemester einberechnet. Die Höhe des Studienbeitrags richtet sich nach Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrer Studiendauer.

    Als EU/EWR/CH-Bürger*in sind Sie in der Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester vom Studienbeitrag befreit und zahlen nur den ÖH-Beitrag. Danach müssen Sie zusätzlich zum ÖH-Beitrag den Studienbeitrag bezahlen.

    Achtung: Der ÖH-Beitrag ist immer zu bezahlen!

    Ordentliche Studierende mit Staatsangehörigkeit aus einem Nicht-EU/EWR-Land zahlen pro Semester zusätzlich zum ÖH-Beitrag einen höheren Studienbeitrag, außer sie fallen unter die festgelegten Ausnahmen.

    Weiterführende Links:

  • Tutorium

    Tutor*innen sind studentische Hilfskräfte, die bereits in einem höheren Semester studieren und Lehrende unterstützen. Zu einigen Vorlesungen gibt es auch eigens ein Tutorium, in dem der Lernstoff für die Studierenden in zusätzlichen Einheiten nochmals erklärt und wiederholt wird. In diesen Fällen sind jedoch keine Lehrenden anwesend.

U

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  • u:account

    Nach der erfolgreichen Zulassung zum Studium ist der u:account für Studierende die Zugangsberechtigung zum IT-Serviceangebot des Zentralen Informatikdienstes an der Universität Wien.

    Weiterführende Links:

  • u:card

    Die u:card ist der Ausweis für Studierende der Universität Wien. Sie können die u:card in u:space unter Persönliches > Meine u:card bestellen, sobald Ihr Studien-/ÖH-Beitrag in der Universität Wien eingelangt ist. In Folge müssen Sie die u:card jedes Semester validieren, damit sie ihre Gültigkeit nicht verliert.

    Weiterführende Links:

  • u:find

    u:find ist das Vorlesungs- und Personen-/Organisationsverzeichnis der Universität Wien. In u:find finden Sie alle angebotenen Lehrveranstaltungen (nach Semestern geordnet, inkl. Informationen über Inhalt und Lehrveranstaltungsleitung, Orts- und Zeitangaben, Anmeldefristen etc.) sowie Institutionen und Personal der Universität Wien.

    Sie können in u:find

    • nach Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Personen oder Organisationen suchen
    • Lehrveranstaltungs- und Prüfungstermine anzeigen lassen
    • sich innerhalb der Anmeldefrist zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen anmelden (Weiterleitung zu u:space)
    • einen Kalender exportieren
    • die Gebäudepläne der Universität Wien über Google Maps anzeigen lassen

    Das Vorlesungsverzeichnis wird bis zu Semesterbeginn laufend ergänzt.

    Weiterführende Links:

  • u:print

    u:print ist ein Service des Zentralen Informatikdienstes (ZID). u:print-Geräte für das kostengünstige Drucken und Kopieren von Dokumenten finden Sie vor allem in den Computerräumen des ZID und in diversen Fachbereichsbibliotheken.

    Weiterführende Links:

  • u:space

    u:space ist das Online-Portal der Universität Wien und der zentrale Zugang zu allen Services rund um die Organisation von Studium und Lehre. Studierende und Mitarbeiter*innen können sich mit ihrem u:account in u:space einloggen und finden dort alle Online-Services, die im Laufe des Studiums/in der Lehre benötigt werden.

    Weiterführende Links:

  • Übersetzung

    Übersetzungen sind für Dokumente nötig, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt wurden. Sie müssen von gerichtlich beeidigten Übersetzer*innen gemacht werden. Übersetzungen von Dokumenten werden einerseits für die Antragstellung und andererseits für die tatsächliche Zulassung zu einem Studium benötigt.

    Weiterführende Links:

  • Übung (LV-Typ)
  • Unentschuldigtes Fernbleiben von einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung/Prüfung

    Wenn Sie für eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung oder Prüfung angemeldet sind, können Sie sich innerhalb der Abmeldefrist davon abmelden.

