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FFG Infrastrukturförderung

Die FFG, eine aus Mittel der Nationalstiftung finanzierten Initiative, schreibt aktuell bereits zum 2. Mal das Infrastrukturförderungsprogramm aus. Durch die Förderung von größeren Infrastrukturprojekten soll die Basis für exzellente Forschung sowohl für Unternehmen als auch für Hochschulen und Forschungseinrichtungen gestärkt und damit die internationale Positionierung der österreichischen Forschung verbessert werden.

Infrastrukturprojekte von Universitäten, die auf eine nichtwirtschaftliche Nutzung abzielen, werden mit einem Gesamtumfang von max. 1,5 Mio zu max. 85% gefördert. 15% der Projektsumme müssen die Universitäten in-kind beisteuern. Der Eigenanteil kann über in-kind Arbeitsstunden eingebracht werden. Voraussichtlich können 8-10 Projekte gefördert werden (inkl. Firmen mit Infrastruktur für wirtschaftliche Nutzung). Besonderen Wert wird bei der Förderentscheidung auf die nachhaltige Nutzung der beantragten Infrastruktur gelegt. Wichtig ist zudem die Nutzbarkeit durch verschiedene Partner. 

Interne Vorauswahl

Pro Institution können für dieses Programm max. 2 Förderungsanträge als Hauptantragsteller eingereicht werden (die Einreichungen als Projektpartner unterliegen keiner Beschränkung). Um die, auch im Sinne der gesamtuniversitären Strategie und Zukunftsplanung, geeignetsten Projekte für die Antragsstellung auszuwählen, hat sich das Rektorat der Universität Wien auf folgenden Vorauswahl-Prozess verständigt:

  • Hiermit werden alle Fakultäten und Zentren dazu aufgerufen, bis zum 18. Mai eine englische Kurzdarstellung (max. 3000 Zeichen) sowie ein ungefähres Budget inkl. Darstellung des 15%igen Eigenanteils an die DLE Forschungsservice und Nachwuchsförderung zu übermitteln.
  • In der Woche 21.-25. Mai wird das Rektorat die zwei Projekte für die Einreichung auswählen und die betreffen Fakultäten/Zentren und ProjektleiterInnen informieren.
  • Bis zum 1. Juni muss die Kurzdarstellung durch die EinreicherInnen an die FFG übermittelt werden.
  • Der Vollantrag muss bis zum 11. Juli eingereicht werden. Die DLE Forschungsservice und Nachwuchsförderung unterstützt Sie gerne bei der Antragsstellung.

Weitere Informationen finden Sie hier. Die DLE steht Ihnen bei Detailfragen selbstverständlich zu Verfügung.

Ihre Ansprechpersonen in der DLE sind Tobias Reckling: tobias.reckling@univie.ac.at und Barbara Leitner: b.leitner@univie.ac.at