Prüfungen der StEOP

Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase dürfen drei Mal wiederholt werden. Man hat somit vier Antritte.  Der vierte und letzte Antritt findet in Form einer kommissionellen Prüfung statt. 
Wird die kommissionelle Prüfung nicht bestanden, erfolgt eine zeitlich begrenzte Sperre vom Studium (Details zur StEOP finden Sie hier auf Student Point).

Es gibt zwei Prüfungstermine pro Semester, die so angesetzt werden, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der StEOP im nächsten Semester ohne Probleme weiterstudieren können.
Die Prüfungstermine finden im Wintersemester jeweils im Dezember/Jänner und Jänner/Februar und für das Sommersemester im Mai/Juni und Juni/Juli statt.

Prüfungen außerhalb der STEOP

Für alle Studien gilt außerhalb der StEOP das Gleiche: Prüfungen dürfen insgesamt drei Mal wiederholt werden. Man hat somit vier Antritte. 
Handelt es sich um eine nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, so wird der vierte und letzte Antritt in Form einer kommissionellen Prüfung abgehalten.

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen müssen bei Nichtbestehen immer komplett wiederholt werden.
Wird die kommissionelle Prüfung bei nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen bzw. die prüfungsimmanente Lehrveranstaltung beim vierten Versuch nicht bestanden, erfolgt eine lebenslange Sperre vom Studium und für alle weiteren Studien, die diese Lehrveranstaltung als Pflicht-Lehrveranstaltung im Studium führen.

Beachten Sie bitte, dass es für die Sperre eines Studiums egal ist, ob die nicht bestandene Lehrveranstaltung im aktiven Studium eine Pflicht- oder Wahlpflicht-Lehrveranstaltung ist.

Prüfungstermine

Sie finden die Prüfungstermine im Vorlesungsverzeichnis direkt bei der Ankündigung der Lehrveranstaltung.

Sollten Sie bei der Anmeldung zu einer Prüfung eine Fehlermeldung bekommen, die für Sie unklar ist, bzw. nicht gerechtfertigt zu sein scheint, wenden Sie sich bitte unbedingt INNERHALB der offiziellen Anmeldefrist an das StudienServiceCenter. Anfragen, die nach Ende der Anmeldefrist eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Sie können aber auch direkt über U:SPACE unter dem Punkt "Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen" die Prüfung finden.
Eine Anleitung, wie man sich zu Lehrveranstaltungen anmelden kann, ist unter dem Menüpunkt "Anmeldung zu LV" zu finden.

Wiederholung positiver Prüfungen

Die Studierenden sind berechtigt, positiv beurteilte Prüfungen bis zwölf Monate nach der Ablegung, jedoch längstens bis zum Abschluss des betreffenden Studienabschnittes oder bis zum Abschluss des betreffenden Studiums einmal zu wiederholen. Die positiv beurteilte Prüfung wird mit dem Antreten zur Wiederholungsprüfung nichtig.