    Sind Sie für eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung angemeldet und nehmen daran nicht teil bzw. erbringen keine Leistungen, werden Sie in den meisten Fällen abgemeldet.

    Sind Sie für eine Prüfung angemeldet und nehmen daran nicht teil, werden Sie nicht beurteilt und gegebenenfalls für den nächsten Prüfungstermin gesperrt. Um das zu vermeiden, melden Sie sich fristgerecht ab.

    Konnten Sie sich aus einem unvorhergesehenen Ereignis (z.B. Unfall) nicht fristgerecht abmelden, müssen Sie diesen Grund so rasch wie möglich glaubhaft nachweisen, um nachträglich abgemeldet werden zu können.

    Weiterführende Links:

  • unileben

    Zu Beginn des Wintersemesters findet jedes Jahr im Hauptgebäude der Universität Wien „die Messe für den Studienalltag“ statt. Bei unileben können sich sowohl Studienanfänger*innen als auch Studierende über den Studienalltag informiert. Angeboten werden zum Beispiel Führungen durch das Hauptgebäude und verschiedenste Workshops.

    Weiterführende Links:

  • uniorientiert – die Tage der offenen Tür für Studieninteressierte

    uniorientiert findet einmal pro Jahr statt. Bei diesen Tagen der offenen Tür können sich Studieninteressierte über das Studienangebot der Universität Wien informieren. Mit der Teilnahme an Infoveranstaltungen und Probevorlesungen können sich Studieninteressierte so besser über ihre Studienwahl klar werden und ihre zukünftige Universität bzw. ihr Institut kennenlernen.

    Weiterführende Links:

  • uniport

    Uniport, das Karriereservice der Universität Wien, berät und coacht Studierende sowie Absolvent*innen, bietet diverse Workshops und Events wie z.B. House of Jobs als auch ein Karrieremagazin an.

    Weiterführende Links:

  • Universitätsbibliothek

    Die Universitätsbibliothek ist die größte Bibliothek in Österreich. In der Bibliothek befinden sich mehr als 7,4 Millionen Bücher und tausende E-Books, E-Journals sowie Print-Journals. Zur Universitätsbibliothek zählen die Hauptbibliothek im Hauptgebäude der Universität Wien, 38 Fachbereichsbibliotheken und das Universitätsarchiv. Viele Studierende nutzen die Lesesäle auch zum Lernen. Auch externe Personen können Bücher entlehnen.

    Weiterführende Links:

  • Universitätsgesetz (UG) 2002

    Das Universitätsgesetz 2002 ordnet als zentrales Gesetzeswerk das österreichische Hochschulrecht.

    Weiterführende Links:

  • Universitätslehrgang (ULG)

    Universitätslehrgänge sind Weiterbildungsprogramme, die nur absolviert werden können, wenn bereits eine passende Vorbildung vorhanden ist. Die Zulassungsvoraussetzungen sind je nach Universitätslehrgang unterschiedlich. Die Universitätslehrgänge sind kostenpflichtig. 

    Weiterführende Links:

  • Universitätsrat

    Der Universitätsrat besteht aus neun Mitgliedern, die zu gleichen Teilen von der Universität und der Bundesregierung bestellt werden. Das neunte Mitglied wird gemeinsam gewählt. Er bildet, gemeinsam mit dem Rektorat und dem Senat, das Leitungsorgan der Universität Wien. Der Universitätsrat wählt aus einem Dreiervorschlag des Senats die Vizerektor*innen. Außerdem beschäftigen sich die Mitglieder mit der Planung und Entwicklung der Universität.

    Weiterführende Links:

  • Universitätssportinstitut (USI)

    Das Universitätssportinstitut bietet Studierenden und Akademiker*innen eine große Auswahl an Sportkursen ("USI-Kurse"), verschiedenste Ausbildungs- und Weiterbildungskurse sowie Vorbereitungskurse für die Ergänzungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung.

    Weiterführende Links:

  • univie Blog

    Im univie Blog finden Sie verschiedenste Beiträge rund um das Studium und den Studienalltag an der Universität Wien. Zusätzlich finden Sie dort auch Artikel von Wissenschaftler*innen, die über neue Erkenntnisse schreiben. Am univie Blog können alle Interessierten mitwirken und selbst, über Erfahrungen und Erlebnisse an der Universität Wien oder auch Projekte aus dem Studienalltag  schreiben.

    Weiterführende Links:

  • Unterstellung unter ein neues Curriculum

    Die Unterstellung ist der Umstieg von einer Curriculumsversion auf eine neuere Version des selben Studiums, zum Beispiel

    • der Umstieg von einem Bachelorstudium mit der Version 2017 auf ein Bachelorstudium der Version 2020 oder
    • der Umstieg vom Lehramtsstudium Diplom auf das Lehramtsstudium Bachelor.

    Laut Studienrecht gelten für Sie mit der Unterstellung die gesetzlichen Grundlagen der Übergangsbestimmungen sowie die der neuen Curriculumsversion.

    Automatische Unterstellung: Läuft ein Curriculum aus, wird eine Übergangsfrist angegeben. Diese beträgt in der Regel die Dauer der Regelstudienzeit des Curriculums. Nach Ablauf der Übergangsfrist erfolgt eine automatische Unterstellung von der alten auf die neue Curriculumsversion.

    Die Information zur Unterstellung finden Sie im Prüfungspass in u:space sowie auf Ihrem Studienblatt (zu finden in u:space > Persönliches > Meine Dokumente).

    Antrag auf Unterstellung: Sie können eine Unterstellung unter ein neues Curriculum auch selbst im StudienServiceCenter (SSC)/StudienServiceStelle (SSS) Ihres Studiums beantragen - sofern die Übergangsfrist noch läuft und beide Curricula parallel angeboten werden.

    Anerkennung von Leistungen: Wenn es für Ihr Curriculum eine Anerkennungsverordnung gibt, werden nach Zulassung zum neuen Curriculum Ihre Prüfungsleistungen automatisch vom alten in das neue Curriculum anerkannt. Andernfalls muss die Anerkennung beantragt werden. Bitte wenden Sie sich in jedem Fall zwecks näherer Informationen und Beratung an das für Ihr Curriculum zuständige StudienServiceCenter (SSC) / an die zuständige StudienServiceStelle (SSS).

    Achtung: Informieren Sie sich vorab beim StudienServiceCenter (SSC)/bei der StudienServiceStelle (SSS) Ihres Studiums über die studienrechtlichen Konsequenzen. Der Rücktritt von der Unterstellung ist nicht möglich!

    Weiterführende Links:

V

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  • Validierung der u:card

    Die u:card muss jedes Semester an einem der u:card Terminals validiert werden, damit sie ihre Gültigkeit nicht verliert. Das ist möglich, sobald der Studien-/ÖH-Beitrag in u:space als "eingelangt am…" gemeldet ist.

    Weiterführende Links:

  • Verbesserungsauftrag

    Wenn Sie Ihren Antrag auf Zulassung innerhalb der Antragsfrist gestellt haben und Dokumente oder Beglaubigungen fehlen, erhalten Sie einen Verbesserungsauftrag und eine angemessene Frist, innerhalb der Sie die Dokumente in u:space nachreichen können. Ihr Antrag in u:space erhält bis dahin den Status "verbessern".

  • Verbund Nord-Ost

    Das Lehramtsstudium für die Sekundarstufe Allgemeinbildung im Norden und Osten Österreichs wird von mehreren Hochschulen gemeinsam angeboten. Dieser Verbund Nord-Ost setzt sich zusammen aus der Universität Wien, den Pädagogischen Hochschulen Niederösterreichs und Wien, der Hochschule für Agrar- und Umwelttechnik sowie der Kirchlich Pädagogischen Hochschule Wien/Krems.

    Weiterführende Links:

  • Versicherung

    Durch die Einzahlung des ÖH-Beitrages zahlen Sie auch einen kleinen Beitrag für Ihren Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz in den Gebäuden/dem Gelände der Universität Wien. Der Versicherungsschutz wird wirksam, sobald der ÖH-Beitrag an der Universität Wien eingelangt ist. Diese Versicherung ist aber keine Krankenversicherung. Diese ist extra bei den Krankenkassen zu beantragen.

    Weiterführende Links:

  • Verwendung unerlaubter Hilfsmittel ("Schummeln"/Plagiat)

    Wenn Sie bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden („schummeln“), werden Sie nicht beurteilt. Der Prüfungsantritt/die gesamte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung wird im Sammelzeugnis gesondert vermerkt (mit einem „X“ eingetragen) und auf die zulässigen Antritte angerechnet. Sie haben somit einen Prüfungsantritt weniger.

    Sie können im Büro Studienpräses innerhalb von 14 Tagen ab Eintragung des „X“ die Löschung des Prüfungsantritts unter Angabe eines entsprechenden Grunds beantragen. Über die Entscheidung zu Ihrem Antrag erhalten Sie vom Büro Studienpräses einen Bescheid.

    Weiterführende Links:

  • Visiting Master

    Im Rahmen von Visiting Master können Studierende eines Masterstudiums ohne Aufnahmeverfahren für ein Semester an der Universität Wien studieren. Für die Zulassung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, die z.B. die Vorlage eines Empfehlungsschreiben der Heimatuniversität.

    Weiterführende Links:

  • Vollbeglaubigung

    Für die Zulassung zum Studium relevante Dokumente müssen je nach Ausstellungsland vollbeglaubigt werden. Für eine Vollbeglaubigung bestätigt zuerst das Bildungsministerium und danach das Außenministerium des Ausstellungslandes die Echtheit der Unterschrift und - falls vorhanden - des Siegels am Dokument. Danach werden die Dokumente von der für das Ausstellungsland zuständigen österreichischen Botschaft bzw. Konsulat überbeglaubigt.

    Weiterführende Links:

  • Vorlesung
  • Vorlesungsverzeichnis
  • Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU)

    Der Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) bietet Kurse und Ergänzungsprüfungen für zukünftige Studierende an, die

    • keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben oder
    • deren Reifezeugnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land stammt.

    Beispiel 1: Max hat einen Zulassungsbescheid erhalten, in welchem ihm die Ergänzungsprüfungen Englisch und Mathematik vorgeschrieben werden. Er meldet sich für die entsprechenden Kurse im VWU an und absolviert die Ergänzungsprüfungen dort. Danach wird er zum ordentlichen Studium zugelassen.

    Beispiel 2: Maria hat die Zulassung zum Bachelorstudium Physik in u:space beantragt. Ihr Reifezeugnis stammt aus einem EU/EWR-Land oder der Schweiz, aber sie hat keinen C1-Deutschnachweis. Sie kontaktiert die Studienzulassung, die ihr einen Zulassungsbescheid zur Anmeldung im VWU ausstellt. Anschließend meldet Sie sich für einen Deutschkurs im VWU an. Nachdem sie die Ergänzungsprüfung Deutsch absolviert hat, wird sie zum ordentlichen Studium zugelassen.

    Weiterführende Links:

W

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  • Warteliste und Restplatzvergabe (Lehrveranstaltungen)

    Nach dem Ende der Anmeldefrist sehen Sie in u:space unter Studium > Anmeldeübersicht ob Ihnen ein Platz in einer Lehrveranstaltung/Prüfung zugeteilt wurde. Sie erhalten außerdem ein E-Mail an Ihre u:account-E-Mail-Adresse.

    Haben Sie keinen Platz erhalten, kann es sein, dass Sie auf einer Warteliste stehen oder Ihnen eine Alternative in einer Parallelveranstaltung angeboten wird.

    Wenn sich Studierende von einer Lehrveranstaltung/Prüfung abmelden und es eine Warteliste gibt, können Sie nachrücken. Falls Sie auf der Warteliste stehen, ist es empfohlen die erste Einheit der Lehrveranstaltung zu besuchen, da in dieser kurzfristig frei gewordene Plätze vergeben werden.

    Bei langen Wartelisten eröffnen Studienprogrammleitungen (SPL) meist weitere Parallelveranstaltungen, für die Sie sich ebenfalls anmelden können. Alternativ kann auch eine zweite Zuteilung durchgeführt werden, vor welcher Sie gesetzte Punkte ändern können.

    Wenn Ihnen ein alternativer Platz in einer nicht ausgebuchten Parallelveranstaltung (Restplatz) angeboten wird, müssen Sie diesen innerhalb von der Studienprogrammleitung definierten Frist bestätigen oder ablehnen. Falls Sie den Platz ablehnen, werden Sie von der Lehrveranstaltung abgemeldet und können die gesetzten Punkte nicht ins Folgesemester mitnehmen. Wenn Sie den Platz weder annehmen noch ablehnen, bleiben Sie auf der Warteliste.

    Weiterführende Links:

  • Webmail - E-Mail-Service

    Mit dem Webmail-Service der Universität Wien lassen sich Uni-E-Mail-Adressen im Web-Browser von jedem Standort aus bearbeiten. Das Service steht allen u:accounts mit IMAP-E-Mail-Service zur Verfügung. Exchange-Benutzer*innen werden automatisch zu OWA weitergeleitet. u:accounts für Studierende ohne aktive Zulassung haben noch keine Berechtigung für E-Mail-Services.

    Weiterführende Links:

  • Wiederaufnahme eines Studiums

    Wiederaufnahme bedeutet, dass Sie bereits einmal an der Universität Wien studiert haben und dasselbe Studium wieder studieren möchten.

    Haben Sie an der Universität Wien ein Studium absolviert und möchten Sie ein weiterführendes Master-/Doktoratsstudium beginnen, ist das eine normale Zulassung zu einem Studium.

    Weiterführende Links:

  • Wiederholung einer Prüfung

    Die Wiederholung von Prüfungen der STEOP ist dreimal möglich. Ist auch der vierte Prüfungsantritt negativ, erlischt die Zulassung zu diesem Studium mit dem Prüfungsdatum.

    Auch bei Prüfungen außerhalb der STEOP sind vier Prüfungsantritte möglich. Der letzte Antritt ist kommissionell. Ist auch der letzte Antritt negativ, erlischt die Zulassung zu diesem Studium. Eine erneute Zulassung zu diesem Studium und zu Studien, in denen laut Curriculum die gleiche Prüfungsleistung, die viermal negativ beurteilt wurde, erbracht werden muss, ist an der Universität Wien nicht mehr möglich.

X

Zu diesem Suchbegriff wurden keine FAQ's gefunden.

Y

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  • Youtube-Channel der Uni Wien

    Der YouTube-Channel der Universität Wien bietet Videos und Informationen rund um das Studium selbst, Events oder die aktuelle Forschung (besonders auch von Jung-Wissenschaftler*innen).

    Weiterführende Links:

Z

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  • Zahlungsfrist

    Die Zahlungsfrist (= Zulassungsfrist, Frist für die Meldung der Fortsetzung des Studiums) ist jener Zeitraum, in dem der Studien-/ÖH-Beitrag jedes Semester bezahlt werden muss.

    Weiterführende Links:

  • Zentraler Informatikdienst (ZID)

    Die Aufgabe des Zentralen Informatikdienst ist es, die Universität Wien mit einer stabilen und modernen IT-Infrastruktur und einem vielfältigen Angebot an IT-Services zu unterstützen. Der Zentrale Informatikdienst (ZID) entwickelt, implementiert und betreut über 400 IT-Services an der Universität Wien. Für die Nutzung der meisten IT-Services wird ein u:account benötigt.

    Der ZID-Helpdesk informiert über die Services des ZID und unterstützt Angehörige der Universität Wien bei universitätsspezifischen IT-Problemen. Er hilft Nutzer*innen bei der Verwaltung von u:account und Passwort. Außerdem nimmt er Störungsmeldungen entgegen und leitet diese Informationen gezielt weiter.

    Weiterführende Links:

  • Zeugnis

    Alle Noten, die Sie im Laufe Ihres Studiums erhalten, können Sie in u:space einsehen.

    Auf Ihrem Sammelzeugnis finden Sie Ihre absolvierten Studienleistungen - positive wie negative. Das Sammelzeugnis dient als Nachweis Ihres Studienerfolgs für externe Stellen.

    Im Prüfungspass in u:space scheinen alle Ihre erbrachten (positiven) Prüfungsleistungen und deren Zuordnung zu den Studienplanpunkten Ihres Studiums auf. Die Zuordnung können Sie, sofern vorgesehen, selbst über u:space anpassen. Jede Prüfung darf nur für jeweils einen Studienplanpunkt verwendet werden. Der Prüfungspass dient als Grundlage für das Einreichen Ihres Studienabschlusses/eines Studienabschnitts.

    Bei Ihrem Studienabschluss bzw. Abschluss eines Studienabschnitts erhalten Sie ein Abschluss-/Diplomzeugnis. Beim Studienabschluss wird Ihnen des Weiteren die Verleihung des akademischen Grades ausgehändigt.

    Zusätzlich erhalten Sie bei Studienabschluss ein Diploma Supplement. Zweck des zweisprachigen (deutsch/englisch) Diploma Supplements ist, die Transparenz und Anerkennung der Hochschulbildung zu erhöhen. Das Diploma Supplement enthält Angaben über Art und Niveau des Abschlusses, Informationen über das abgeschlossene Studium (Studienanforderungen, Studienverlauf, Beurteilungsskala) sowie standardisierte Informationen über das Hochschul- und Studiensystem.

    Weiterführende Links:

  • Zulassungsbescheid

    Nachdem Sie den Antrag auf Zulassung zu einem Bachelor-/Diplom- oder Masterstudium in u:space gestellt haben, wird der Antrag in der Studienzulassung bearbeitet. Ihre Dokumente werden von verschiedenen Stellen in der Universität Wien geprüft. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie nach der Überprüfung einen Zulassungsbescheid an die in u:space angegebene E-Mail-Adresse bzw. als Download in u:space. Der Zulassungsbescheid informiert Sie über etwaige Ergänzungsprüfungen für die Zulassung bzw. ob die Zulassung ohne weitere Ergängzungsprüfungen erfolgen kann.

    Bitte beachten Sie: Personen mit Staatsangehörigkeit und Reifezeugnis bzw. Studienabschluss aus EU/EWR/CH, die einen Antrag für ein Bachelor-/Diplomstudium oder ein konsekutives Masterstudium stellen, erhalten keinen Zulassungsbescheid.

  • Zulassungsfrist

    Bitte beachten Sie, dass sich die Zulassungsfristen von den Antragsfristen unterscheiden.

    Innerhalb der Antragsfrist müssen Sie in u:space den Antrag auf Zulassung zum Studium stellen. Nach der erfolgreichen Antragsstellung in u:space weisen Sie innerhalb der Zulassungsfrist die erforderlichen Dokumente im Original bei der Studienzulassung vor. Mit der Bezahlung des Studien-/ÖH-Beitrags wird Ihre Zulassung abgeschlossen.

    Die Zulassungsfrist setzt sich aus der Antragsfrist (= allgemeine Zulassungsfrist) und der Zulassungsfrist (= Frist für die Meldung der Fortsetzung des Studiums) zusammen. 

    Weiterführende Links:

  • Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung

    Vor der Zulassung zu den Bachelorstudien Sportwissenschaft und Lehramt mit Unterrichtsfach Bewegung und Sport müssen Sie die Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung absolvieren.

    Weiterführende Links:

  • Zulassungsverfahren

    Das Zulassungsverfahren ist der gesamte Prozess für die Zulassung zu Bachelor-/Diplom- und zu Masterstudien innerhalb der Zulassungsfrist.

    Eine Zulassung ist notwendig bei

    • Erstzulassung zu einem Studium
    • Studienwechsel
    • Zusätzlichem Studium
    • Wiederaufnahme eines Studiums

    Bitte beachten Sie, dass sich die Zulassungsfristen von den Antragsfristen unterscheiden.

    Informieren Sie sich bereits vor der Antragsstellung über die nötigen Voraussetzungen und die Inhalte des Studiums. Die jeweiligen Schritte und die gültigen Fristen im Zulassungsverfahren hängen von Ihrer Staatsangehörigkeit, dem Ausstellungsland Ihres Reifezeugnisses/Studienabschlusses, dem Niveau Ihrer Deutschkenntnisse und der gewünschten Studienart ab.

    Um das Zulassungsverfahren abzuschließen, zahlen Sie den Ihnen vorgeschriebenen Studien-/ÖH-Beitrag fristgerecht ein.

    Weiterführende Links:

  • Zurückweisungsbescheid

    Nachdem ein Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt wurde, wird unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Ausstellungsland der Dokumente, Studienart etc.) ein Bescheid ausgestellt. Ein Zurückweisungsbescheid wird ausgestellt, wenn ein Antrag aufgrund formaler Mängel negativ beurteilt wird (z.B. ein Dokument fehlt, auf einem Dokument fehlt die diplomatische Beglaubigung etc.).

    Bitte beachten Sie: Personen mit Staatsangehörigkeit und Reifezeugnis aus EU/EWR/CH, die einen Antrag für ein Bachelor-/Diplomstudium oder ein konsekutives Masterstudium stellen, erhalten keinen Bescheid.

  • Zusätzliches Studium

    Wenn Sie bereits an der Universität Wien studieren, können Sie in u:space einen Antrag auf Zulassung zu einem weiteren Studium stellen. Beachten Sie die jeweiligen Fristen für Ihren Antrag.

    Weiterführende Links:

  • Zusatzprüfung

    In manchen Bachelorstudien müssen bestimmte Prüfungen wie z.B. Latein oder Griechisch bei der Zulassung nachgewiesen werden. Bei diesen Studien ist die Zulassung nur möglich, wenn man diese Prüfungen bereits abgelegt hat.
    In anderen Bachelor- und Diplomstudien kann man diese Prüfungen während des Studiums nachholen. Die Kurse um diese Zusatzprüfungen ablegen zu können, werden an der Universität Wien angeboten. 

    Weiterführende Links:

  • Zuteilung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen

    Nach dem Ende der Anmeldefrist sehen Sie in u:space unter Studium > Anmeldeübersicht ob Ihnen ein Platz in einer Lehrveranstaltung/Prüfung zugeteilt wurde.

    Jede Studienprogrammleitung (SPL) legt für ihre Studienrichtung fest, wie die Platzvergabe für platzbeschränkte Lehrveranstaltungen und Prüfungen erfolgt. Diese erfolgt nach dem Punktesystem, dem Präferenzsystem oder dem empfohlenen Studienpfad.

    Der Statuswert Ihrer Anmeldung zeigt Ihnen, ob Sie „Angemeldet“, „Auf Warteliste“ sind oder ob ein "Alternativplatz verfügbar“ ist oder ob Sie "Keinen Platz erhalten" haben. Ein Nachrücken von der Warteliste ist möglich, wenn sich andere Studierende abmelden. Falls Sie nachrücken, werden Sie darüber per E-Mail informiert. Wenn Ihnen ein Alternativplatz in einer anderen Gruppe angeboten wurde, können Sie diesen innerhalb einer gesetzten Frist annehmen oder ablehnen.

    Weiterführende Links:

  • Zweitstudium

    Zusätzlich zum gewählten Studium an der Universität Wien kann auch an einer anderen österreichischen Universität ein Zweitstudium betrieben werden. Wie intensiv den Studien nachgegangen wird, entscheiden die Studierenden selbst.